Obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG 3.5% ( AT000B077607 ) en EUR

Société émettrice Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG
Prix sur le marché 100 %  ▼ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B077607 ( en EUR )
Coupon 3.5% par an ( paiement annuel )
Echéance 17/10/2021 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG AT000B077607 en EUR 3.5%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG est une banque coopérative autrichienne opérant principalement en Basse-Autriche et à Vienne, offrant une gamme complète de services bancaires aux particuliers et aux entreprises.

L'Obligation émise par Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B077607, paye un coupon de 3.5% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 17/10/2021







Angebotsbeginn: 16. September 2013
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 5.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 50.000.000,--
Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2013-2021/17
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Erstausgabepreis: 100,80 %
Erstvalutatag: 18. Oktober 2013
ISIN: AT000B077607
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten Angaben zur Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2013-2021/17 (die ,,Schuldverschreibungen")
unter
dem
EUR
5.000.000.000
Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (,,Angebotsprogramm") (die ,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind
nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 23. Mai 2013 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form auf
der Internetseite der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.
Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung bezüglich dieser Emission von
Schuldverschreibungen beigefügt.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Die für die Schuldverschreibungen geltenden Bedingungen (die ,,Bedingungen") lauten wie nachfolgend
angeführt:
§ 1 Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung
1) Angebotsfrist. Die Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2013-2021/17 (die ,,Schuldverschreibungen") der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (die ,,Emittentin") wird im Wege einer
Daueremission mit offener Angebotsfrist ab 16. September 2013 öffentlich angeboten.
2) Gesamtnominale. Das Gesamtnominale beträgt bis zu Nominale EUR 5.000.000,-- (mit
Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 50.000.000,--).
3) Erstausgabepreis. Der Erstausgabepreis beträgt 100,80 %. Weitere Ausgabepreise können von der
Emittentin in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. Der Höchstausgabepreis
wurde mit 110 % festgelegt.
4) Erstvalutatag. Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 18. Oktober 2013 zahlbar
(,,Erstvalutatag"). Weitere Valutatage können von der Emittentin nach Bedarf festgelegt werden.
5) Form, Stückelung. Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden in einer Stückelung von
EUR 1.000,-- begeben.
§ 2 Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung
1) Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare
Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) Depotgesetz verbrieft, welche die firmenmäßige Zeichnung der
Emittentin trägt. Der Anspruch auf die Ausstellung effektiver Schuldverschreibungen ist
ausgeschlossen.
2) Hinterlegung, Übertragung. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG
(,,OeKB") als Wertpapiersammelbank hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der
Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der OeKB übertragen werden
können.
§ 3 Status
Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte
Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen
nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind. Davon
ausgenommen sind gesetzlich vorrangig zu berücksichtigende Verbindlichkeiten.
§ 4 Verzinsung
1) Zinssätze und Zinstermine. Die Zinsen sind jährlich im Nachhinein am 18. Oktober eines jeden Jahres
(jeweils ein ,,Zinstermin"), erstmals am 18. Oktober 2014 zahlbar. Der letzte Zinstermin ist der
Tilgungstermin gemäß § 5. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am Erstvalutatag
(,,Verzinsungsbeginn") und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Berechnung der
Zinsen erfolgt auf Basis des in Absatz 3) definierten Zinstagequotienten.
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Die Schuldverschreibungen werden wie folgt verzinst:
a) für die Zinsperiode vom 18. Oktober 2013 bis einschließlich 17. Oktober 2014 mit 1,75 % p.a. vom Nennwert;
b) für die Zinsperiode vom 18. Oktober 2014 bis einschließlich 17. Oktober 2015 mit 2,00 % p.a. vom Nennwert;
c) für die Zinsperiode vom 18. Oktober 2015 bis einschließlich 17. Oktober 2016 mit 2,25 % p.a. vom Nennwert;
d) für die Zinsperiode vom 18. Oktober 2016 bis einschließlich 17. Oktober 2017 mit 2,50 % p.a. vom Nennwert;
e) für die Zinsperiode vom 18. Oktober 2017 bis einschließlich 17. Oktober 2018 mit 2,75 % p.a. vom Nennwert;
f)
für die Zinsperiode vom 18. Oktober 2018 bis einschließlich 17. Oktober 2019 mit 3,00 % p.a. vom Nennwert;
g) für die Zinsperiode vom 18. Oktober 2019 bis einschließlich 17. Oktober 2020 mit 3,25 % p.a. vom Nennwert;
h) für die Zinsperiode vom 18. Oktober 2020 bis einschließlich 17. Oktober 2021 mit 3,50 % p.a. vom Nennwert.
2) Zinsperioden. Der Zeitraum zwischen dem Verzinsungsbeginn bzw. einem Zinstermin (jeweils
einschließlich) und dem jeweils nächsten Zinstermin bzw. dem Fälligkeitstermin der
Schuldverschreibungen (jeweils ausschließlich) wird jeweils ,,Zinsperiode" genannt.
3) Zinstagequotient. Zinstagequotient bezeichnet bei der Berechnung des Zinsbetrages für einen
beliebigen Zeitraum (,,Zinsberechnungszeitraum") die tatsächliche Anzahl der Tage in diesem
Zinsberechnungszeitraum geteilt durch das Produkt aus (x) der tatsächlichen Anzahl der Tage der
Zinsperiode in die der Zinsberechnungszeitraum fällt und (y) der Anzahl der Zinstermine, die
normalerweise in ein Kalenderjahr fallen (,,Actual/Actual-ICMA").
§ 5 Laufzeit und Tilgung
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 18. Oktober 2013 und endet mit Ablauf des
17. Oktober 2021. Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % vom Nennwert am 18. Oktober 2021
(,,Tilgungstermin") zurückgezahlt.
§ 6 Kündigung
Eine ordentliche Kündigung seitens der Emittentin oder/und der Inhaber dieser Schuldverschreibungen ist
unwiderruflich ausgeschlossen.
§ 7 Steuern
Alle mit der Tilgung und/oder der Zahlung von Zinsen anfallenden Steuern, Gebühren und sonstigen
Abgaben sind von den Inhabern der Schuldverschreibungen zu tragen und zu bezahlen. Soweit die
Emittentin oder die sonstige auszahlende Stelle gesetzlich zum Abzug von Steuern, Gebühren und
sonstigen Abgaben von Zins- und/oder Tilgungszahlungen verpflichtet ist, wird an die Inhaber der
Schuldverschreibungen nur der nach dem Abzug verbleibende Betrag ausbezahlt.
§ 8 Verjährung
Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen
Schuldverschreibungen nach dreißig Jahren.
§ 9 Zahlstelle, Zahlungen
1) Zahlstelle. Zahlstelle ist die RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG.
2) Zinsen- und Tilgungszahlungen. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die
jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle.
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3) Zahltag. Fällt ein Fälligkeitstermin für eine Zinszahlung oder eine Tilgungszahlung auf einen Tag, der
kein Bankarbeitstag ist, verschiebt sich die Fälligkeit für die Zinszahlung oder die Tilgungszahlung auf
den nächstfolgenden Bankarbeitstag. Der Inhaber der Schuldverschreibungen hat keinen Anspruch
auf Zinsen oder sonstige Beträge im Hinblick auf diese verschobene Zahlung. Bankarbeitstag im
Sinne dieses Absatz 3) ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem die Bankfilialen
der Zahlstelle in Wien geöffnet sind.
§ 10 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb
1) Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne
Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher
Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
2) Erwerb. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am
Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese
Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder annulliert werden.
§ 11 Bekanntmachungen
1) Bekanntmachungen auf der Homepage. Alle Bekanntmachungen, die diese Schuldverschreibungen
betreffen, sind auf der Homepage der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Emissionen) zu
veröffentlichen. Jede derartige Mitteilung gilt mit dem dritten Tag nach dem Tag der Veröffentlichung
auf der Homepage als übermittelt. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der
Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
2) Börserechtliche Veröffentlichungsverpflichtungen. Von den vorangegangenen Bestimmungen bleiben
die börserechtlichen Verpflichtungen der Wiener Börse betreffend Veröffentlichungen im
Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen unberührt.
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand
1) Anwendbares Recht. Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit diesen
Schuldverschreibungen gilt österreichisches Recht.
2) Erfüllungsort. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
3) Gerichtsstand Unternehmer. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
Schuldverschreibungen zwischen der Emittentin und Unternehmern ist das für Handelssachen jeweils
zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt ausschließlich zuständig.
4) Gerichtsstand Verbraucher. Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher sind die
aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sachlich und örtlich zuständigen Gerichte
zuständig. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Erwerb der
Schuldverschreibungen durch den Verbraucher gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich
bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb der Schuldverschreibungen seinen
Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land
vollstreckbar sind.
§ 13 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben
die übrigen Bestimmungen wirksam. Soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zur Anwendung
gelangt, ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den
wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit rechtlich möglich Rechnung trägt.
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TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Rendite:

2,48 % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
[ ]
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag:

Zeichnungstag plus drei Bankarbeitstage

Zeichnungstag plus [ ] Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt
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BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]
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ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR [ ]
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's Investor
Service Ltd. *): A2
*) Moody's Investor Service Ltd. hat seinen Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.
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ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab 16. September 2013
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
(www.raiffeisenbank/Investoren/Angebotsdokumente)
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
[ ] bis [ ]
Zusätzliche Finanzintermediär(e), an
den/die die Zustimmung zur
Prospektverwendung im Zusammenhang mit
den gegenständlichen
Schuldverschreibungen erteilt wurde:

Nicht anwendbar

zusätzliche Finanzintermediär(e):
[ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter gilt
Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese Informationen
zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin bekannt ist und sie aus
den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte ­ keine Fakten
weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend gestalten würden; (ii) die
Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt keine Verantwortung für ihre
Richtigkeit.
Börsenzulassung
Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse
erforderlich sind.
Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Anhang: Zusammenfassung
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ZUSAMMENFASSUNG
Eine Zusammenfassung gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012 besteht
aus Informationsbestandteilen, die als ,,Rubriken" bezeichnet werden. Diese Informationsbestandteile sind
in die Abschnitte A-E (A.1 ­ E.7) gegliedert.
Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Rubriken, die in einer Zusammenfassung für die Art
von Wertpapieren, die unter diesem Angebotsprogramm begeben werden können, und die RLB NÖ-Wien
als Emittentin erforderlich sind. Da einzelne Rubriken nicht angegeben werden müssen, bestehen in der
Nummerierung der Rubriken Lücken. Obwohl eine Rubrik in der Zusammenfassung für diese Art von
Wertpapier und Emittent enthalten sein muss, kann es sein, dass zu dieser Rubrik keine relevanten
Informationen angegeben werden können. In diesem Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze
Beschreibung der Rubrik samt einem Hinweis ,,entfällt" angegeben.
A.
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt zu verstehen.

Der potentielle Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die im Basisprospekt
beschriebenen Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts
einschließlich allfälliger Nachträge und der Dokumente, die in Form eines Verweises
einbezogen sind, stützen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der im Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, der
als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor
Prozessbeginn zu tragen haben könnte.

Zivilrechtlich haftet nur die Emittentin, die die Zusammenfassung samt etwaiger
Übersetzungen vorgelegt und übermittelt hat, und dies auch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend,
unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts
wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die
Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen (Schlüsselinformationen), vermissen lassen.
A.2
Zustimmung zur Prospektverwendung
Die Zustimmung durch die Emittentin zur Prospektverwendung für die Dauer der Gültigkeit
des Basisprospekts samt allfälliger Nachträge gemäß § 6 Abs 1 KMG

wurde für alle unter dem Angebotsprogramm begebenen Schuldverschreibungen an
bestimmte berechtigte Kreditinstitute erteilt sowie

wird gegebenenfalls im Zusammenhang mit bestimmten Schuldverschreibungen an die
in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angeführten weiteren Kreditinstitute erteilt
worden sein.
Die Angebotsfrist, innerhalb welcher oder bei Daueremissionen der Beginn der
Angebotsfrist, ab welcher der Basisprospekt für die spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch berechtigte Kreditinstitute
verwendet werden kann, wird in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben. Im
Fall von Daueremissionen wird das Ende der Angebotsfrist auf der Homepage der
Emittentin veröffentlicht.
Der Basisprospekt darf durch berechtigte Kreditinstitute ausschließlich für Angebote in
Österreich oder für das Angebot von Privatplatzierungen in den Märkten, die in den
Endgültigen Bedingungen angegeben sind, verwendet werden.
Der Basisprospekt darf potentiellen Investoren nur vollständig und zusammen mit
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sämtlichen veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Der Basisprospekt und alle
Nachträge
sind
auf
der
Homepage
der
Emittentin
(www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.
Hinweis für Anleger: Berechtigte Kreditinstitute haben Anleger zum Zeitpunkt
der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen zu unterrichten.
Abschnitt B - Die Emittentin
B.1
Gesetzliche und kommerzielle
Gesetzliche Bezeichnung: RAIFFEISENLANDESBANK
Bezeichnung der Emittentin
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Kommerzielle Bezeichnung:
,,RLB NÖ-Wien" oder ,,Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien"
B.2
Sitz und Rechtsform der
Die RLB NÖ-Wien wurde nach dem Recht der Republik
Emittentin, für die Emittentin
Österreich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft
geltendes Recht und Land der
gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Die
Gründung
Geschäftsanschrift lautet Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-
Platz 1, A-1020 Wien.
Die RLB NÖ-Wien ist in und entsprechend der
Rechtsordnung der Republik Österreich tätig.
B.4b
Alle bereits bekannten Trends,
- entfällt -
die sich auf die Emittentin und
Da das aktuelle finanzpolitische Umfeld aufgrund der
die Branchen, in denen sie tätig
Finanzmarkt- sowie der Staatsschuldenkrise instabil ist
ist, auswirken
kann die Emittentin hinsichtlich Trends, Unsicherheiten,
Nachfragen, Verpflichtungen oder Vorfällen, die
voraussichtlich die Aussichten zumindest im laufenden
Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften, keine
gesicherte Aussage treffen.
B.5
Ist die Emittentin Teil einer

Die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTER-
Gruppe, Beschreibung der
REICH-WIEN reg.Gen.m.b.H. (,,Raiffeisen-Holding
Gruppe und der Stellung der
NÖ-Wien") hält mit 78,58 % die Mehrheit an der
Emittentin innerhalb dieser
Emittentin. Die übrigen Aktien werden von
Gruppe
Niederösterreichischen
Raiffeisenbanken
gehalten. Die RLB NÖ-Wien ist die wichtigste
Beteiligung der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien.

Die Emittentin ist die Konzernmutter des RLB NÖ-
Wien-Konzerns.
Die
RLB
NÖ-Wien
hält
Beteiligungen an Banken und banknahen
Gesellschaften. Die RLB NÖ-Wien ist mit einer
Beteiligung von 34,74 % (direkt und indirekt) der
größte Aktionär der Raiffeisen Zentralbank
Österreich AG (RZB). Die RZB ist mit 78,5 %
wiederum der größte Aktionär der Raiffeisen Bank
International AG (RBI). Die restlichen 21,5 % der
Aktien der in Wien börsenotierten RBI befinden
sich in Streubesitz.
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