Obligation Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG 0.271% ( AT000B077771 ) en EUR

Société émettrice Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B077771 ( en EUR )
Coupon 0.271% par an ( paiement trimestriel )
Echéance 28/12/2017 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG AT000B077771 en EUR 0.271%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG est une banque coopérative autrichienne opérant principalement en Basse-Autriche et à Vienne, offrant une large gamme de services financiers aux particuliers et aux entreprises.

L'Obligation émise par Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B077771, paye un coupon de 0.271% par an.
Le paiement des coupons est trimestriel et la maturité de l'Obligation est le 28/12/2017







Angebotsbeginn: 6. Februar 2014
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 2.698.000,--
Variabel verzinste Raiffeisen Obligation 2014-2017/10/PP
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Ausgabepreis: 100 %
Valutatag: 11. Februar 2014
ISIN: AT000B077771
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten
Angaben
zur
Variabel
verzinste
Raiffeisen
Obligation
2014-2017/10/PP
(die
,,Schuldverschreibungen")
unter
dem
EUR
5.000.000.000
Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN
AG
(,,Angebotsprogramm")
(die
,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind
nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 23. Mai 2013 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form auf
der Internetseite der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Die für die Schuldverschreibungen geltenden Bedingungen (die ,,Bedingungen") lauten wie nachfolgend
angeführt:
§ 1 Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung
1) Angebotsfrist.
Die
Variabel
verzinste
Raiffeisen
Obligation
2014-2017/10/PP
(die
,,Schuldverschreibungen") der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (die
,,Emittentin") werden im Wege einer Einmalemission am 6. Februar 2014 in Form einer
Privatplatzierung angeboten.
2) Gesamtnominale. Das Gesamtnominale beträgt bis zu Nominale EUR 2.698.000,--.
3) Ausgabepreis. Der Ausgabepreis beträgt 100 %.
4) Valutatag. Die Schuldverschreibungen sind am 11. Februar 2014 zahlbar (,,Valutatag").
5) Form, Stückelung. Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden in einer Stückelung von
EUR 1.000,-- begeben.
§ 2 Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung
1) Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare
Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) Depotgesetz verbrieft, welche die firmenmäßige Zeichnung der
Emittentin trägt. Der Anspruch auf die Ausstellung effektiver Schuldverschreibungen ist
ausgeschlossen.
2) Hinterlegung, Übertragung. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG
(,,OeKB") als Wertpapiersammelbank hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der
Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der OeKB übertragen werden
können.
§ 3 Status
Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte
Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen
nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind. Davon
ausgenommen sind gesetzlich vorrangig zu berücksichtigende Verbindlichkeiten.
§ 4 Verzinsung
1) Variable Zinstermine. Die variable Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am Valutatag
(,,Verzinsungsbeginn") und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die variablen Zinsen
sind vierteljährlich im Nachhinein am 31. März, am 30. Juni, am 30. September und am 31. Dezember
eines jeden Jahres (jeweils ein ,,variabler Zinstermin"), erstmals am 31. März 2014 zahlbar (erste
kurze Zinsperiode). Der letzte variable Zinstermin ist der Tilgungstermin gemäß § 5. Der variable
Zinssatz
für
jede
variable
Zinsperiode
wird
von
der
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG als Zinsberechnungsstelle gemäß Absatz 4) ermittelt.
2) Anpassung von variablen Zinsterminen. Ist ein variabler Zinstermin kein Bankarbeitstag (wie
nachstehend definiert) wird der jeweilige variable Zinstermin auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag
verschoben, es sei denn der variable Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat
fallen; in diesem Fall wird der variable Zinstermin auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeitstag
verschoben. Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatz 2) ist jeder Tag (außer einem Samstag oder
Sonntag), an dem alle maßgeblichen Bereiche des TARGET2-Systems betriebsbereit sind, um die
betreffenden Zahlungen abzuwickeln.
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3) Variable Zinsperioden. Der Zeitraum zwischen dem Verzinsungsbeginn bzw. einem variablen
Zinstermin (jeweils einschließlich) und dem jeweils nächsten variablen Zinstermin bzw. dem
Tilgungstermin der Schuldverschreibungen (jeweils ausschließlich) wird nachfolgend jeweils ,,variable
Zinsperiode" genannt.
4) Variable Verzinsung. Der variable Zinssatz für jede variable Zinsperiode wird von der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG als Zinsberechnungsstelle nach
folgenden Bestimmungen berechnet:
a) Zwei Bankarbeitstage (wie nachstehend definiert) vor dem Beginn jeder variablen Zinsperiode
(,,Zinsberechnungstag") bestimmt die Zinsberechnungsstelle im Vorhinein für die dem
Zinsberechnungstag folgende variable Zinsperiode den EURIBOR für drei-Monats-Euro-Einlagen
(,,drei-Monats-EURIBOR") durch Bezugnahme auf den auf der Reuters-Seite ,,EURIBOR01"
angegebenen Satz für den drei-Monats-EURIBOR um ca. 11:00 Brüsseler Zeit.
b) Der variable Zinssatz für die jeweilige variable Zinsperiode entspricht vorbehaltlich des gemäß
Absatz c) anwendbaren Mindestzinssatzes dem gemäß Absatz a) bestimmten drei-Monats-
EURIBOR zuzüglich 0,60 %-Punkte.
c) Der Mindestzinssatz für die jeweilige variable Zinsperiode ist 0 % p.a..
d) Falls an einem Zinsberechnungstag der drei-Monats-EURIBOR auf einer anderen als der in
Absatz a) angeführten Bildschirmseite angezeigt wird, ist diese andere Bildschirmseite als Basis
für die Bestimmung des drei-Monats-EURIBOR heranzuziehen.
e) Falls an einem Zinsberechnungstag der drei-Monats-EURIBOR auf keiner Bildschirmseite gemäß
Absatz a) oder d) angezeigt wird, wird die Zinsberechnungsstelle den drei-Monats-EURIBOR auf
Basis derjenigen Sätze bestimmen, welche die (nachstehend definierten) Referenzbanken gegen
11:00 Uhr (Brüsseler Zeit) am Zinsberechnungstag im Interbankenmarkt für auf Euro lautende
Einlagen gegenüber führenden Banken in der Euro-Zone in Höhe des anzuwendenden
Nominalbetrages für eine Laufzeit von drei Monaten stellen. Hierzu wird die
Zinsberechnungsstelle von der Hauptniederlassung jeder der Referenzbanken den
entsprechenden Satz einholen. Sofern mindestens zwei solche Sätze gestellt werden, entspricht
der drei-Monats-EURIBOR dem arithmetischen Mittel der gestellten Sätze. Werden weniger als
zwei solche Sätze durch Referenzbanken gestellt, entspricht der drei-Monats-EURIBOR dem
arithmetischen Mittel derjenigen Sätze, die Referenzbanken in der Euro-Zone gegen 11:00 Uhr
(Brüsseler Zeit) am Zinsberechnungstag für auf Euro lautende Darlehen gegenüber führenden
europäische Banken in Höhe des anzuwendenden Nominalbetrages für eine Laufzeit von drei
Monaten stellen. Werden weniger als zwei solche Sätze durch Referenzbanken gestellt,
entspricht der drei-Monats-EURIBOR dem drei-Monats-EURIBOR an dem letzten Tag vor dem
Zinsberechnungstag an dem der drei-Monats-EURIBOR auf der Bildschirmseite gemäß Absatz a)
oder d) angezeigt wurde.
,,Referenzbanken" sind vier von der Zinsberechnungsstelle bestimmte führende Banken in der
Euro-Zone. ,,Euro-Zone" bezeichnet das Gebiet derjenigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, die eine einheitliche Währung eingeführt haben oder jeweils eingeführt haben werden.
f)
Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatz 4) ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an
dem alle maßgeblichen Bereiche des TARGET2-Systems betriebsbereit sind, um Zahlungen
abzuwickeln.
g) Die Berechnung der variablen Zinsen erfolgt auf Basis des in Absatz 5) definierten
Zinstagequotienten.
h) Die Zinsberechnungsstelle veranlasst die Bekanntmachung des für die jeweilige variable
Zinsperiode festgestellten variablen Zinssatzes unverzüglich gemäß § 11.
5)
Zinstagequotient. Zinstagequotient bezeichnet bei der Berechnung des Zinsbetrages für einen
beliebigen Zeitraum (,,Zinsberechnungszeitraum") die tatsächliche Anzahl der Tage des
Zinsberechnungszeitraums dividiert durch 360 (,,Actual/360").
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§ 5 Laufzeit und Tilgung
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 11. Februar 2014 und endet mit Ablauf des
28. Dezember 2017. Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % vom Nennwert am 29. Dezember
2017 (,,Tilgungstermin") zurückgezahlt.
§ 6 Kündigung
Eine ordentliche Kündigung seitens der Emittentin oder/und der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist
unwiderruflich ausgeschlossen.
§ 7 Steuern
Alle mit der Tilgung und/oder der Zahlung von Zinsen anfallenden Steuern, Gebühren und sonstigen
Abgaben sind von den Inhabern der Schuldverschreibungen zu tragen und zu bezahlen. Soweit die
Emittentin oder die sonstige auszahlende Stelle gesetzlich zum Abzug von Steuern, Gebühren und
sonstigen Abgaben von Zins- und/oder Tilgungszahlungen verpflichtet ist, wird an die Inhaber der
Schuldverschreibungen nur der nach dem Abzug verbleibende Betrag ausbezahlt.
§ 8 Verjährung
Ansprüche
auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen
Schuldverschreibungen nach dreißig Jahren.
§ 9 Zahlstelle, Zahlungen
1) Zahlstelle. Zahlstelle ist die RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG.
2) Zinsen- und Tilgungszahlungen. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die
jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle.
3) Zahltag. Fällt ein Fälligkeitstermin für eine Zinszahlung oder eine Tilgungszahlung auf einen Tag, der
kein Bankarbeitstag ist, verschiebt sich die Fälligkeit für die Zinszahlung oder die Tilgungszahlung auf
den nächstfolgenden Bankarbeitstag. Der Inhaber der Schuldverschreibungen hat keinen Anspruch
auf Zinsen oder sonstige Beträge im Hinblick auf diese verschobene Zahlung. Bankarbeitstag im
Sinne dieses Absatz 3) ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem alle
maßgeblichen Bereiche des TARGET2-Systems betriebsbereit sind, um Zahlungen abzuwickeln.
§ 10 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb
1) Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne
Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher
Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Erwerb. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am
Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese
Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder annulliert werden.
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§ 11 Bekanntmachungen
1) Bekanntmachungen auf der Homepage. Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen
betreffen, sind auf der Homepage der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Emissionen) zu
veröffentlichen. Jede derartige Mitteilung gilt mit dem dritten Tag nach dem Tag der Veröffentlichung
auf der Homepage als übermittelt. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der
Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
2) Bekanntmachungen durch direkte Mitteilung. Bekanntmachungen, die im Wege einer direkten
Mitteilung an die einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen erfolgen, ersetzen die
Veröffentlichung auf der Homepage der Emittentin gemäß Absatz 1). Jede derartige Mitteilung gilt mit
dem dritten Tag nach dem Tag der direkten Mitteilung an die einzelnen Inhaber der
Schuldverschreibungen als übermittelt.
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand
1) Anwendbares Recht. Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen
Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht.
2) Erfüllungsort. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
3) Gerichtsstand Unternehmer. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
Schuldverschreibungen zwischen der Emittentin und Unternehmern ist das für Handelssachen jeweils
zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt ausschließlich zuständig.
4) Gerichtsstand Verbraucher. Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher sind die
aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sachlich und örtlich zuständigen Gerichte
zuständig. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Erwerb der
Schuldverschreibungen durch den Verbraucher gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich
bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb der Schuldverschreibungen seinen
Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land
vollstreckbar sind.
§ 13 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben
die übrigen Bestimmungen wirksam. Soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zur Anwendung
gelangt, ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den
wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit rechtlich möglich Rechnung trägt.
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TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Vertriebsprovision:

[ ] % vom Nominale

nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

ca. EUR 200,--

nicht anwendbar - Daueremission
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR 2.698.000,--

nicht anwendbar - Daueremission
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Rendite:

[ ] % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
[ ]
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag:

Zeichnungstag plus drei Bankarbeitstage

Zeichnungstag plus [ ] Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt
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Hinweis für Anleger im Falle einer Privatplatzierung
Steuerliche Behandlung von Privatplatzierungen
Die Schuldverschreibungen wurden bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht
keinem unbestimmten Personenkreis im Sinne des § 27a Abs. 2 Z 2 EStG angeboten. Daher
unterliegen die darauf basierenden Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem KESt-Abzug bei der
depotführenden Stelle. Natürliche Personen haben diese Einkünfte aus Kapitalvermögen in der
persönlichen Steuererklärung zu erfassen. Diese Einkünfte werden im Rahmen der Veranlagung mit
dem individuellen Einkommensteuertarif besteuert.
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]
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ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR [ ]
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's Investor
Service Ltd. *): A2; Ausblick: negativ
*) Moody's Investor Service Ltd. hat seinen Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.
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ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab [ ]
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
(www.raiffeisenbank/Investoren/Angebotsdokumente)
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
6. Februar 2014 bis 11. Februar 2014
Zusätzliche Finanzintermediär(e), an
den/die die Zustimmung zur
Prospektverwendung im Zusammenhang mit
den gegenständlichen
Schuldverschreibungen erteilt wurde:

Nicht anwendbar

zusätzliche Finanzintermediär(e):
[ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter gilt
Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese Informationen
zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus
den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte ­ keine Fakten
weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend gestalten würden; (ii) die
Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt keine Verantwortung für ihre
Richtigkeit.
Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
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