Obligation Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG 0% ( AT000B078126 ) en EUR

Société émettrice Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B078126 ( en EUR )
Coupon 0%
Echéance 29/12/2019 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG AT000B078126 en EUR 0%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG est une banque coopérative autrichienne opérant principalement en Basse-Autriche et à Vienne, offrant une large gamme de services financiers aux particuliers et aux entreprises.

L'Obligation émise par Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B078126, paye un coupon de 0% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 29/12/2019







Angebotsbeginn: 22. Dezember 2015
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 10.000.000,--
Raiffeisen Nullkupon-Obligation 2015-2019/22/PP
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Erstausgabepreis: 96,30 %
Erstvalutatag: 28. Dezember 2015
ISIN: AT000B078126
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten
Angaben
zur
Raiffeisen
Nullkupon-Obligation
2015-2019/22
(die
,,Schuldverschreibungen") begeben unter dem EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (,,Angebotsprogramm") (die
,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen
sind nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 22. Mai 2015 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen
werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form
auf der Internetseite der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die
,,Emissionsbedingungen") zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes
enthalten sind.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen
Bedingungen die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen
Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und
Absätze der Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in
den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen.
Emittentin:
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
Raiffeisen Nullkupon-Obligation 2015-
2019/22/PP
Währung:
Euro (EUR)
Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung (§ 1)
Daueremission
Angebotsbeginn:
22. Dezember 2015
Angebotsform:

Öffentliches Angebot

Privatplatzierung
Gesamtnominale:
bis zu

anwendbar

nicht anwendbar
Betrag Gesamtnominale:
EUR 10.000.000,--
Aufstockungsmöglichkeit:
Nein
Betrag Aufstockungsnominale:
[ ]
Erstausgabepreis:
96,30 %
Höchstausgabepreis:
100 %
Erstvalutatag:
28. Dezember 2015
Stückelung:
EUR 100.000,--
Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung (§ 2)
Sammelurkunde:

Veränderbar

Nicht veränderbar


Hinterlegung:

Oesterreichische Kontrollbank AG
(,,OeKB")

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der
Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei
der OeKB
Status (§ 3)
Rang:

Nicht nachrangige, nicht besicherte
Schuldverschreibungen

Fundierte Schuldverschreibungen
Hypothekarischer Deckungsstock
Öffentlicher Deckungsstock

Nachrangige Schuldverschreibungen
Verzinsung (§ 4)
Verzinsung:
Auf die Schuldverschreibungen erfolgen
während ihrer gesamten Laufzeit keine
periodischen Zinszahlungen.
Zinstagequotient:

30/360 (Floating Rate)

360/360

Bond Basis

30/360E

Eurobond Basis

30/360
Laufzeit und Tilgung (§ 5)
Laufzeitbeginn:
28. Dezember 2015
Laufzeitende:
29. Dezember 2019
Rückzahlung:
Begebung mit einem Abschlag vom
Nominale, Rückzahlung zum Nennwert

Rückzahlung zu einem Rückzahlungskurs
über 100 % vom Nominale
Rückzahlungskurs: [ ] %
Tilgungstermin:
30. Dezember 2019


Kündigung (§ 6)
Ohne ordentliche Kündigungsrechte
Bekanntmachungen (§ 11)
Veröffentlichungsfrist Homepage:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage


TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Vertriebsprovision:

[ ] % vom Nominale

nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
Basisprospekt
Rendite:

0,95 % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
[ ]
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag

Zeichnungstag plus drei Bankarbeitstage
bei Daueremissionen:

Zeichnungstag plus zwei
Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt


Hinweis für Anleger im Falle einer Privatplatzierung:
Steuerliche Behandlung von Privatplatzierungen in Österreich
Die Schuldverschreibungen wurden bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht
keinem unbestimmten Personenkreis im Sinne des § 27a Abs. 2 Z 2 EStG angeboten. Daher
unterliegen die darauf basierenden Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem KESt-Abzug bei der
depotführenden Stelle. Natürliche Personen haben diese Einkünfte aus Kapitalvermögen in der
persönlichen Steuererklärung zu erfassen. Diese Einkünfte werden im Rahmen der Veranlagung mit
dem individuellen Einkommensteuertarif besteuert.
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

öffentliches Angebot in Deutschland

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in Deutschland

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]


ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR 1.200
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's (Moody's
Deutschland GmbH) *): Baa2 (Outlook:
negativ)
*) Moody's Deutschland GmbH hat ihren Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.


ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Art der Zustimmung:

Allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute

Individuelle Zustimmung für spezifische
Kreditinstitute
Name, Adresse: [ ]

keine Zustimmung
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab [ ]
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
(www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente)
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
[ ] bis [ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter
gilt Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese
Informationen zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin
bekannt ist und sie aus den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte
­ keine Fakten weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend
gestalten würden; (ii) die Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt
keine Verantwortung für ihre Richtigkeit.
Börsenzulassung
Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener
Börse erforderlich sind.
Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Anhang:
Emissionsbedingungen


ANHANG
Raiffeisen Nullkupon-Obligation 2015-2019/22/PP
der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bedingungen
§ 1 Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung
1) Angebotsfrist.
Die
Raiffeisen
Nullkupon-Obligation
2015-2019/22/PP
(die
,,Schuldverschreibungen") der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (die
,,Emittentin") wird im Wege einer Daueremission mit offener Angebotsfrist ab 22. Dezember 2015
in Form einer Privatplatzierung angeboten.
2) Gesamtnominale. Das Gesamtnominale beträgt bis zu Nominale EUR 10.000.000,--.
3) Ausgabepreis. Der Erstausgabepreis beträgt 96,30 %. Weitere Ausgabepreise können von der
Emittentin in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. Der
Höchstausgabepreis wurde mit 100 % festgelegt.
4) Valutatag. Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 28. Dezember 2015 zahlbar
(,,Erstvalutatag"). Weitere Valutatage können von der Emittentin nach Bedarf festgelegt werden.
5) Form, Stückelung. Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden in einer Stückelung
von Nominale EUR 100.000,-- begeben.
§ 2 Sammelurkunde, Hinterlegung, Übertragung
1) Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare
Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) Depotgesetz verbrieft, welche die firmenmäßige Zeichnung der
Emittentin trägt. Der Anspruch auf die Ausstellung effektiver Schuldverschreibungen ist
ausgeschlossen.
2) Hinterlegung, Übertragung. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG
(,,OeKB") als Wertpapiersammelbank hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der
Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der OeKB übertragen
werden können.
§ 3 Status
Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte
Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und
zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig
sind. Davon ausgenommen sind gesetzlich vorrangig zu berücksichtigende Verbindlichkeiten.


§ 4 Verzinsung
1) Keine periodischen Zinszahlungen. Auf die Schuldverschreibungen erfolgen während ihrer
gesamten Laufzeit keine periodischen Zinszahlungen.
2) Berechnung von rechnerisch aufgelaufenen Zinsen. Sofern rechnerisch aufgelaufene Zinsen für
einen Zeitraum von weniger oder mehr als einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung
auf Basis des in Absatz 3) angegebenen Zinstagequotienten.
3) Zinstagequotient. Zinstagequotient bezeichnet bei der Berechnung des Zinsbetrages für einen
beliebigen
Zeitraum
(,,Zinsberechnungszeitraum")
die
Anzahl
der
Tage
im
Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360 (wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines
Jahres von 360 Tagen mit 12 Monaten von je 30 Tagen berechnet wird) (,,30/360").
§ 5 Laufzeit und Tilgung
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 28. Dezember 2015 und endet mit Ablauf des 29.
Dezember 2019. Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % vom Nominale am 30. Dezember 2019
(,,Tilgungstermin") zurückgezahlt.
§ 6 Kündigung
Eine
ordentliche
Kündigung
seitens
der
Emittentin
oder/und
der
Inhaber
dieser
Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.
§ 7 Steuern
Alle mit der Tilgung und/oder der Zahlung von Zinsen anfallenden Steuern, Gebühren und sonstigen
Abgaben sind von den Inhabern der Schuldverschreibungen zu tragen und zu bezahlen. Soweit die
Emittentin oder die sonstige auszahlende Stelle gesetzlich zum Abzug von Steuern, Gebühren und
sonstigen Abgaben von Zins- und/oder Tilgungszahlungen verpflichtet ist, wird an die Inhaber der
Schuldverschreibungen nur der nach dem Abzug verbleibende Betrag ausbezahlt.
§ 8 Verjährung
Ansprüche aus fälligen Schuldverschreibungen verjähren nach dreißig Jahren.
§ 9 Zahlstelle, Zahlungen
1) Zahlstelle. Zahlstelle ist die RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG.
2) Tilgungszahlungen. Die Gutschrift der Tilgungszahlung erfolgt über die jeweilige für den Inhaber
der Schuldverschreibungen Depot führende Bank.
3) Zahltag. Fällt der Fälligkeitstermin für die Tilgungszahlung auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag
ist, verschiebt sich die Fälligkeit für die Tilgungszahlung auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag.
Der Inhaber der Schuldverschreibungen hat keinen Anspruch auf Zinsen oder sonstige Beträge im
Hinblick auf diese verschobene Zahlung. Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatz 3) ist jeder Tag
(außer einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankfilialen der Zahlstelle in Wien geöffnet
sind.
§ 10 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb
1) Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne
Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher
Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit
bilden.
2) Erwerb. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis
am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese
Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder annulliert werden.