Bond KFWB 1.125% ( XS1758488941 ) in NOK

Issuer KFWB
Market price 100 %  ▼ 
Country  Germany
ISIN code  XS1758488941 ( in NOK )
Interest rate 1.125% per year ( payment 1 time a year)
Maturity 11/05/2022 - Bond has expired



Prospectus brochure of the bond KfW XS1758488941 in NOK 1.125%, expired


Minimal amount 10 000 NOK
Total amount 1 750 000 000 NOK
Detailed description KFW is a German state-owned promotional bank that provides financing for projects in developing and emerging countries, as well as supporting sustainable development and climate action initiatives in Germany and abroad.

The Bond issued by KFWB ( Germany ) , in NOK, with the ISIN code XS1758488941, pays a coupon of 1.125% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Bond maturity is 11/05/2022








20. Februar 2020
February 20, 2020
Endgültige Bedingungen
Final Terms
NOK 500.000.000 1,125 % Schuldverschreibungen fällig am 12. Mai 2022 (die "Schuldverschreibungen")
NOK 500,000,000 1.125 per cent. Notes due May 12, 2022 (the "Notes")
die mit den NOK 750.000.000 1,125 % Schuldverschreibungen fällig am 12. Mai 2022, die am 25. Januar 2018
begeben wurden, den NOK 1.000.000.000 1,125 % Schuldverschreibungen fäl ig am 12. Mai 2022, die am 22. Mai
2019 begeben wurden, den NOK 500.000.000 1,125 % Schuldverschreibungen fäl ig am 12. Mai 2022, die am
21. Januar 2020 begeben wurden, den NOK 500.000.000 1,125 % Schuldverschreibungen fäl ig am 12. Mai 2022,
die am 28. Januar 2020 begeben wurden, den NOK 500.000.000 1,125 % Schuldverschreibungen fäl ig am
12. Mai 2022, die am 4. Februar 2020 begeben wurden, und den NOK 500.000.000 1,125 %
Schuldverschreibungen fäl ig am 12. Mai 2022, die am 17. Februar 2020 begeben wurden, zusammengeführt
werden und eine einheitliche Serie bilden
to be consolidated and form a single Series with the NOK 750,000,000 1.125 per cent. Notes due May 12, 2022,
issued on January 25, 2018, the NOK 1,000,000,000 1.125 per cent. Notes due May 12, 2022, issued on May 22,
2019, the NOK 500,000,000 1.125 per cent. Notes due May 12, 2022, issued on January 21, 2020, the
NOK 500,000,000 1.125 per cent. Notes due May 12, 2022, issued on January 28, 2020, the NOK 500,000,000
1.125 per cent. Notes due May 12, 2022, issued on February 4, 2020 and the NOK 500,000,000 1.125 per cent.
Notes due May 12, 2022, issued on February 17, 2020
Tranche 7
Tranche 7
begeben unter dem
issued under the
KfW-Emissionsprogramm
KfW Note Programme
vom 19. Juni 2019
dated June 19, 2019
der
of
KfW
Ausgabepreis: 99,111 % zuzüglich Stückzinsen in Höhe von NOK 4.426.229,51 für 288 Tage im Zeitraum vom
12. Mai 2019 (einschließlich) bis zum 24. Februar 2020 (ausschließlich)
Issue Price: 99.111 per cent. plus accrued interest in the amount of NOK 4,426,229.51 for 288 days in the period
from, and including, May 12, 2019 to, but excluding, February 24, 2020
Tag der Begebung: 24. Februar 2020
Issue Date: February 24, 2020

Diese endgültigen Bedingungen enthalten Angaben zu einer Emission von Schuldverschreibungen unter dem KfW-
Emissionsprogramm der KfW (das "Programm") vom 19. Juni 2019.
These Final Terms are issued to give details of an issue of Notes under the KfW Note Programme of KfW (the
"Programme") dated June 19, 2019.
Die für die Schuldverschreibungen geltenden konsolidierten Bedingungen (die "Bedingungen") und eine etwaige
deutsch- oder englischsprachige Übersetzung sind diesen endgültigen Bedingungen beigefügt. Die Bedingungen
gehen etwaigen abweichenden Bestimmungen dieser endgültigen Bedingungen vor.
The Integrated Conditions applicable to the Notes (the "Conditions") and the German or English language
translation thereof, if any, are attached to these Final Terms. The Conditions shall take precedence over any
conflicting term set forth in these Final Terms.
Begriffe, die in den Bedingungen definiert sind, haben, falls die endgültigen Bedingungen nicht etwas anderes
bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen endgültigen Bedingungen verwendet werden.
Capitalised terms not otherwise defined herein shall have the meanings specified in the Conditions.
Bezugnahmen in diesen endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die
Paragraphen und Absätze der Bedingungen.
All references in these Final Terms to numbered sections and subparagraphs are to sections and subparagraphs of
the Conditions.





Form der Bedingungen
Form of Conditions
Nicht-konsolidierte Bedingungen
Long-Form
Konsolidierte Bedingungen
Integrated
Sprache der Bedingungen
Language of Conditions
ausschließlich Deutsch
German only
ausschließlich Englisch
English only
Englisch und Deutsch (englischer Text maßgeblich)
English and German (English controlling)
Deutsch und Englisch (deutscher Text maßgeblich)
German and English (German controlling)

WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN (§ 1)
CURRENCY, DENOMINATION, FORM, CERTAIN DEFINITIONS (§ 1)
Währung und Stückelung
Currency and Denomination
Festgelegte Währung
Norwegische Krone ("NOK")

Specified Currency
Norwegian Kroner ("NOK")
Gesamtnennbetrag
NOK 500.000.000

Aggregate Principal Amount
NOK 500,000,000
Festgelegte Stückelung
NOK 10.000
Specified
Denomination
NOK
10,000
New Global Note
Ja
New Global Note Yes
TEFRA C
TEFRA C
Dauerglobalurkunde
Permanent Global Note
TEFRA D
TEFRA D
Weder TEFRA D noch TEFRA C
Neither TEFRA D nor TEFRA C
Definitionen
Certain Definitions
Clearingsystem
Clearing System
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (CBF)
Clearstream Banking, S.A., Luxembourg (CBL)
Euroclear Bank SA/NV (Euroclear)
Sonstige (angeben)
Other (specify)
Geschäftstag
Business Day
TARGET
Sonstige (sämtliche relevanten Finanzzentren angeben)
London und Oslo
Other (specify all relevant financial centres)
London and Oslo

2



ZINSEN (§ 3)
INTEREST (§ 3)
Festverzinsliche Schuldverschreibungen
Fixed Rate Notes
Zinssatz und Zinszahlungstage
Rate of Interest and Interest Payment Dates
Zinssatz
1,125 % per annum
Rate of Interest
1.125 per cent. per annum
Verzinsungsbeginn
12. Mai 2019
Interest Commencement Date
May 12, 2019
Festzinstermin(e)
12. Mai eines jeden Jahres
Fixed Interest Date(s)
May 12 in each year
Erster Zinszahlungstag
12. Mai 2020
First Interest Payment Date
May 12, 2020
Fiktive(r) Zinszahlungstag(e)
Nicht anwendbar

Deemed Interest Payment Date(s)
Not applicable
Anfänglicher Bruchteilzinsbetrag (für den Gesamtnennbetrag)
Nicht anwendbar

Initial Broken Amount (for the Aggregate Principal Amount)
Not applicable
Erste zinsfreie Periode
Nicht anwendbar

First Interest-free Period
Not applicable
Festzinstermin, der dem Rückzahlungstag vorangeht
Nicht anwendbar

Fixed Interest Date preceding the Maturity Date
Not applicable
Abschließender Bruchteilzinsbetrag (für den Gesamtnennbetrag)
Nicht anwendbar

Final Broken Amount (for the Aggregate Principal Amount)
Not applicable
Zinstagequotient
Day Count Fraction
Actual/Actual (ISDA)
Actual/Actual (ICMA)
Actual/365 (Fixed)
Actual/365 (Sterling)
Actual/360
30/360 or 360/360 or Bond Basis
30E/360 or Eurobond Basis

RÜCKZAHLUNG (§ 4)
REDEMPTION (§ 4)
Rückzahlung bei Endfälligkeit
Final Redemption
Schuldverschreibungen außer Raten-Schuldverschreibungen
Notes other than Instalment Notes
Rückzahlungstag
12. Mai 2022
Maturity Date
May 12, 2022
Rückzahlungsmonat
Redemption Month
Rückzahlungsbetrag
Final Redemption Amount
Gesamtnennbetrag

Aggregate Principal Amount
Sonstiger Rückzahlungsbetrag

Other Final Redemption Amount
Vorzeitige Rückzahlung
Nicht anwendbar
Early Redemption
Not applicable
3



ZAHLUNGEN (§ 5)
PAYMENTS (§ 5)
Zahltag
Payment Business Day
Geschäftstag-Konvention
Business Day Convention
Modifizierte folgender Geschäftstag-Konvention

Modified Following Business Day Convention
FRN Konvention (Zeiträume angeben)

FRN Convention (specify period(s))
Folgender Geschäftstag-Konvention

Following Business Day Convention
Vorangegangener Geschäftstag-Konvention

Preceding Business Day Convention
Anpassung der Zinsen
Nein
Adjustment of interest
No
Relevante Finanzzentren (al e angeben)
London und Oslo
Relevant Financial Centres (specify all)
London and Oslo
TARGET
Ja
TARGET
Yes

DIE EMISSIONSSTELLE UND DIE ZAHLSTELLE (§ 6)
THE FISCAL AGENT AND THE PAYING AGENT (§ 6)
Emissionsstelle und Hauptzahlstelle
Fiscal Agent and Principal Paying Agent
KfW
Deutsche Bank Aktiengesel schaft, Frankfurt am Main
Andere (angeben)
Other (specify)
Berechnungsstelle/bezeichnete Geschäftsstelle
Nicht anwendbar
Calculation Agent/specified office
Not applicable
Bestimmungsstelle/bezeichnete Geschäftsstelle
Nicht anwendbar
Determination Agent/specified office
Not applicable
Weitere Zahlstelle(n)
Nicht anwendbar
Additional Paying Agent(s)
Not applicable

MITTEILUNGEN (§ 10)
NOTICES (§ 10)
Ort und Medium der Bekanntmachung
Place and medium of publication
Bundesanzeiger (Bundesrepublik Deutschland) und Clearingsystem
Bundesanzeiger (Federal Republic of Germany) and Clearing System
Clearingsystem
Clearing System
Sonstige (angeben)
Other (specify)

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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN HINSICHTLICH DER SCHULDVERSCHREIBUNG(EN)
GENERAL PROVISIONS APPLICABLE TO THE NOTE(S)
Börsenzulassung(en)
Ja
Listing(s) Yes
Frankfurt am Main
Luxemburg
Luxembourg
Regulierter Markt der Luxemburger Wertpapierbörse

Regulated market of the Luxembourg Stock Exchange
Professionelles Segment des Regulierten Marktes der
Luxemburger Wertpapierbörse

Professional segment of the regulated market of the
Luxembourg Stock Exchange
Sonstige
Other
Öffentliches Angebot in Luxemburg
Nein
Public Offer in Luxembourg No
Einzelheiten bezüglich des Platzeurs
Management Details
Platzeur (nicht syndiziert) (angeben)

Dealer (non syndicated) (specify)
Commerzbank Aktiengesellschaft


Kaiserstrasse 16 (Kaiserplatz)


60311 Frankfurt am Main


Federal Republic of Germany
Provisionen und geschätzter Nettoerlös

Commissions and Estimated Net Proceeds

Management- und Übernahmeprovision (angeben)
Nicht anwendbar
Management/Underwriting Commission (specify)
Not applicable
Verkaufsprovision (angeben)
Nicht anwendbar
Selling Concession (specify)
Not applicable
Andere (angeben)
Nicht anwendbar
Other (specify)
Not applicable
Geschätzter Nettoerlös (einschließlich Stückzinsen in
NOK 499.981.229,51
Höhe von NOK 4.426.229,51)

Estimated Net Proceeds (including accrued interest in
NOK 499,981,229.51
the amount of NOK 4,426,229.51)

Kursstabilisierender Platzeur/Manager
Keiner
Stabilising Dealer/Manager
None
Wertpapierkennnummern
Securities Identification Numbers
Common Code
175848894
Common Code
175848894
ISIN
XS1758488941
ISIN
XS1758488941
Wertpapierkennnummer (WKN)
A2E4JR
German Security Code
A2E4JR
Sonstige Wertpapiernummer
Any other securities number
EZB-fähige Verwahrung
Eurosystem eligible deposit
Soll in EZB-fähiger Weise gehalten werden
Nein
Es wird darauf hingewiesen, dass
"nein" hier lediglich bedeutet, dass die
Wertpapiere im Zeitpunkt ihrer
Begebung nicht in EZB-fähiger Weise
verwahrt werden. Die Emittentin kann
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zu einem späteren Zeitpunkt
veranlassen, dass als NGN verbriefte
Wertpapiere bei einem der ICSDs als
gemeinsamen Verwahrer verwahrt
werden. Ein solcher späterer Wechsel
der Verwahr-struktur bedeutet jedoch
nicht notwendigerweise, dass die
Schuld-verschreibungen
zu
irgendeinem Zeitpunkt während ihrer
Restlaufzeit oder während ihrer
gesamten Restlaufzeit als zulässige
Sicher-heiten für die Zwecke der
Geldpolitik oder für Innertageskredite
des Euro-systems anerkannt werden.
Eine solche Anerkennung ist
abhängig davon, ob die Zulassungs-
kriterien des Eurosystems erfüllt sind.
Intended to be held in a manner which would allow Eurosystem eligibility
No
Note that the designation "no" simply
means that the Notes are not intended
upon issue to be deposited in a
manner which would allow for ECB
eligibility. The Issuer may determine
at a later date that the Notes
represented by an NGN may be
deposited with one of the ICSDs as
common safekeeper. Such a change
of the depositary structure does not
necessarily mean that the Notes will
then be recognised as eligible
collateral for Eurosystem monetary
policy and intra day credit operations
by the Eurosystem at any or all times
during their remaining life. Such
recognition will depend upon the ECB
being satisfied that Eurosystem
eligibility criteria have been met.
Zusätzliche Angaben zu Steuern (einfügen)
Nicht anwendbar
Supplemental Tax Disclosure (specify) Not
applicable
Rendite
1,536 % per annum
Yield
1.536 per cent. per annum
Berechnungsmethode der Rendite
Method of calculating the yield
ICMA Methode: Die ICMA Methode ermittelt die Effektivverzinsung
von
Schuldverschreibungen
unter
Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen

ICMA method:
The ICMA method determines the effective interest
rate of notes taking into account accrued interest
on a daily basis
Andere Methoden (angeben)

Other methods (specify)
Verkaufsbeschränkungen
Selling Restrictions
TEFRA C
TEFRA C
TEFRA D
TEFRA D
Weder TEFRA C noch TEFRA D
Neither TEFRA C nor TEFRA D
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Zusätzliche Verkaufsbeschränkungen (angeben)

Additional selling restrictions (specify)

Königreich Norwegen
Die Schuldverschreibungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar im Königreich Norwegen oder an norwegische
Erwerber oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, die betreffenden
Schuldverschreibungen sind bei dem norwegischen Zentralverwahrer (Verdipapirsentralen ASA (VPS)) oder einem
anderen Zentralverwahrer registriert, der von der norwegischen Finanzaufsichtsbehörde gemäß der Verordnung
(EU) Nr. 909/2014 (in der jeweils geltenden Fassung) ordnungsgemäß als zur Registrierung der
Schuldverschreibungen berechtigt zugelassen oder anerkannt wurde.
Kingdom of Norway
The Notes may not be offered or sold, directly or indirectly, within the Kingdom of Norway or to or for the benefit of
Norwegian purchasers, unless such Notes are registered with the Norwegian Central Securities Depository
(Verdipapirsentralen ASA (VPS)) or another central securities depository which is properly authorised or recognised
by the Financial Supervisory Authority of Norway as being entitled to register the Notes pursuant to Regulation (EU)
No 909/2014 (as amended).

Anwendbares Recht
Deutsches Recht
Governing Law
German law

Andere relevante Bestimmungen (einfügen)

Other relevant Terms and Conditions (specify)


Sonstiges
Other

Börsenzulassung/Notierung
Listing
Die vorstehenden endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser Emission von
Schuldverschreibungen unter dem Emissionsprogramm der KfW (ab dem 24. Februar 2020) erforderlich sind.
The above Final Terms comprise the details required to list this issue of Notes issued pursuant to the Note
Programme of KfW (as from February 24, 2020).
Zur Verfügung zu stel ende Informationen über die Zustimmung der Emittentin oder der für die Erstel ung
des Prospekts zuständigen Person im Fal e eines nachgelagerten öffentlichen Angebots in Luxemburg
Information to be provided regarding the consent by the Issuer or person responsible for drawing up the
Prospectus in the case of a subsequent public offer in Luxembourg
Angebotsfrist, während derer die spätere Weiterveräußerung
oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch die Platzeure oder
weitere Finanzintermediäre in Luxemburg erfolgen kann
Nicht anwendbar
Offer period during which subsequent resale or final placement of the Notes
by Dealers and/or further financial intermediaries in Luxembourg can be made
Not applicable

KfW


________________________________________
_______________________________________
Otto Weyhausen-Brinkmann
Björn Schlebach
Vice President
Senior Manager


7



Diese Tranche von Schuldverschreibungen wird gemäß den von der KfW bekannt gegebenen Fiscal Agency Rules
mit Datum vom 19. Juni 2019 in ihrer jeweils aktuellen Fassung (die "Fiscal Agency Rules") begeben. Ablichtungen
der Fiscal Agency Rules können kostenlos am Sitz der Emittentin in Frankfurt am Main bezogen werden.
EMISSIONSBEDINGUNGEN DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN
§ 1
WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN
(1) Währung; Stückelung. Diese Tranche von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") der KfW
(die "Emittentin") wird in Norwegischer Krone ("NOK" oder die "festgelegte Währung") im Gesamtnennbetrag
(vorbehaltlich § 1 Absatz (6)) von NOK 500.000.000 (in Worten: NOK fünfhundert Mil ionen) (der
"Gesamtnennbetrag") in der Stückelung von NOK 10.000 (die "festgelegte Stückelung") begeben.
(2) Form. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind durch eine oder mehrere Globalurkunden
verbrieft (jede eine "Globalurkunde").
(3) Dauerglobalurkunde. Die Schuldverschreibungen sind durch eine Dauerglobalurkunde (die
"Dauerglobalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft. Die Dauerglobalurkunde trägt die eigenhändigen
Unterschriften zweier ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin und ist von der Emissionsstelle
oder in deren Namen mit einer Kontrollunterschrift versehen. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht
ausgegeben.
(4) Clearingsystem. Jede Dauerglobalurkunde wird solange von einem oder für ein Clearingsystem verwahrt, bis
sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfül t sind. "Clearingsystem"
bedeutet jeweils Folgendes: Clearstream Banking, S.A., Luxembourg ("CBL") und Euroclear Bank SA/NV
("Euroclear") (CBL und Euroclear als internationale Zentralverwahrer jeweils ein "ICSD" und zusammen die
"ICSDs") sowie jeder Funktionsnachfolger.
Die Schuldverschreibungen werden in Form einer New Global Note ("NGN") ausgegeben und von einem common
safekeeper (gemeinsamer Verwahrer) im Namen beider ICSDs verwahrt.
(5) Gläubiger von Schuldverschreibungen. "Gläubiger" bedeutet jeder Inhaber eines Miteigentumsanteils oder
anderen vergleichbaren Rechts an den Schuldverschreibungen.
(6) Register der ICSDs. Der Gesamtnennbetrag der durch die Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen
entspricht dem jeweils in den Registern beider ICSDs eingetragenen Gesamtbetrag. Die Register der ICSDs (unter
denen die Register zu verstehen sind, die jeder ICSD für seine Kunden über den Betrag ihres Anteils an den
Schuldverschreibungen führt) sind maßgeblicher Nachweis des Gesamtnennbetrages der durch die
Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen, und eine zu diesem Zweck von einem ICSD jeweils
ausgestellte Bestätigung mit dem Betrag der so verbrieften Schuldverschreibungen ist maßgeblicher Nachweis
des Inhalts des Registers des betreffenden ICSD zu dem fraglichen Zeitpunkt.
Bei jeder Rück- oder Zinszahlung auf die durch die Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen oder beim
Kauf und der Entwertung der durch die Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen stellt die Emittentin
sicher, dass die Einzelheiten der Rückzahlung, der Zinszahlung oder des Kaufs und der Entwertung bezüglich der
Globalurkunde entsprechend in die Unterlagen der ICSDs eingetragen werden, und dass nach dieser Eintragung
vom Gesamtnennbetrag der in die Register der ICSDs aufgenommenen und durch die Globalurkunde verbrieften
Schuldverschreibungen der gesamte Nennbetrag der zurückgezahlten oder gekauften und entwerteten
Schuldverschreibungen abgezogen wird.
(7) Geschäftstag. In diesen Bedingungen bezeichnet "Geschäftstag" einen Tag (außer einem Samstag oder
Sonntag), an dem das Clearingsystem sowie das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express
Transfer System 2 ("TARGET") offen sind (der "TARGET Geschäftstag") und Geschäftsbanken und
Devisenmärkte in London und Oslo Zahlungen abwickeln und für allgemeine Geschäfte geöffnet sind (der
"Geschäftstag in London und Oslo").
§ 2
STATUS
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin,
die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin
gleichrangig sind.
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§ 3
ZINSEN
(1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf den ausstehenden Gesamt-
nennbetrag verzinst, und zwar vom 12. Mai 2019 (einschließlich) bis zum Rückzahlungstag (wie in § 4 definiert)
(ausschließlich) mit jährlich 1,125 %. Die Zinsen sind nachträglich am 12. Mai eines jeden Jahres zahlbar (jeweils
ein "Zinszahlungstag"), vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 5(5). Die erste Zinszahlung erfolgt am 12. Mai
2020, vorbehaltlich § 5(5).
(2) Auflaufende Zinsen. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem sie zur
Rückzahlung fällig werden. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht einlöst, fal en auf den
ausstehenden Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen ab dem Fälligkeitstag der Rückzahlung
(einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) Zinsen zum gesetzlichen
Verzugszinssatz1 an.
(3) Berechnung der Zinsen für Teile von Zeiträumen. Sofern Zinsen für einen anderen Zeitraum als einem ganzen
Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Zinstagequotienten (wie nachstehend
definiert).
(4) Zinstagequotient. "Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung eines Zinsbetrags auf eine
Schuldverschreibung für einen beliebigen Zeitraum (einschließlich des ersten aber ausschließlich des letzten
Tages dieses Zeitraums) (der "Zinsberechnungszeitraum"): die Anzahl der Tage in dem betreffenden
Zinsberechnungszeitraum, geteilt durch das Produkt (1) der Anzahl der Tage in der Bezugsperiode und (2) der Anzahl
der Zinszahlungstage, die in ein Kalenderjahr fallen oder fallen würden, falls Zinsen für das gesamte betreffende Jahr
zu zahlen wären.
"Bezugsperiode" ist die Periode ab einem Zinszahlungstag (einschließlich desselben) bis zum nächsten
Zinszahlungstag (ausschließlich desselben).
§ 4
RÜCKZAHLUNG
Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die
Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 12. Mai 2022 (der "Rückzahlungstag") zurückgezahlt.
Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf die Schuldverschreibungen entspricht dem ausstehenden
Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen.
§ 5
ZAHLUNGEN
(1) (a) Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen nach
Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearingsystem oder dessen Order zur Gutschrift auf den
Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearingsystems gegen Vorlage und (außer im Fall von Teilzahlungen)
Einreichung der die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Zahlung verbriefenden Globalurkunde bei der
bezeichneten Geschäftsstelle der Emissionsstel e außerhalb der Vereinigten Staaten.
(b) Zahlung von Zinsen. Die Zahlung von Zinsen auf Schuldverschreibungen erfolgt nach Maßgabe von Absatz
2 an das Clearingsystem oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des
Clearingsystems.
(2) Zahlungsweise. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Regelungen und Vorschriften werden die zu
erbringenden Zahlungen auf die Schuldverschreibungen in NOK geleistet.
Stellt die Emittentin fest, dass zu zahlende Beträge am betreffenden Zahltag aufgrund von Umständen, die
außerhalb ihrer Verantwortung liegen, in frei übertragbaren und konvertierbaren Geldern für sie nicht verfügbar
sind, oder dass die festgelegte Währung oder eine gesetzlich eingeführte Nachfolge-Währung (die "Nachfolge-
Währung") nicht mehr für die Abwicklung von internationalen Finanztransaktionen verwendet wird, kann die
Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen am jeweiligen Zahltag oder sobald wie es nach dem Zahltag
vernünftigerweise möglich ist durch eine Zahlung in Euro auf der Grundlage des anwendbaren Wechselkurses
erfül en. Die Gläubiger sind nicht berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen in Bezug auf eine solche
Zahlung zu verlangen. Der "anwendbare Wechselkurs" ist (i) falls verfügbar, derjenige Wechselkurs des Euro zu
der festgelegten Währung oder der Nachfolge-Währung, der von der Europäischen Zentralbank für einen Tag

1 Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem von der Deutschen Bundesbank von Zeit zu Zeit
bekannt gemachten Basiszinssatz, §§ 288 Absatz 1, 247 Absatz 1 BGB.
9



festgelegt und veröffentlicht wird, der innerhalb eines angemessenen Zeitraums (gemäß Bestimmung der
Emittentin nach bil igem Ermessen) vor und so nahe wie möglich an dem Tag liegt, an dem die Zahlung geleistet
wird, oder (i ) falls kein solcher Wechselkurs verfügbar ist, der von der Emittentin nach bil igem Ermessen
festgelegte Wechselkurs des Euro zu der festgelegten Währung oder der Nachfolge-Währung.
(3) Vereinigte Staaten. Für die Zwecke des Absatzes 1 dieses § 5 bezeichnet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Bundesstaaten und des District of Columbia) sowie deren Territorien
(einschließlich Puerto Rico, der U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und Northern Mariana
Islands).
(4) Erfüllung. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearingsystem oder dessen Order von ihrer
Zahlungspflicht befreit.
(5) Zahltag. Fäl t der Fälligkeitstag einer Zahlung in Bezug auf die Schuldverschreibungen auf einen Tag, der kein
Zahltag ist, erfolgt die Zahlung nach Maßgabe der nachfolgenden Sätze. Der Gläubiger ist nicht berechtigt, weitere
Zinsen oder sonstige Beträge aufgrund einer solchen Verschiebung zu verlangen.
Der Gläubiger hat keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nachfolgenden Zahltag.
Falls eine Zinszahlung, wie oben beschrieben, auf einen Zahltag verschoben wird, wird der Zinsbetrag nicht
angepasst.
"Zahltag" bezeichnet einen Tag, der (i) ein Tag ist, an dem das Clearingsystem offen ist und (i ) ein TARGET
Geschäftstag und ein Geschäftstag in London und Oslo ist.
(6) Bezugnahmen auf Kapital. Bezugnahmen in diesen Emissionsbedingungen auf Kapital der
Schuldverschreibungen schließen, soweit anwendbar, die folgenden Beträge ein: den Rückzahlungsbetrag der
Schuldverschreibungen; sowie jeden Aufschlag sowie sonstige auf oder in Bezug auf die Schuldverschreibungen
zahlbaren Beträge.
(7) Hinterlegung von Kapital und Zinsen. Die Emittentin ist berechtigt, beim Amtsgericht Frankfurt am Main Zins-
oder Kapitalbeträge zu hinterlegen, die von den Gläubigern nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem
Fälligkeitstag der Zahlung beansprucht worden sind, auch wenn die Gläubiger sich nicht in Annahmeverzug
befinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt, und auf das Recht der Rücknahme verzichtet wird, erlöschen
die jeweiligen Ansprüche der Gläubiger gegen die Emittentin.
§ 6
DIE EMISSIONSSTELLE UND DIE ZAHLSTELLE
(1) Bestellung; bezeichnete Geschäftsstelle. Die anfänglich bestel te Emissionsstelle und die Hauptzahlstelle (die
"Emissionsstelle") und ihre bezeichnete Geschäftsstelle lauten wie folgt:
Emissionsstelle:
Deutsche Bank Aktiengesel schaft

Trust and Agency Services

Taunusanlage 12

60325 Frankfurt am Main

Bundesrepublik Deutschland
Die Emissionsstel e behält sich das Recht vor, jederzeit ihre bezeichnete Geschäftsstelle durch eine andere
bezeichnete Geschäftsstelle in derselben Stadt zu ersetzen.
(2) Änderung der Bestellung oder Abberufung. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestellung
der Emissionsstelle oder einer Zahlstelle zu ändern oder zu beenden und eine andere Emissionsstelle oder eine
zusätzliche oder andere Zahlstelle zu bestellen. Die Emit entin wird zu jedem Zeitpunkt (i) eine Emissionsstelle
unterhalten und (i ), solange die Schuldverschreibungen an der Luxemburger Börse notiert sind, eine Zahlstel e (die
die Emissionsstelle sein kann) mit bezeichneter Geschäftsstelle in Luxemburg und/oder an solchen anderen Orten
unterhalten, die die Regeln dieser Börse verlangen. Die Emit entin wird die Gläubiger von jeder Änderung, Abberufung,
Bestellung oder jedem sonstigen Wechsel so bald wie möglich nach Eintritt der Wirksamkeit einer solchen
Veränderung informieren.
(3) Beauftragte der Emittentin. Die Emissionsstel e und alle Zahlstellen handeln ausschließlich als Beauftragte der
Emittentin und übernehmen keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern, und es wird kein Auftrags- oder
Treuhandverhältnis zwischen ihnen und den Gläubigern begründet.
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