Obligation Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG 1.25% ( AT000B077870 ) en EUR

Société émettrice Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B077870 ( en EUR )
Coupon 1.25% par an ( paiement annuel )
Echéance 30/06/2019 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG AT000B077870 en EUR 1.25%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG est une banque coopérative autrichienne opérant principalement en Basse-Autriche et à Vienne, offrant une large gamme de services financiers aux particuliers et aux entreprises.

L'Obligation émise par Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B077870, paye un coupon de 1.25% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 30/06/2019







Abgeändert und neu formuliert per 23. September 2014 aufgrund des Ersten Nachtrags vom 23. Juni
2014 (Ratingänderung), des Zweiten Nachtrags vom 1. Juli 2014 (Auflösung Ergebnisabführungsvertrag),
des Dritten Nachtrags vom 1. September 2014 (Halbjahreszahlen 30. Juni 2014), des Vierten Nachtrags
vom 23. September 2014 (Auswirkung Prognoseänderung RBI) und des Fünften Nachtrags vom 27.
Oktober 2014 (Ergebnis EZB Umfassende Prüfung/Stresstest).
Angebotsbeginn: 11. Juni 2014
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 5.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 50.000.000,--
1,25 % Raiffeisen Fixzins-Obligation 2014-2019/20
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Erstausgabepreis: 100 %
Erstvalutatag: 1. Juli 2014
ISIN: AT000B077870
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten
Angaben
zur
1,25
%
Raiffeisen
Fixzins-Obligation
2014-2019/20
(die
,,Schuldverschreibungen")
unter
dem
EUR
5.000.000.000
Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN
AG
(,,Angebotsprogramm")
(die
,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind
nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 23. Mai 2014 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form auf
der Internetseite der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.
Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung bezüglich dieser Emission von
Schuldverschreibungen angeschlossen.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die
,,Emissionsbedingungen") zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes
enthalten sind.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen Bedingungen
die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen Endgültigen
Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der
Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in
den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen.
Emittentin:
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
1,25 % Raiffeisen Fixzins-Obligation 2014-
2019/20
Währung:
Euro (EUR)
Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung (§ 1)
Daueremission
Angebotsbeginn:
11. Juni 2014
Angebotsform:

Öffentliches Angebot

Privatplatzierung
Gesamtnominale:

bis zu
Betrag Gesamtnominale:
EUR 5.000.000,--
Aufstockungsmöglichkeit:
Ja
Betrag Aufstockungsnominale:
EUR 50.000.000,--
Erstausgabepreis:
100 %
Höchstausgabepreis:
105 %
Erstvalutatag:
1. Juli 2014
Stückelung:
EUR 1.000,--
Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung (§ 2)
Sammelurkunde:

Veränderbar

Nicht veränderbar
Hinterlegung:

Oesterreichische Kontrollbank AG
(,,OeKB")

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der
Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei
der OeKB
2


Status (§ 3)
Rang:

Nicht nachrangige, nicht besicherte
Schuldverschreibungen

Fundierte Schuldverschreibungen
Hypothekarischer Deckungsstock
Öffentlicher Deckungsstock

Nachrangige Schuldverschreibungen
Verzinsung (§ 4)
VARIANTE I: Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung (mit einem oder mehreren
fixen Zinssätzen)
Ein fixer Zinssatz (Absatz 1)
Zinsperiode:

jährlich
Unterjährige Zinsperiode:

halbjährlich

vierteljährlich

monatlich
Zinssatz:
1,25 % p.a.
Zinstermin/Zinstermine:
1. Juli
Erster Zinstermin:
1. Juli 2015
Unrunde Zinsperioden:
Nein
Erste unrunde Zinsperiode:

Erste lange Zinsperiode

Erste kurze Zinsperiode
Letzte unrunde Zinsperiode:

Letzte lange Zinsperiode

Letzte kurze Zinsperiode
Ein fixer Zinssatz (Absatz 3)
Zinstagequotient:

Actual/Actual-ICMA
Mit erster kurzer Zinsperiode
Mit erster langer Zinsperiode
Fiktiver Verzinsungsbeginn: [ ]
Mit letzter kurzer Zinsperiode
Mit letzter langer Zinsperiode
Fiktiver letzter Zinstermin: [ ]

30/360 (Floating Rate)

360/360

Bond Basis

30/360E

Eurobond Basis

30/360
3



Actual/365

Actual/Actual-ISDA

Actual/365 (Fixed)

Actual/360
Laufzeit und Tilgung (§ 5)
VARIANTE I Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung
Laufzeitbeginn:
1. Juli 2014
Laufzeitende:
30. Juni 2019
Rückzahlungskurs:

100 %
Anderer Rückzahlungskurs:

[ ] %
Tilgungstermin:
1. Juli 2019
Kündigung (§ 6)
Ohne ordentliche Kündigungsrechte
Zahlstelle, Zahlungen (§ 9)
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien
Bekanntmachungen (§ 11)
Veröffentlichungsfrist Homepage:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
4


TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Vertriebsprovision:

0,25 % vom Nominale

nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
Basisprospekt
Rendite:

1,25 % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
[ ]
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag

Zeichnungstag plus drei Bankarbeitstage
bei Daueremissionen:

Zeichnungstag plus [ ] Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt
5


BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]
ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR [ ]
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)
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ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's Investor
Service Ltd.: A3 *)
*) Moody's Investor Service Ltd. hat seinen Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.
ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Art der Zustimmung:

Allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute

Individuelle Zustimmung für spezifische
Kreditinstitute
Name, Adresse: [ ]

keine Zustimmung
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab 11. Juni 2014
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
(www.raiffeisenbank/Investoren/Angebotsdokumente)
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
[ ] bis [ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter gilt
Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese Informationen
zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus
den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte ­ keine Fakten
weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend gestalten würden; (ii)
die Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt keine Verantwortung für
ihre Richtigkeit.
7


Börsenzulassung
Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse
erforderlich sind.
Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Anhang:
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Emissionsbedingungen
8


ZUSAMMENFASSUNG
Eine Zusammenfassung gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012
besteht aus Informationsbestandteilen, die als ,,Rubriken" bezeichnet werden. Diese
Informationsbestandteile sind in die Abschnitte A-E (A.1 ­ E.7) gegliedert.
Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Rubriken, die in einer Zusammenfassung für die
Art von Wertpapieren, die unter dem Angebotsprogramm der RLB NÖ-Wien begeben werden können,
und die RLB NÖ-Wien als Emittentin erforderlich sind. Da einzelne Rubriken nicht angegeben werden
müssen, bestehen in der Nummerierung der Rubriken Lücken. Obwohl eine Rubrik in der
Zusammenfassung für diese Art von Wertpapier und Emittentin enthalten sein muss, kann es sein,
dass zu dieser Rubrik keine relevanten Informationen angegeben werden können. In diesem Fall ist in
der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung der Rubrik samt einem Hinweis ,,entfällt" angegeben.
A.
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt zu verstehen.

Der potentielle Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die in diesem
Basisprospekt beschriebenen Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten
Basisprospekts einschließlich allfälliger Nachträge und der Dokumente, die in Form
eines Verweises einbezogen sind, stützen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht
werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des
Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte.

Zivilrechtlich haftet nur die Emittentin, die die Zusammenfassung samt etwaiger
Übersetzungen vorgelegt und übermittelt hat, und dies auch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend,
unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts
wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die
Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen (Schlüsselinformationen), vermissen lassen.
A.2
Zustimmung zur Prospektverwendung
Die Zustimmung durch die Emittentin zur Prospektverwendung für die Dauer der Gültigkeit
des Basisprospekts samt allfälliger Nachträge gemäß § 6 Abs. 1 KMG wird für alle
österreichischen Kreditinstitute gemäß § 1 BWG (allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute) erteilt.
Kreditinstitute, die den Basisprospekt aufgrund der von der Emittentin erteilten allgemeinen
Zustimmung zur Prospektverwendung verwenden, haben auf ihrer Internetseite anzugeben,
dass der Basisprospekt mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen, an
die die Zustimmung gebunden ist, verwendet wird.
Die Angebotsfrist, innerhalb welcher oder bei Daueremissionen der Beginn der
Angebotsfrist, ab welcher der Basisprospekt für die spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch berechtigte Kreditinstitute
verwendet werden kann, wird in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben. Im
Fall von Daueremissionen wird das Ende der Angebotsfrist auf der Homepage der
Emittentin veröffentlicht.
Der Basisprospekt darf durch berechtigte Kreditinstitute ausschließlich für Angebote in
Österreich oder für das Angebot von Privatplatzierungen in den Märkten, die in den
Endgültigen Bedingungen angegeben sind, verwendet werden.
Der Basisprospekt darf potentiellen Investoren nur vollständig und zusammen mit
sämtlichen veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Dieser Basisprospekt und alle
Nachträge
sind
auf
der
Homepage
der
Emittentin
(www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.
Hinweis für Anleger: Berechtigte Kreditinstitute haben Anleger zum Zeitpunkt
der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen zu unterrichten.


Abschnitt B - Die Emittentin
B.1
Gesetzliche und kommerzielle
Gesetzliche Bezeichnung: RAIFFEISENLANDESBANK
Bezeichnung der Emittentin
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Kommerzielle Bezeichnung:
,,RLB NÖ-Wien" oder ,,Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien"
B.2
Sitz und Rechtsform der
Die RLB NÖ-Wien wurde nach dem Recht der Republik
Emittentin, für die Emittentin
Österreich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft
geltendes Recht und Land der
gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Die
Gründung
Geschäftsanschrift lautet Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-
Platz 1, A-1020 Wien.
Die RLB NÖ-Wien ist in und entsprechend der
Rechtsordnung der Republik Österreich tätig.
B.4b
Alle bereits bekannten Trends,
Neben ihren negativen wirtschaftlichen Auswirkungen
die sich auf die Emittentin und
auf die Weltwirtschaft hat die weltweite Finanzkrise den
die Branchen, in denen sie tätig
Druck auf die Banken durch zunehmende Regulierung
ist, auswirken
und
Aufsicht
substantiell
erhöht.
Weitere
Gesetzgebungsagenden wie die Richtlinie für die
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen (,,BRRD") und der Einheitliche
Abwicklungsfonds nach der Verordnung für die
Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten
Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen
Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen
Bankenabwicklungsfonds (,,SRM-Verordnung") sowie
das gesteigerte Risikobewusstsein am Markt könnten
die
erforderliche
Eigenmittel-
und
Liquiditätsausstattung weiter in die Höhe treiben. Die
im Rahmen der umfassenden Prüfung von der EZB
durchgeführten Stresstests haben gezeigt, dass bei der
Emittentin keine Kapitallücken in Bezug auf die
angesetzten Kapitalgrenzen existieren. Die Ergebnisse
allfälliger zukünftiger Stresstests bleiben jedoch
ungewiss. Weiters sind die Auswirkungen der
Aufdeckung von Kapitallücken europäischer Banken im
Zuge von Stresstests auf den Kapitalmarkt nicht
vorhersehbar. Das makroökonomische Umfeld wird
weiterhin von moderaten Wachstumsraten und
verhaltenen Prognosen bestimmt und könnte sich
wieder verschlechtern.
RBI
und
ihre
Beteiligungsgesellschaften
sind
insbesondere von der Krise in der Ukraine betroffen.
Sollten die Spannungen zwischen der Ukraine und
Russland zu weiteren Abwertungen der jeweiligen
Währungen führen, so könnte das insbesondere im
laufenden
Geschäftsjahr
durch
negative
Währungsdifferenzen im Eigenkapital der RBI und
damit anteilig im Eigenkapital der RZB (gemeinsam mit
dem Verwässerungseffekt aus der Kapitalerhöhung der
RBI im Eigenkapital der RZB) eine wesentliche
negative Veränderung des Eigenkapitals des RLB NÖ-
Wien Konzerns zur Folge haben, da die RLB NÖ-Wien
mit 34,74 % an der RZB beteiligt ist.
Die RBI hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September
2014 bekanntgegeben, dass aufgrund der jüngsten
Entwicklungen von einem negativen Konzernergebnis
für 2014 auszugehen ist. Im Hinblick auf diese
Prognoseänderung seitens RBI ist aufgrund der oben
angeführten Beteiligung der RLB NÖ-Wien an der RZB,
die wiederum mit rund 60,7 % an der RBI beteiligt ist,