Obligation Bayern Landesbank 0.11% ( DE000BLB8Y27 ) en EUR

Société émettrice Bayern Landesbank
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Pays  Allemagne
Code ISIN  DE000BLB8Y27 ( en EUR )
Coupon 0.11% par an ( paiement annuel )
Echéance 03/03/2026



Prospectus brochure de l'obligation Bayerische Landesbank DE000BLB8Y27 en EUR 0.11%, échéance 03/03/2026


Montant Minimal 1 000 EUR
Montant de l'émission 50 000 000 EUR
Prochain Coupon 04/03/2026 ( Dans 258 jours )
Description détaillée La Bayerische Landesbank (BayernLB) est une banque publique allemande, la troisième plus grande banque publique du pays, offrant des services de financement et de gestion d'actifs aux entreprises, aux institutions publiques et aux particuliers.

L'Obligation émise par Bayern Landesbank ( Allemagne ) , en EUR, avec le code ISIN DE000BLB8Y27, paye un coupon de 0.11% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 03/03/2026







Endgültige Bedingungen vom 19. Februar 2020
zum Basisprospekt vom 7. Mai 2019
Die Emittentin beabsichtigt, die unter diesen Endgültigen Bedingungen begebenen Schuldverschreibungen vom 27.
Februar 2020 bis voraussichtlich zum 2. März 2020 (die ,,Angebotsfrist") öffentlich anzubieten. Die Gültigkeit des
Basisprospekts vom 7. Mai 2019 (einschließlich etwaiger Nachträge) (der ,,Ursprüngliche Basisprospekt") endet
gemäß § 9 WpPG am 8. Mai 2020. Nach diesem Zeitpunkt wird das öffentliche Angebot auf Basis eines oder
mehrerer nachfolgender Basisprospekte bis zum Ende der Angebotsfrist fortgesetzt (jeweils der ,,Nachfolgende
Basisprospekt"), sofern der jeweilige Nachfolgende Basisprospekt eine Fortsetzung des öffentlichen Angebots der
Schuldverschreibungen vorsieht; in diesem Fall sind die vorliegenden Endgültigen Bedingungen mit dem jeweils
aktuellsten Nachfolgenden Basisprospekt zu lesen. Der jeweilige Nachfolgende Basisprospekt wird vor Ablauf der
Gültigkeit des jeweils vorangegangenen Basisprospekts gebilligt und veröffentlicht werden. Der jeweilige
Nachfolgende Basisprospekt wird in elektronischer Form auf der Website der Emittentin veröffentlicht
(www.bayernlb.de, dort unter INVESTOR RELATIONS > Refinanzierungen und Emissionen > Emissionen und
Prospekte).
Bayerische Landesbank
Endgültige Bedingungen
Standardschuldverschreibungen im Format für
berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
WKN: BLB8Y2
ISIN: DE000BLB8Y27
Emissionstag: 4. März 2020
1


Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Schuldverschreibungen (die
,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen
Landesbank unter dem Basisprospekt für ,,Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen" vom 7.
Mai 2019 (der ,,Basisprospekt") begeben werden.
Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in der aktuellen Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU)
(die ,,Prospektrichtlinie") genannten Zwecke abgefasst. Vollständige Informationen über die Emittentin und das
Angebot der Schuldverschreibungen sind nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen mit dem
Basisprospekt vom 7. Mai 2019 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 14. Mai 2019, vom 23. August 2019,
vom 5. November 2019, vom 22. November 2019, vom 10. Januar 2020 und inklusive etwaiger zukünftiger
Nachträge), einschließlich der durch Verweis einbezogenen Informationen gelesen werden.
Die von der Emittentin im Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts erstreckt sich auf
folgende Angebotsländer: Deutschland.
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann
während der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG erfolgen.
Der Prospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem Publikum zur Verfügung
gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de; dort
unter ,,Investor Relations").
Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt.
2


Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen
Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt V.2 ,,Anleihebedingungen
für Standardschuldverschreibungen im Format für Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten" (die
,,Anleihebedingungen") des Prospekts zu lesen.
Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den Bestimmungen der
Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen anwendbaren Bedingungen dar. Die
nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den entsprechenden Paragraphen in den
Anleihebedingungen.
Form und Nennbetrag (§ 1)
Festgelegte Währung (Absatz (1))
EUR
Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
EUR 50.000.000,00
Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
EUR 1.000,00

Verzinsung (§ 3)

Schuldverschreibungen
mit
fester
Verzinsung
Festzins-Zeitraum
entfällt
Zinslaufbeginn (Absatz (1))
4. März 2020
Zinsende
4. März 2026
Zinssatz (Absatz (1))
0,11 % p. a.
Zinstermin(e) (Absatz (1))
4. März
jährlich
Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Following
Anpassungsregelung (Absatz (3))
Unadjusted
Zinskonvention (Absatz (4))
Actual/Actual (ICMA Regelung 251)

Schuldverschreibungen mit variabler
Verzinsung

Schuldverschreibungen
mit
Stufenverzinsung

Nullkupon-Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen mit
fester Verzinsung mit
Resetmechanismus

Schuldverschreibungen mit
fester Verzinsung mit
mehrfachem Resetmechanismus

Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)
3


Rückzahlungstag (Absatz (1))
4. März 2026
Kündigungsoption

Anwendbar
Mögliche(r)
Vorzeitige(r)
4. März 2021
Rückzahlungstag(e) (Absatz (2))

4. März 2022
4. März 2023
4. März 2024
4. März 2025
Amortisationsbetrag
entfällt
Mindestmitteilungsfrist
3 Bankgeschäftstage

Nicht anwendbar
Vorzeitige Rückzahlung aufgrund eines Referenzwertereignisses (Absatz (3))

Anwendbar

Nicht anwendbar
Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen
Gründen (Absatz (4))

Anwendbar

Nicht anwendbar
Bankgeschäftstag (Absatz (4))
Target
Status (§ 6)

Bevorzugte Nicht Nachrangige Verbindlichkeiten

Nicht Bevorzugte Nicht Nachrangige Verbindlichkeiten
Änderung der Anleihebedingungen,
gemeinsamer Vertreter (§7)

Bestellung des gemeinsamen Vertreters
durch Gläubigerbeschluss (Absatz (4))

Bestellung des gemeinsamen Vertreters in
den Anleihebedingungen (Absatz (4))
Bekanntmachungen (§ 8)

Elektronischer
Bundesanzeiger
(Absatz (1))
4



Mitteilung über CBF (Absatz (2))
5


Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen
Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den Regelungen
im Kapitel IV. ,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts zu lesen. Die nachfolgenden
Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV. ,,Allgemeine Beschreibung der
Wertpapiere" des Prospekts.
1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind,
einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)
Abgesehen von den Angaben in Kapitel II ,,Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" des
Basisprospekts bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine Interessen bzw.
Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der Emission befassten
Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.
2. Gründe für das Angebot und die Verwendung der Erträge (Abschnitt IV.2)
Gründe für das Angebot und
Nicht anwendbar.
Verwendung der Erträge
Die Begebung der Schuldverschrei-
bungen dient generellen Finanzierungszwecken
3. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)
ISIN Code
DE000BLB8Y27
WKN
BLB8Y2
4. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)
Rendite über Gesamtlaufzeit
entfällt
Ermächtigung
Beschluss des Vorstands vom 10. Dezember 2019
Emissionstag
4. März 2020
5. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.4)
Bedingungen

Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf
Zeichnungsbeginn
27. Februar 2020
Ende der Zeichnungsfrist
2. März 2020

Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf
Zeichnungsbeginn
Ende der Zeichnungsfrist

Abverkauf ohne Zeichnungsfrist
Verkaufsbeginn
Preisfestsetzung
Ausgabepreis während der Zeichnungsfrist
100,00 % des Nennbetrags
6


Ausgabeaufschlag
0 %
Ausgabeabschlag
0 %
PlatzierungPlatzierungsstelle
Sämtliche Banken und Sparkassen
Zeichnungen über die Börse(n)
Stuttgart
Übernahme
nein
Übernehmer
Nicht anwendbar
Angaben zur Übernahmevereinbarung
Nicht anwendbar
Übernahmeprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsprovision
Nicht anwendbar
Datum des Übernahmevertrags
Nicht anwendbar
6. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.5)
Zulassung zum Handel
Freiverkehr der Börse Stuttgart
Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag
7. Sonstige Angaben (Abschnitt IV.6)
Rating der Schuldverschreibungen
Ein spezielles Rating der Schuldverschreibungen wurde nicht vorgenommen.
Angabe zu Referenzwerten gemäß
Nicht anwendbar
Artikel 29 Abs. 2 der EU-Referenzwert-
Verordnung
7


Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten ,,Punkten". Diese Punkte sind in
den Abschnitten A ­ E (A.1 ­ E.7) durchnummeriert.
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für
Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann es zu Lücken in der
Nummerierung kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die
Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes keine relevante Information
zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts
und den Hinweis ,,Nicht anwendbar".
Punkt
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise
Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom 7. Mai 2019 (wie
nachgetragen durch die Nachträge vom 14. Mai 2019, vom 23. August 2019, vom
5. November 2019, vom 22. November 2019, vom 10. Januar 2020 und inklusive
etwaiger zukünftiger Nachträge) der Bayerischen Landesbank (die ,,BayernLB", die
,,Bank" oder die ,,Emittentin", und zusammen mit ihren konsolidierten
Tochtergesellschaften der ,,BayernLB-Konzern") zu verstehen.
Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen auf die
Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen
Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den
Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt, durch
Verweis einbezogenen Dokumenten, etwaigen Nachträgen sowie den in den
jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht
werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
die Kosten für eine Übersetzung des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen
Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn
zu tragen haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger
Übersetzungen davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie
zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie
zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle
erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2
--
Zustimmung
des Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine Zustimmung
Emittenten oder der für zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige
die
Erstellung
des Platzierung der Schuldverschreibungen.
Prospekts
verantwortlichen Person
zur Verwendung des
Prospekts für die spätere
Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung
von Wertpapieren durch
Finanzintermediäre
--
Angabe
der Die
spätere
Weiterveräußerung
oder
endgültige
Platzierung
der
Angebotsfrist, innerhalb Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in dem bzw. den
der die spätere Weiter- Angebotsstaat(en) und während der Angebotsfrist erfolgen, vorausgesetzt der
veräußerung oder end- Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig.
gültige Platzierung von
Wertpapieren
durch bzw. das Angebot wird auf Basis eines nachfolgenden Prospekts fortgesetzt, dessen
Finanzintermediäre
Billigung vor Ablauf der Gültigkeit des vorangegangenen Prospekts erfolgt.
erfolgen kann und für ,,Angebotsstaat" ist:
die die Zustimmung zur Deutschland
Verwendung
des
Prospekts erteilt wird
,,Angebotsfrist" bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 27. Februar 2020
(einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts
8


gemäß § 9 WpPG (einschließlich).
-- Alle sonstigen klaren Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten Finanzintermediäre nicht von
und
objektiven der Einhaltung der für die jeweilige Emission geltenden Verkaufsbeschränkungen und
Bedingungen, an die die aller jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist
Zustimmung gebunden verpflichtet, den Prospekt potenziellen Anlegern nur zusammen mit etwaigen
ist und die für die Nachträgen zu diesen Dokumenten auszuhändigen.
Verwendung
des
Prospekts relevant sind
--
Deutlich Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser Finanzintermediär
hervorgehobener
Anlegern Informationen über die Bedingungen des Angebots zum Zeitpunkt der
Hinweis für die Anleger, Angebotsvorlage zur Verfügung stellen.
dass Informationen über
die Bedingungen des
Angebots
eines
Finanzintermediärs von
diesem zum Zeitpunkt
der
Vorlage
des
Angebots zur Verfügung
zu stellen sind
Punkt
Abschnitt B - Emittentin
B.1
Juristische
und Juristische Bezeichnung
kommerzielle
Bayerische Landesbank
Bezeichnung
des
Emittenten
Kommerzielle Bezeichnung
BayernLB
B.2
Sitz / Rechtsform / Sitz
geltendes Recht / Land München; der Sitz der BayernLB ist München, Bundesrepublik Deutschland.
der Gründung
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsordnung
Deutsches Recht
Land der Gründung
Die Bayerische Landesbank wurde in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.
B.4b
Bereits bekannte Trends, Bekannte Trends, die sich auf die Emittentin und die Branche, in der sie tätig ist,
die
sich
auf
den auswirken, sind tiefgreifende und disruptive Veränderungen aufgrund dauerhaft
Emittenten
und
die niedriger Zinsen und intensiven Wettbewerbs, kontinuierlich steigende regulatorische
Branchen, in denen er Anforderungen, hoher Investitionsbedarf mit Blick auf die fortschreitende
tätig ist, auswirken
Digitalisierung sowie Unsicherheiten aufgrund geopolitischer Risiken und hohe
Volatilitäten.
Die Emittentin begegnet diesen Herausforderungen mit einer Fokussierung auf
wachstumsstarke Zukunftsfelder und einer gleichzeitigen Senkung ihrer Kostenbasis.
Sie hat daher zur nachhaltigen Sicherung ihres Geschäftserfolgs eine Neuausrichtung
ihres Geschäftsmodells beschlossen.
Das Zielbild sieht vor, die Emittentin bis 2024 zu einer fokussierten Spezialbank weiter
zu entwickeln. Dabei wird sie sich im Finanzierungsgeschäft künftig insbesondere auf
die fünf Zukunftssektoren Energie, Mobilität, Technologie, Maschinen-und
Anlagenbau, Bau und Grundstoffe der bayerischen und deutschen Wirtschaft sowie
die gewerbliche Immobilienfinanzierung in Deutschland und in ausgewählten
Auslandsmärkten konzentrieren. Ein weiterer Fokus liegt auf einer deutlichen
Geschäfts- und Ertragssteigerung bei der DKB bei gleichzeitiger signifikanter
Kostensenkung in der Kernbank.
Die mehrjährige Transformation der Emittentin wird aufgrund von notwendigen
Investitionen und Restrukturierungsaufwand vor allem in den Geschäftsjahren 2020
und 2021 zu Ergebnisbelastungen führen. Für den im Zuge der Verkleinerung des
9


Kapitalmarktgeschäfts notwendigen Personalabbau sowie für die Modernisierung der
IT hat die Emittentin noch im Geschäftsjahr 2019 Restrukturierungsaufwendungen
verbucht.
B.5
Beschreibung
der Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, der zum 31.
Gruppe und der Stellung Dezember 2018 unter anderem 11 in den Konzernabschluss einbezogene und 85 nicht
des
Emittenten in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen umfasste. Zu den in den
innerhalb dieser Gruppe Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gehören insbesondere die Deutsche
Kreditbank
Aktiengesellschaft,
Berlin
(,,DKB"),
die
BayernInvest
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München (BayernInvest) sowie die Real I.S. AG
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement, München (Real I.S.). Die Bayerische
Landesbank und ihre konsolidierten Tochtergesellschaft werden nachstehend als der
,,BayernLB-Konzern" bezeichnet.
B.9
Liegen
Nicht anwendbar. Eine Gewinnprognose oder Gewinnschätzungen im Sinne von Ziffer
Gewinnprognosen oder 8 des Annex XI der Prospektverordnung ist nicht Bestandteil des Prospekts.
­schätzungen vor, ist der
entsprechende
Wert
anzugeben
B.10
Art
etwaiger Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten keine
Beschränkungen
im Beschränkungen.
Bestätigungsvermerk zu
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte
Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für die zum 31. Dezember
wesentliche historische 2018 und 31. Dezember 2017 beendeten Geschäftsjahre
Finanzinformationen
(aus dem Konzernabschluss 2017 und 2018 nach den International Financial Reporting
Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind)
01.01.­31.12. 2018
01.01.­31.12. 2017
in Mio. Euro
in Mio. Euro
(geprüft)
(geprüft)
Zinsüberschuss
1.742
1.659
Risikovorsorge
135
-94
Provisionsüberschuss
270
263
Ergebnis
151
205
aus der Fair Value Bewertung
Ergebnis
-50
-142
aus Sicherungsgeschäften (Hedge
Accounting)
Ergebnis
aus
ausgebuchten
-9
k. A.
finanziellen Vermögenswerten
Ergebnis aus Finanzanlagen
10
23
Verwaltungsaufwand
-1.356
-1.258
Aufwand aus Bankenabgabe und
-103
-98
Einlagensicherung
Sonstiges Ergebnis
76
91
Restrukturierungsergebnis
2
2
Ergebnis vor Steuern
869
652
10