Obligation Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG 0% ( AT000B077912 ) en EUR

Société émettrice Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B077912 ( en EUR )
Coupon 0%
Echéance 02/02/2017 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG AT000B077912 en EUR 0%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG est une banque coopérative autrichienne opérant principalement en Basse-Autriche et à Vienne, offrant une large gamme de services financiers aux particuliers et aux entreprises.

L'Obligation émise par Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B077912, paye un coupon de 0% par an.
Le paiement des coupons est trimestriel et la maturité de l'Obligation est le 02/02/2017







Angebotsbeginn: 2. Jänner 2015
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 5.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 50.000.000,--
Variabel verzinste Raiffeisen Obligation 2015-2017/1
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Erstausgabepreis: 100 %
Erstvalutatag: 3. Februar 2015
ISIN: AT000B077912
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten
Angaben
zur
Variabel
verzinste
Raiffeisen
Obligation
2015-2017/1
(die
,,Schuldverschreibungen")
unter
dem
EUR
5.000.000.000
Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN
AG
(,,Angebotsprogramm")
(die
,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind
nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 23. Mai 2014 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form auf
der Internetseite der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.
Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung bezüglich dieser Emission von
Schuldverschreibungen angeschlossen.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die
,,Emissionsbedingungen") zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes
enthalten sind.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen Bedingungen
die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen Endgültigen
Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der
Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in
den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen.
Emittentin:
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
Variabel verzinste Raiffeisen Obligation 2015-
2017/1
Währung:
Euro (EUR)
Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung (§ 1)
Daueremission
Angebotsbeginn:
2. Jänner 2015
Angebotsform:

Öffentliches Angebot

Privatplatzierung
Gesamtnominale:

bis zu
Betrag Gesamtnominale:
EUR 5.000.000,--
Aufstockungsmöglichkeit:
Ja
Betrag Aufstockungsnominale:
EUR 50.000.000,--
Erstausgabepreis:
100 %
Höchstausgabepreis:
104 %
Erstvalutatag:
3. Februar 2015
Stückelung:
EUR 1.000,--
Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung (§ 2)
Sammelurkunde:

Veränderbar

Nicht veränderbar
Hinterlegung:

Oesterreichische Kontrollbank AG
(,,OeKB")

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der
Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei
der OeKB


Status (§ 3)
Rang:

Nicht nachrangige, nicht besicherte
Schuldverschreibungen

Fundierte Schuldverschreibungen
Hypothekarischer Deckungsstock
Öffentlicher Deckungsstock

Nachrangige Schuldverschreibungen
Verzinsung (§ 4)
VARIANTE II: Schuldverschreibungen mit Variabler Verzinsung abhängig
vom EURIBOR oder EUR-Swap-Sätzen (einschließlich Fix zu Variabler Verzinsung)
Variable Verzinsung (Absatz 1)
Variable Zinsperiode:

jährlich
Unterjährige variable Zinsperiode:

halbjährlich

vierteljährlich

monatlich
variabler Zinstermin / variable
Zinstermine:
3. Februar, 3. Mai, 3. August, 3. November
Erster variabler Zinstermin:
3. Mai 2015
Unrunde Zinsperioden:
Erste unrunde Zinsperiode:

Erste lange Zinsperiode

Erste kurze Zinsperiode
Letzte unrunde Zinsperiode:

Letzte lange Zinsperiode

Letzte kurze Zinsperiode
Variable Verzinsung (Absatz 2)
Anpassung von variablen Zinsterminen:
Nein
Anpassung von variablen Zinsterminen:

Following Business Day Convention

Modified Following Business Day
Convention

Floating Rate Business Day Convention

Preceding Business Day Convention
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien
Variable Verzinsung abhängig vom
EURIBOR (Absatz 4)
Zinsberechnungsfrist:

zwei Bankarbeitstage

andere Zinsberechnungsfrist: [ ]
Bankarbeitstage


Monatsreferenz (EURIBOR):

drei Monate

sechs Monate

andere Monatsreferenz: [ ] Monate
Bildschirmseite:

Reutersseite ,,EURIBOR01"
andere Bildschirmseite:

[ ]
Art der Abhängigkeit vom EURIBOR

Variable Verzinsung entspricht EURIBOR

Zinssatz abzüglich EURIBOR
gegebenenfalls zusätzlich:

Multiplikation mit einem Faktor

Aufschlag / Abschlag (Marge)
Zinssatz (von dem EURIBOR abgezogen
wird):
[ ] % p.a.
Faktor (mit dem der EURIBOR oder die
Differenz zwischen einem Zinssatz und dem
EURIBOR multipliziert wird):
[ ]
Marge zum (ggf. mit Faktor multiplizierten)
EURIBOR oder zur (ggf. mit Faktor
multiplizierten) Differenz zwischen einem
Zinssatz und dem EURIOR:

Aufschlag: 0,30 %-Punkte

Abschlag: [ ] %-Punkte
Rundung:

Keine Rundung

Aufrundung

Abrundung

Kaufmännische Rundung
Kommastellen:
[ ]
Erster variabler Zinssatz:
[ ] % p.a.
Mindestzinssatz:

0 % p.a.
anderer Mindestzinssatz

[ ] % p.a.
Höchstzinssatz:
[ ] % p.a.
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien
Zinstagequotient Variable Verzinsung
(Absatz 5)
Zinstagequotient:

Actual/Actual-ICMA
Mit erster kurzer Zinsperiode
Mit erster langer Zinsperiode
Fiktiver Verzinsungsbeginn: [ ]
Mit letzter kurzer Zinsperiode
Mit letzter langer Zinsperiode
Fiktiver letzter Zinstermin: [ ]



30/360 (Floating Rate)

360/360

Bond Basis

30/360E

Eurobond Basis

30/360

Actual/365

Actual/Actual-ISDA

Actual/365 (Fixed)

Actual/360
Laufzeit und Tilgung (§ 5)
VARIANTE II Schuldverschreibungen mit Variabler Verzinsung
Laufzeitbeginn:
3. Februar 2015
Laufzeitende:
2. Februar 2017
Rückzahlungskurs:

100 %
Anderer Rückzahlungskurs:

[ ] %
Tilgungstermin:
3. Februar 2017
Kündigung (§ 6)
Ohne ordentliche Kündigungsrechte
Zahlstelle, Zahlungen (§ 9)
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien
Bekanntmachungen (§ 11)
Veröffentlichungsfrist Homepage:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage


TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Vertriebsprovision:

0,10 % vom Nominale

nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
Basisprospekt
Rendite:

[ ] % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
Für das Jahr 2015 beantragte der Vorstand der
Emittentin ein maximales Neu-Emissions-
volumen von bis zu EUR 2.000.000.000. Der
Aufsichtsrat stimmte diesem Antrag in der
Sitzung am 11. Dezember 2014 zu.
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag

Zeichnungstag plus drei Bankarbeitstage
bei Daueremissionen:

Zeichnungstag plus [ ] Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt


BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]
ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR [ ]
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)


ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's Investor
Service Ltd.: Baa1 *)
*) Moody's Investor Service Ltd. hat seinen Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.
ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Art der Zustimmung:

Allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute

Individuelle Zustimmung für spezifische
Kreditinstitute
Name, Adresse: [ ]

keine Zustimmung
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab 2. Jänner 2015
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
(www.raiffeisenbank/Investoren/Angebotsdokumente)
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
[ ] bis [ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter gilt
Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese Informationen
zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus
den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte ­ keine Fakten
weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend gestalten würden; (ii)
die Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt keine Verantwortung für
ihre Richtigkeit.
Börsenzulassung
Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse
erforderlich sind.


Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Anhang:
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Emissionsbedingungen


ZUSAMMENFASSUNG
Eine Zusammenfassung gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012
besteht aus Informationsbestandteilen, die als ,,Rubriken" bezeichnet werden. Diese
Informationsbestandteile sind in die Abschnitte A-E (A.1 ­ E.7) gegliedert.
Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Rubriken, die in einer Zusammenfassung für die
Art von Wertpapieren, die unter dem Angebotsprogramm der RLB NÖ-Wien begeben werden können,
und die RLB NÖ-Wien als Emittentin erforderlich sind. Da einzelne Rubriken nicht angegeben werden
müssen, bestehen in der Nummerierung der Rubriken Lücken. Obwohl eine Rubrik in der
Zusammenfassung für diese Art von Wertpapier und Emittentin enthalten sein muss, kann es sein,
dass zu dieser Rubrik keine relevanten Informationen angegeben werden können. In diesem Fall ist in
der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung der Rubrik samt einem Hinweis ,,entfällt" angegeben.
A.
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt zu verstehen.

Der potentielle Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die in diesem
Basisprospekt beschriebenen Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten
Basisprospekts einschließlich allfälliger Nachträge und der Dokumente, die in Form
eines Verweises einbezogen sind, stützen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht
werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des
Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte.

Zivilrechtlich haftet nur die Emittentin, die die Zusammenfassung samt etwaiger
Übersetzungen vorgelegt und übermittelt hat, und dies auch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend,
unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts
wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die
Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen (Schlüsselinformationen), vermissen lassen.
A.2
Zustimmung zur Prospektverwendung
Die Zustimmung durch die Emittentin zur Prospektverwendung für die Dauer der Gültigkeit
des Basisprospekts samt allfälliger Nachträge gemäß § 6 Abs. 1 KMG wird für alle
österreichischen Kreditinstitute gemäß § 1 BWG (allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute) erteilt.
Kreditinstitute, die den Basisprospekt aufgrund der von der Emittentin erteilten allgemeinen
Zustimmung zur Prospektverwendung verwenden, haben auf ihrer Internetseite anzugeben,
dass der Basisprospekt mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen, an
die die Zustimmung gebunden ist, verwendet wird.
Die Angebotsfrist, innerhalb welcher oder bei Daueremissionen der Beginn der
Angebotsfrist, ab welcher der Basisprospekt für die spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch berechtigte Kreditinstitute
verwendet werden kann, wird in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben. Im
Fall von Daueremissionen wird das Ende der Angebotsfrist auf der Homepage der
Emittentin veröffentlicht.
Der Basisprospekt darf durch berechtigte Kreditinstitute ausschließlich für Angebote in
Österreich oder für das Angebot von Privatplatzierungen in den Märkten, die in den
Endgültigen Bedingungen angegeben sind, verwendet werden.
Der Basisprospekt darf potentiellen Investoren nur vollständig und zusammen mit
sämtlichen veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Dieser Basisprospekt und alle
Nachträge
sind
auf
der
Homepage
der
Emittentin
(www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.
Hinweis für Anleger: Berechtigte Kreditinstitute haben Anleger zum Zeitpunkt
der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen zu unterrichten.