Obligation Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG 1.5% ( AT000B078266 ) en EUR

Société émettrice Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG
Prix sur le marché 100 %  ▼ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B078266 ( en EUR )
Coupon 1.5% par an ( paiement annuel )
Echéance 23/06/2022 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG AT000B078266 en EUR 1.5%, échue


Montant Minimal 100 EUR
Montant de l'émission 19 626 500 EUR
Description détaillée Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG est une banque coopérative autrichienne opérant principalement en Basse-Autriche et à Vienne, offrant une large gamme de services financiers aux particuliers et aux entreprises.

L'Obligation émise par Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B078266, paye un coupon de 1.5% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 23/06/2022







Abgeändert und neu formuliert per 29. Juni 2016 aufgrund des Ersten Nachtrags vom 29. Juni 2016 zum
Basisprospekt vom 20. Mai 2016
Angebotsbeginn: 25. Mai 2016
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 5.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 50.000.000,--
Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2016-2022/13
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Erstausgabepreis: 100 %
Erstvalutatag: 24. Juni 2016
ISIN: AT000B078266
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten Angaben zur Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2016-2022/13 (die ,,Schuldverschreibungen")
begeben unter dem EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm der RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (,,Angebotsprogramm") (die ,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind
nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 20. Mai 2016 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form auf
der Internetseite der Emittentin www.'raiffeisenbank.at unter folgendem Pfad verfügbar: Investor
Relations/Investor Relations ­ Deutsch/Angebotsdokumente.
Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung bezüglich dieser Emission von
Schuldverschreibungen angeschlossen.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die
,,Emissionsbedingungen") zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes enthalten
sind.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen Bedingungen
die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen Endgültigen
Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der
Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in den
für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen.
Emittentin:
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2016-2022/13
Währung:
Euro (EUR)
Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung (§ 1)
Daueremission
Angebotsbeginn:
25. Mai 2016
Angebotsform:

Öffentliches Angebot

Privatplatzierung
Gesamtnominale:
bis zu

anwendbar

nicht anwendbar
Betrag Gesamtnominale:
EUR 5.000.000,--
Aufstockungsmöglichkeit:
Ja
Betrag Aufstockungsnominale:
EUR 50.000.000,--
Erstausgabepreis:
100 %
Höchstausgabepreis:
106 %
Erstvalutatag:
24. Juni 2016
Stückelung:
EUR 100,--
Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung (§ 2)
Sammelurkunde:

Veränderbar

Nicht veränderbar
Hinterlegung:

OeKB CSD GmbH (,,OeKB CSD")
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RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der
Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei
der OeKB CSD
Status (§ 3)
Rang:

Nicht nachrangige, nicht besicherte
Schuldverschreibungen

Fundierte Schuldverschreibungen
Hypothekarischer Deckungsstock
Öffentlicher Deckungsstock

Nachrangige Schuldverschreibungen
Verzinsung (§ 4)
VARIANTE I: Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung (mit einem oder
mehreren fixen Zinssätzen)
Mehrere fixe Zinssätze (Absatz 1)
Zinsperiode:

jährlich
Unterjährige Zinsperiode:

halbjährlich

vierteljährlich

monatlich
Zinstermin/Zinstermine:
24. Juni
Erster Zinstermin:
24. Juni 2017
Unrunde Zinsperioden:
Nein
Erste unrunde Zinsperiode:

Erste lange Zinsperiode

Erste kurze Zinsperiode
Letzte unrunde Zinsperiode:

Letzte lange Zinsperiode

Letzte kurze Zinsperiode
Beginn erste Laufzeitperiode:
24. Juni 2016
Ende erste Laufzeitperiode:
23. Juni 2018
Verzinsung Zinsperioden der ersten
Laufzeitperiode:
0,75 % p.a.
Beginn zweite Laufzeitperiode:
24. Juni 2018
3


Ende zweite Laufzeitperiode:
23. Juni 2020
Verzinsung Zinsperioden der zweiten
Laufzeitperiode:
1,00 % p.a.
Beginn dritte Laufzeitperiode:
24. Juni 2020
Ende dritte Laufzeitperiode:
23. Juni 2022
Verzinsung Zinsperioden der dritten
Laufzeitperiode:
1,50 % p.a.
Mehrere fixe Zinssätze (Absatz 3)
Zinstagequotient:

Actual/Actual-ICMA
Mit erster kurzer Zinsperiode
Mit erster langer Zinsperiode
Fiktiver Verzinsungsbeginn: [ ]
Mit letzter kurzer Zinsperiode
Mit letzter langer Zinsperiode
Fiktiver letzter Zinstermin: [ ]

30/360 (Floating Rate)

360/360

Bond Basis

30/360E

Eurobond Basis

30/360

Actual/365

Actual/Actual-ISDA

Actual/365 (Fixed)

Actual/360
Laufzeit und Tilgung (§ 5)
VARIANTE I Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung
Laufzeitbeginn:
24. Juni 2016
Laufzeitende:
23. Juni 2022
Rückzahlungskurs:

100 %
Anderer Rückzahlungskurs:

[ ] %
Tilgungstermin:
24. Juni 2022
4


Kündigung (§ 6)
Ohne ordentliche Kündigungsrechte
Zahlstelle, Zahlungen (§ 9)
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien
Bekanntmachungen (§ 11)
Veröffentlichungsfrist Homepage:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
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TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Vertriebsprovision:

einmalig 0,30 % vom Nominale

nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]

nicht anwendbar
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]

nicht anwendbar
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
Basisprospekt
Rendite:

1,08 % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
[ ]
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag

Zeichnungstag plus zwei
bei Daueremissionen:
Bankarbeitstage

Zeichnungstag plus [ ] Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt
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BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

öffentliches Angebot in Deutschland

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in Deutschland

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]
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ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR [ ]
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's (Moody's
Deutschland GmbH) *): [ ]
*) Moody's Deutschland GmbH hat ihren Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(www.esma.europa.eu`/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.
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ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Art der Zustimmung:

Allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute

Individuelle Zustimmung für spezifische
Kreditinstitute
Name, Adresse: [ ]

keine Zustimmung
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab 25. Mai 2016
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
www.'raiffeisenbank.at unter folgendem Pfad verfügbar: Investor Relations/Investor Relations ­
Deutsch/Angebotsdokumente
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
[ ] bis [ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter gilt
Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese Informationen
zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus
den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte ­ keine Fakten
weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend gestalten würden; (ii) die
Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt keine Verantwortung für ihre
Richtigkeit.
Börsenzulassung
Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse
erforderlich sind.
Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Anhang:
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Emissionsbedingungen
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ZUSAMMENFASSUNG
Eine Zusammenfassung gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012 besteht
aus Informationsbestandteilen, die als ,,Rubriken" bezeichnet werden. Diese Informationsbestandteile sind
in die Abschnitte A-E (A.1 ­ E.7) gegliedert.
Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Rubriken, die in einer Zusammenfassung für die Art
von Wertpapieren, die unter dem Angebotsprogramm der RLB NÖ-Wien begeben werden können, und
die RLB NÖ-Wien als Emittentin erforderlich sind. Da einzelne Rubriken nicht angegeben werden
müssen, bestehen in der Nummerierung der Rubriken Lücken. Obwohl eine Rubrik in der
Zusammenfassung für diese Art von Wertpapier und Emittentin enthalten sein muss, kann es sein, dass
zu dieser Rubrik keine relevanten Informationen angegeben werden können. In diesem Fall ist in der
Zusammenfassung eine kurze Beschreibung der Rubrik samt einem Hinweis ,,entfällt" angegeben.
A.
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt zu verstehen.

Der potentielle Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die in diesem
Basisprospekt beschriebenen Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten
Basisprospekts einschließlich allfälliger Nachträge und der Dokumente, die in Form
eines Verweises einbezogen sind, stützen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht
werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des
Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte.

Zivilrechtlich haftet nur die Emittentin, die die Zusammenfassung samt etwaiger
Übersetzungen vorgelegt und übermittelt hat, und dies auch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend,
unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts
wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die
Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen (Schlüsselinformationen), vermissen lassen.
A.2
Zustimmung zur Prospektverwendung
Die Zustimmung durch die Emittentin zur Prospektverwendung samt allfälliger Nachträge
gemäß § 6 Abs. 1 KMG für die Weiterveräußerung und endgültige Platzierung von unter
diesem Basisprospekt angebotenen Schuldverschreibungen für die Dauer der Angebotsfrist
(und während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts) wird für alle österreichischen
Kreditinstitute gemäß § 1 BWG (allgemeine Zustimmung für österreichische
Kreditinstitute) erteilt.
Kreditinstitute, die den Basisprospekt aufgrund der von der Emittentin erteilten allgemeinen
Zustimmung zur Prospektverwendung verwenden, haben auf ihrer Internetseite anzugeben,
dass der Basisprospekt mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen, an
die die Zustimmung gebunden ist, verwendet wird.
Beginn der Angebotsfrist, ab welcher der Basisprospekt für die spätere Weiterveräußerung
oder endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch berechtigte Kreditinstitute
verwendet werden kann: 25. Mai 2016. Das Ende der Angebotsfrist wird auf der Homepage
der Emittentin veröffentlicht.
Der Basisprospekt darf durch berechtigte Kreditinstitute ausschließlich für Angebote in
Österreich und/oder Deutschland oder für das Angebot von Privatplatzierungen in den
Märkten, die in den Endgültigen Bedingungen angegeben sind, verwendet werden.
Der Basisprospekt darf potentiellen Investoren nur vollständig und zusammen mit sämtlichen
veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Dieser Basisprospekt und alle Nachträge
sind auf der Homepage der Emittentin www.'raiffeisenbank.at unter folgendem Pfad
verfügbar: Investor Relations/Investor Relations ­ Deutsch/Angebotsdokumente verfügbar.