Bond RaiffeisenBank 0% ( AT000B012984 ) in EUR

Issuer RaiffeisenBank
Market price 100 %  ▲ 
Country  Austria
ISIN code  AT000B012984 ( in EUR )
Interest rate 0%
Maturity 28/12/2022 - Bond has expired



Prospectus brochure of the bond Raiffeisen AT000B012984 in EUR 0%, expired


Minimal amount 100 000 EUR
Total amount 3 800 000 EUR
Detailed description Raiffeisen is a large Austrian banking group operating internationally, offering a wide range of financial services including banking, insurance, and asset management.

The Bond issued by RaiffeisenBank ( Austria ) , in EUR, with the ISIN code AT000B012984, pays a coupon of 0% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Bond maturity is 28/12/2022











EUR 20.000.000.000
EMISSIONSPROGRAMM
DER
RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG
registriert unter FN 122119m mit Sitz
Am Stadtpark 9
1030 Wien
Republik Österreich
für das öffentliche Angebot von in Wertpapieren verbrieften Schuldtiteln, Derivativen Instrumenten und
Zertifikaten und für deren Zulassung an einem Geregelten Markt (das ,,RBI-Emissionsprogramm"). Dieser
Prospekt (der ,,Basis-Prospekt") ist ein Basis-Prospekt i.S.d. Verordnung 2004/809/EG der Kommission vom
29. April 2004 i.d.F. vom 27. Februar 2007 (die ,,Prospekt-Verordnung"), i.V.m. Artikel 2 Absatz 1 lit. m) ii)
der Richtline 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (die ,,Prospekt-
Richtlinie").
DIESER BASIS-PROSPEKT WURDE VON DER COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR
FINANCIER
(,,CSSF")
DES
GROSSHERZOGTUMS
LUXEMBURG
(,,LUXEMBURG")
ALS
ZUSTÄNDIGER
BEHÖRDE
NACH
DEM
LUXEMBURGISCHEN
GESETZ
ÜBER
WERTPAPIERPROSPEKTE IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG (LOI RELATIVE AUX
PROSPECTUS POUR VALEURS MOBILIÈRES), DAS DIE PROSPEKT-RICHTLINIE UMSETZT, (DAS
,,WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ") GEBILLIGT.
Gemäß Artikel 7 Absatz 7 des Wertpapierprospektgesetzes gibt die CSSF bei der Billigung dieses Basis-Prospekts
keine Zusicherung zur wirtschaftlichen und finanziellen Solidität der Geschäftstätigkeit oder der Qualität oder der
Solvenz der Emittentin ab.
Die Emittentin hat die CSSF ersucht, den zuständigen Behörden in der Republik Österreich (,,Österreich") und
der Bundesrepublik Deutschland (,,Deutschland") eine Bescheinigung über die Billigung zu übermitteln, aus der
hervorgeht, dass dieser Basis-Prospekt gemäß dem Wertpapierprospektgesetz erstellt wurde (jeweils eine
,,Notifizierung").
Die Emittentin kann die CSSF während der Gültigkeitsdauer dieses Basis-Prospekts ersuchen, weiteren
zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen zu übermitteln. Unbeschadet der
Beachtung aller sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen können öffentliche Angebote von
Schuldverschreibungen (wie unten definiert) in Luxemburg, Österreich, Deutschland oder jedem anderen Land
erfolgen, in welches dieser Basis-Prospekt gültig notifiziert wurde.
Die Zulassung des RBI-Emissionsprogramms zum Geregelten Markt der Luxemburger Börse (Bourse de
Luxembourg) und zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse, jeweils geregelte Märkte im Sinne der Richtlinie
2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente, wird beantragt.
Interessierte Anleger sollten sich vergewissern, dass sie die Struktur der jeweiligen unter diesem Basis-
Prospekt begebenen Wertpapiere und das mit diesen verbundene Risiko verstehen, und ferner die Eignung
der betreffenden Wertpapiere als Anlageinstrument angesichts ihrer persönlichen Umstände und
finanziellen Situation abwägen. Die unter diesem Basis-Prospekt begebenen Wertpapiere können in hohem
Maße mit Risiken behaftet sein, einschließlich des Risikos des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals.
Interessierte Anleger sollten sich daher bewusst sein, mit ihrem Investment die Möglichkeit eines
Totalverlustes des Erwerbspreises ihrer Wertpapiere in Kauf zu nehmen. Weitere Informationen enthält
,,Teil II ­ Risikofaktoren" dieses Basis-Prospekts.
Wien, am 26. Juni 2012




BESCHREIBUNG DES PROGRAMMS
Allgemeines
Gegenstand des vorliegenden RBI-Emissionsprogramms der Raiffeisen Bank International AG, in der
Folge ,,RBI" oder ,,Emittentin" (einem Kreditinstitut im Sinne des § 1 des österreichischen
Bankwesengesetzes (,,BWG")), dessen Erst-Auflage am 4. Oktober 2010 vom Vorstand der Emittentin
beschlossen wurde, sind Emissionen (Serien/Tranchen) von dauernd oder wiederholt begebenen Nicht-
Dividendenwerten in Form von Wertpapieren aller Art im Sinne des Artikel 2 Absatz 1 lit. c), lit. k) und
lit. m) ii) der Prospekt-Richtlinie i.V.m. Artikel 2 Absatz 1 lit u), lit. s) und lit. h) ii) des
Wertpapierprospektgesetzes;
das sind insbesondere:
Schuldverschreibungen im engeren Sinn;
Schuldverschreibungen im weiteren Sinn;
Schuldtitel ohne Derivative Komponente;
Schuldtitel mit Derivativer Komponente (wie strukturierte Schuldtitel i.S. von Erwägungsgrund
(11) der Prospekt-Verordnung), sowie Sonstige Derivative Instrumente aller Art (im Sinne
Erwägungsgrund (18) der Prospekt-Verordnung) wie z.B. Optionsscheine, Covered Warrants,
etc.;
Zertifikate (i.S. von Erwägungsgrund (13) der Prospekt-Richtlinie) aller Art;
sonstige Schuldtitel (Nicht-Dividendenwerte) in Form von Wertpapieren aller Art.
Einmalemissionen;
Daueremissionen.
In der Folge werden die oben genannten Wertpapiere, die dem RBI-Emissionsprogramm zugrunde
liegen, auch mit dem Überbegriff ,,Schuldverschreibungen" oder ,,RBI-Emissionen" bezeichnet.
Dieser Basis-Prospekt i.S.d. Artikel 5 Absatz 4 der Prospekt-Richtlinie besteht aus folgenden Teil-
Abschnitten:
Allgemeine Beschreibung des Programmes
Teil I :
Zusammenfassung
Teil II:
Risikofaktoren
Teil III:
Emittenten-Beschreibung unter Anwendung des Annexes XI zur Prospekt-
Verordnung
Teil IV:
Wertpapierbeschreibung unter Anwendung und Kombination der Annexe V, XII und
XIII zur Prospekt-Verordnung
Teil V:
Deckblätter für durch Verweis inkorporierte Dokumente

Nicht Gegenstand dieses RBI-Emissionsprogramms sind Asset Backed Securities (ABS). Darunter
werden in Wertpapieren verbriefte, durch eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle /SPV)
begebene Forderungen verstanden, basierend auf von dieser gepoolten Underlyings/Assets. Von der
Aufnahme von Angaben gemäß der Annexe VII und VIII der Prospekt-Verordnung wurde daher
Abstand genommen.
Die Hinterlegung/Veröffentlichung vorliegenden Basis-Prospekts samt allfälliger künftiger
Nachträge
i.S.d.
Artikel 16
der
Prospekt-Richtlinie
*)
bzw.
Artikel
13
des
Wertpapierprospektgesetzes und Ergänzungen durch die ,,Endgültigen Bedingungen" der RBI-
I - ii



Emission (in Form eines ,,Konditionenblattes", auch ,,Endgültige Bedingungen" genannt und
allfälliger Volltext-Bedingungen, zuzüglich allfälliger Annexe), alle Dokumente gemeinsam in der
Folge ,,PROSPEKT" genannt, bei den zuständigen Billigungs- und Notifizierungsbehörden
dient(e) der Ermöglichung der Stellung von öffentlichen Angeboten durch die Emittentin in
Luxemburg, Österreich, Deutschland und allenfalls ­ nach entsprechendem Prospekt-Nachtrag
und Notifikation ­ in der Folge in anderen Mitgliedstaaten der EU und/oder der Zulassung von
Serien/Tranchen von RBI-Emissionen zum Geregelten Markt der Luxemburger Börse, dem
Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse, und/oder allenfalls in der Folge einem anderen
,,Geregelten Markt" eines EU-Mitgliedstaates.
*) Gemäß Artikel 16 der Prospekt-Richtlinie bzw. Artikel 13 des Wertpapierprospektgesetzes unterliegt
die Emittentin einer gesetzlichen Nachtragspflicht, wonach jeder wichtige neue Umstand oder jede
wesentliche Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit in Bezug auf die im Basis-Prospekt enthaltenen
Angaben, die die Beurteilung der Wertpapiere oder Veranlagungen beeinflussen könnten, in einem
Nachtrag zum Basis-Prospekt genannt werden müssen, wobei und sofern dieser neue Umstand, die
wesentliche Unrichtigkeit oder die Ungenauigkeit zwischen dem Zeitpunkt der Billigung des Basis-
Prospektes und dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebotes einer Serie / Tranche bzw. der
Eröffnung des Handels in einer Serie / Tranche an einem Geregelten Markt auftritt oder festgestellt
wird.
Die Verpflichtung der Emittentin zur Erstellung eines Nachtrages endet somit mit dem endgültigen
Schluss des öffentlichen Angebotes einer auf gegenständlichem Basis-Prospekt basierenden RBI-
Emission oder dem Handelsbeginn an einem Geregelten Markt einer solchen, je nachdem, welches von
beidem später eintritt.
Wichtige neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten oder Ungenauigkeiten in Bezug auf die im
Basis-Prospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Wertpapiere beeinflussen könnten und die
vor dem endgültigen Schluss eines öffentlichen Angebotes bzw vor der Handelsaufnahme an einem
Geregelten Markt auftreten bzw. festgestellt werden, werden in einem Nachtrag zum Basis-Prospekt
genannt und veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Prospekt-Nachtrags berechtigt Anleger zum
Rücktritt gemäß den jeweils anwendbaren nationalen Umsetzungsbestimmungen zu Art 16 Abs 2 der
Prospektrichtlinie. Etwaige Prospekt-Nachträge werden einen Hinweis auf das zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung des jeweiligen Prospekt-Nachtrags geltende gesetzliche Rücktrittsrecht enthalten.
Medieninhaber und Hersteller:
Raiffeisen Bank International AG
Herstellungsort: A-1030 Wien, Am Stadtpark 9
Republik Österreich
I - iii



INHALTSVERZEICHNIS
BESCHREIBUNG DES PROGRAMMS ................................................................................................. ii
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND HINWEISE ......................................................................... 1
GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................. 9
TEIL I ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................................ 20
ANGABEN ZUR EMITTENTIN ........................................................................................................... 21
ANGABEN ZU DEN WERTPAPIEREN ............................................................................................... 27
ANGABEN ZU DEN RISIKOFAKTOREN .......................................................................................... 32
TEIL II RISIKOFAKTOREN ................................................................................................................. 38
TEIL III ANGABEN ZUR EMITTENTIN ............................................................................................. 97
1. VERANTWORTLICHE PERSONEN ................................................................................................ 97
2. ABSCHLUSSPRÜFER ....................................................................................................................... 97
3. RISIKOFAKTOREN .......................................................................................................................... 98
4. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN ............................................................................................. 98
5. GESCHÄFTSÜBERBLICK ............................................................................................................. 104
6. ORGANISATIONSSTRUKTUR...................................................................................................... 113
7. TREND INFORMATIONEN ........................................................................................................... 115
8. GEWINNPROGNOSEN ODER ­SCHÄTZUNGEN....................................................................... 120
9. VERWALTUNGS-, GESCHÄFTSFÜHRUNGS- UND AUFSICHTSORGANE ........................... 120
10. HAUPTAKTIONÄRE .................................................................................................................... 129
11. FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
DER EMITTENTIN .............................................................................................................................. 132
12. WICHTIGE VERTRÄGE ............................................................................................................... 137
13. ANGABEN VON SEITEN DRITTER, ERKLÄRUNGEN VON SEITEN SACHVERSTÄNDIGER
UND INTERESSENERKLÄRUNGEN ............................................................................................... 138
14. EINSEHBARE DOKUMENTE ...................................................................................................... 139
TEIL IV WERTPAPIERBESCHREIBUNG ........................................................................................ 141
1. VERANTWORTLICHE PERSONEN .............................................................................................. 141
2. RISIKOFAKTOREN ........................................................................................................................ 141
3. WICHTIGE ANGABEN ................................................................................................................... 142
4. ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN BZW. ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN
WERTPAPIERE ................................................................................................................................... 142
5. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT ...................................... 162
ABSCHNITT 5.1.A ............................................................................................................................... 163
ABSCHNITT 5.1.B ............................................................................................................................... 204
ABSCHNITT 5.1.C ............................................................................................................................... 234
6. ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN ........................................................... 269
7. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ........................................................................................................... 269
TEIL V DECKBLÄTTER FÜR DURCH VERWEIS INKORPORIERTE DOKUMENTE ............... 272
ABSCHNITT 5.1.A ............................................................................................................................... 273
ABSCHNITT 5.1.B ............................................................................................................................... 276
ABSCHNITT 5.1.C ............................................................................................................................... 278

I - 1



ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND HINWEISE
Verantwortlichkeit der Emittentin
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit aller in diesem Basis-Prospekt gemachten Angaben
zeichnet die Emittentin verantwortlich.
Die Emittentin erklärt hiermit, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen,
dass die in diesem Basis-Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine
Tatsachen ausgelassen wurden, die die Aussagen des vorliegenden Basis-Prospekts wahrscheinlich
verändern.
Der auf eine Tranche/Serie bezügliche PROSPEKT enthält alle Angaben, die es dem Anleger
ermöglichen, sich ein fundiertes Urteil über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die
Finanzlage, die Gewinne und Verluste sowie die Zukunftsaussichten der Emittentin und die mit diesen
Wertpapieren verbundenen Rechte zu bilden.
Hinweise:
Dieser Basis- Prospekt ist gemeinsam und in Verbindung mit all jenen Dokumenten zu lesen, welche
hierin inkorporiert wurden, mit allen hierzu veröffentlichen Nachträgen, Annexen, sowie gemeinsam
mit allen anlässlich des Angebotes der Emission oder der Aufnahme in einen Geregelten Markt einer
konkreten Serie / Tranche veröffentlichten / aufgelegten Dokumenten, wie Endgültige Bedingungen
und ergänzenden Angaben gemäß Art 8 der Prospekt-Richtlinie.
Keine Person ist autorisiert, Informationen weiterzugeben oder Zusagen abzugeben, die nicht in diesem
Basis-Prospekt/auf eine Tranche/Serie bezogenen PROSPEKT enthalten sind. Falls solche doch
erfolgen, darf niemand - vorbehaltlich einer expliziten und veröffentlichten Zustimmung der Emittentin
zur Prospektverwendung - darauf vertrauen, dass diese Informationen und Zusagen seitens der
Emittentin autorisiert worden sind.
Weder die Aushändigung oder Lieferung dieses Prospektes noch jeglicher Verkauf in Zusammenhang
mit diesem darf den Eindruck erwecken oder einen solchen implizieren, dass sich seit der Billigung
oder seit dem letzten Nachtrag zu diesem Prospekt keinerlei Veränderungen in Bezug auf die
Verhältnisse der Emittentin ereignet haben oder dass sich keinerlei nachteiligen Änderungen in der
Finanzlage der Emittentin seit dem Datum der Billigung dieses Prospektes oder des letzten Nachtrages
zu diesem ergeben haben oder dass jegliche andere ergänzende Information, welche in Zusammenhang
zu diesem Programm gegeben wurde, zu einem Datum nach jenem korrekt ist, als zu jenem, an
welchem eine solche gegeben wurde oder mit welchem dies datiert ist.
Dieser Basis-Prospekt stellt weder ein Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf
oder zur Zeichnung oder zum Verkauf von Wertpapieren dar und dient ausschließlich zur Information.
Die Weitergabe dieses Basis-Prospekts an bzw. die Verwendung durch unberechtigte Dritte ist
verboten.
Dieser Basis-Prospekt sowie RBI-Emissionen unter diesem Basis-Prospekt sind von keiner
Wertpapierkommission oder Aufsichtsbehörde in Luxemburg, Deutschland oder in Österreich und auch
keiner sonstigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes
zum Erwerb empfohlen worden.
Zustimmung zur Verwendung des Prospektes
Die Emittentin hat keine generelle Zustimmung gemäß Art 3 Absatz 2 ii) der Prospekt-Richtlinie zur
Verwendung des gegenständlichen Prospektes für Angebote durch Dritte / Finanzintermediäre erteilt.
Die Emittentin behält sich vor, anlässlich des Angebotes / der Begebung einer konkreten Serie /

I - 1



Tranche entweder durch Nachtrag zum Basis-Prospekt oder durch Aufnahme einer entsprechenden
schriftlichen Erklärung im Konditionenblatt der Endgültigen Bedingungen (Teil IV, Punkt 5.4.3.)
Berechtigte (Finanzintermediäre) sowie deren Identität (Name, Adresse) sowie Dauer von deren
Berechtigung (Angebotsfrist) zu benennen.
Die Emittentin wird eine solche Zustimmung nur für Mitgliedstaaten erteilen. Eine Spezifikation erfolgt
in den Endgültigen Bedingungen der entsprechenden Serie/Tranche.
Die Emittentin übernimmt die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren
Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch jene im Nachtrag oder in den
Endgültigen Bedingungen einer bestimmten Serie / Tranche spezifizierten Finanzintermediäre, die die
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erhalten haben.
Falls ein von der Emittentin autorisierter Finanzintermediär ein Angebot macht, hat dieser die Anleger
zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen zu unterrichten.
Veröffentlichungen betreffend etwaige neue Informationen zu von der Emittentin autorisierten
Finanzintermediären erfolgen auf der Website der Emittentin www.rbinternational.com.
Definitionen
Für bestimmte Abkürzungen und Begriffserklärungen siehe das Kapitel ,,Glossar und
Abkürzungsverzeichnis".
Aktualität der im Basis-Prospekt enthaltenen Informationen / Werturteile
Die Angaben im Basis-Prospekt beziehen sich auf die zum Datum des Basis-Prospekts geltenden
Verhältnisse, insbesondere auf die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage und die vorherrschende
Praxis der Rechtsanwendung, die sich jederzeit, auch zum Nachteil des Anlegers, ändern kann. Dies gilt
insbesondere auch für die steuerlichen Angaben.
Soweit in diesem Basis-Prospekt Werturteile oder Prognosen über künftige Entwicklungen
wiedergegeben sind, liegt diesen die Einschätzung künftiger Entwicklungen, wie sie nach sorgfältiger
Prüfung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Basis-Prospekts abschätzbar waren, zugrunde. Eine
Haftung für den Eintritt dieser Annahme wird von der Emittentin aber nicht übernommen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Basis-Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete
Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen.
Angaben unter Verwendung der Worte ,,sollen", ,,dürfen", ,,werden", ,,erwartet", ,,geht davon aus",
,,nimmt an", ,,schätzt", ,,plant", ,,beabsichtigt", ,,ist der Ansicht", ,,nach Kenntnis", ,,nach Einschätzung"
oder ähnliche Formulierungen deuten auf solche zukunftsgerichteten Aussagen hin.
Dies gilt insbesondere für Aussagen in diesem Basis-Prospekt über die Implementierung der
strategischen Ziele, zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, gesetzte wirtschaftliche Ziele, Pläne und
Erwartungen in Bezug auf das Geschäft und das Management der Emittentin, über Wachstum und
Profitabilität sowie wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen und andere Faktoren, denen
die Emittentin mit ihren gemäß IRFS in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen (der
,,RBI-Konzern") ausgesetzt ist.
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren
Ereignisses kann dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Emittentin wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als
diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden.
Die Geschäftstätigkeit des RBI-Konzerns unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die
auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage
unzutreffend wird.

I - 2



In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die in diesem Basis-Prospekt
erwähnten zukünftigen Ereignisse auch ausbleiben. Darüber hinaus können sich die in diesem Basis-
Prospekt wiedergegebenen zukunftsgerichteten Einschätzungen und Prognosen aus Studien Dritter als
unzutreffend herausstellen. Die Emittentin kann daher nicht für die zukünftige Richtigkeit der in diesem
Basis-Prospekt dargestellten Meinungen oder den tatsächlichen Eintritt der prognostizierten
Entwicklungen einstehen.
In Verweisform aufgenommene (in den Basis-Prospekt inkorporierte) Dokumente /
Informationen betreffend Finanzdaten
Dieser Prospekt ist in Verbindung mit all jenen Dokumenten oder Auszügen aus diesen zu lesen,
welche in Anwendung des Artikels 28 der Prospekt-Verordnung durch Verweisform aufgenommen
wurden und im Prospekt als solche genannt werden.
Hier nicht explizit aufgenommene Teile dieser Dokumente sind für den Anleger nicht relevant oder an
anderer Stelle im Basis-Prospekt enthalten.
Siehe dazu insbesondere Teil III, Abschnitt 11 dieses Prospektes (Finanzdaten der
Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012).
Zum Zwecke der Aufrechterhaltung und Fortsetzung des öffentlichen Angebotes von unten
angeführten RBI-Emissionen aus dem EUR 20.000.000.000 RBI-Emissionsprogramm 2011,
Basis-Prospekt gebilligt am 12. Oktober 2011, in der Fassung des Ersten, Zweiten und Dritten
Nachtrages, wird das dort enthaltene Registrierungsformular für Wertpapiere (Teil IV,
"WERTPAPIERBESCHREIBUNG"), welches die Basis-Bedingungen, das Formblatt für
Endgültige Bedingungen sowie das Formblatt für Volltext-Bedingungen einschließt, und zwar
die Seiten IV-122 bis einschließlich IV-252, jedoch mit Ausnahme von Seite IV-147 bis IV-
149, Seite IV-185 und Seite IV-214, durch Verweis in diesen Prospekt inkorporiert. Seite IV-
185 und Seite IV-214 aus dem EUR 20.000.000.000 RBI-Emissionsprogramm 2011, Basis-
Prospekt gebilligt am 12. Oktober 2011, werden zum Zwecke dieses Absatzes durch Teil V
dieses Basis-Prospekts, datiert mit 26. Juni 2012, ersetzt (,,per Verweis inkorporierte
WERTPAPIERBESCHREIBUNG").
Klargestellt
wird
hiermit,
dass
die
per
Verweis
inkorporierte
WERTPAPIERBESCHREIBUNG lediglich für folgende RBI-Emissionen, deren
Angebot zwischen dem 21. Oktober 2011 (Serie 31) und dem 25. Juni 2012 begonnen
hat und noch offen ist, Anwendung findet. Dies sind:
Raiffeisen Bank International Zielverzinsung 20-Anleihe 2011-2021/ Serie 31-
ISIN: AT000B012455
Raiffeisen Bank International variabel verzinste Fundierte Bankschuldverschreibungen 2011-
2016/PP/Serie 32 ­
ISIN: AT000B012471
Raiffeisen Bank International Fixzins-Anleihe 2011-2013/PP/Serie 33 ­
ISIN: AT000B012489
Raiffeisen Bank International Inflationsanleihe 2012-2019/Serie 34 ­
ISIN: AT000B012497
Raiffeisen Bank International Floating Rate Note 2012-2017/PP/Serie 35 ­
ISIN: AT000B012505
Raiffeisen Bank International 2,87% Fixzins-Anleihe 2012-2014/PP/Serie 36 ­
ISIN: AT000B012513
Raiffeisen Bank International 3,15% Fixzins-Anleihe 2012-2015/PP/Serie 37 ­

I - 3



ISIN: AT000B012521
Raiffeisen Bank International Floating Rate Note 2012-2013/PP/Serie 42 -
ISIN: AT000B012570
Raiffeisen Bank International 2,745% Fixzins-Anleihe 2012-2014/PP/Serie 43 -
ISIN: AT000B012588
Raiffeisen Bank International 2,92% Fixzins-Anleihe 2012-2014/PP/Serie 44 -
ISIN: AT000B012596
Raiffeisen Bank International 2,935% Fixzins-Anleihe 2012-2014/PP/Serie 45 ­
ISIN: AT000B012604
Raiffeisen Bank International 2,97% Fixzins-Anleihe 2012-2014/PP/Serie 46 ­
ISIN: AT000B012612
Raiffeisen Bank International 3,15% Fixzins-Anleihe 2012-2016/PP/Serie 48 ­
ISIN: AT000B012646
Raiffeisen Bank International 3,82% Fixzins-Anleihe 2012-2022/PP/Serie 53 ­
ISIN: AT000B012695
Raiffeisen Bank International Dreiband-Anleihe 2012-2018/Serie 54 ­
ISIN: AT000B012729
Raiffeisen Bank International CMS Floater 2012-2019/PP/Serie 55 -
ISIN: AT000B012745

Die in Verweisform aufgenommenen Dokumente sind Teil dieses Basis-Prospekts, wurden bei der
Billigungsbehörde CSSF hinterlegt, können am Sitz der Emittentin in Papierform kostenfrei bezogen
werden, auf der Website der Emittentin www.rbinternational.com unter ,,Investor Relations" eingesehen
werden und sind ferner über die Website der Luxemburger Börse (www.bourse.lu) unter ,,Notices"
sowie auf der Website der Wiener Börse (www.wienerboerse.at) abrufbar.
Alle Angaben, auf deren Quelle lediglich verwiesen wird und welche nicht als ,,in den Basis-Prospekt
durch Verweisform aufgenommen" angeführt sind sowie nicht in der "Aufstellung von Querverweisen"
angeführt sind, werden nur zu Informationszwecken gegeben und sind nicht Teil dieses Basis-
Prospekts.
Einzelne Zahlenangaben, auch Prozentangaben, in diesem Basis-Prospekt wurden kaufmännisch
gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Umständen
nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen.
Ungeprüfte Kennzahlen
Dieser Basis-Prospekt enthält ungeprüfte Kennzahlen, die sich auf das Geschäft des RBI-Konzerns
beziehen. Diese beruhen auf den Management Accounts der jeweils dargestellten Geschäftsperiode und
der internen Finanzberichterstattung, die der Vorbereitung und Erstellung der Finanzberichte dient. Das
Management geht davon aus, dass solche Kennzahlen wichtige Indikatoren für das laufende Geschäft
der Gruppe sind. Solche Kennzahlen sind jedoch nicht Maßzahlen des Betriebsergebnisses oder der
Liquidität nach IFRS und sollten daher nicht als Alternativen zu Jahresüberschuss,
Kapitalflussrechnung oder anderen nach IFRS erstellten Kennzahlen gesehen werden. Andere
Kreditinstitute oder Finanzdienstleister könnten solche Kennzahlen anders berechnen, sodass diese
nicht direkt vergleichbar mit ebenso oder ähnlich lautenden Kennzahlen anderer Unternehmen sind.

I - 4



Industrie- und Marktdaten
Dieser Basis-Prospekt enthält Daten und Angaben aus angeführten Quellen, insbesondere zu Märkten,
Marktgrößen und Marktanteilen. Die Emittentin hat jedoch keinen Zugriff zu den Fakten und
Annahmen, die den Zahlen, Marktdaten und anderen Daten aus diesen Quellen zugrunde liegen, und hat
Marktdaten Dritter nicht unabhängig überprüft.
Einige Marktinformationen, insbesondere zu Trends und Märkten in CEE, leitet die Emittentin aus
internen Analysen ab. Das Management geht davon aus, dass diese Informationen dem Anleger beim
Verständnis der Märkte, in denen der RBI-Konzern aktiv ist, und bei der Einschätzung der Stellung des
RBI-Konzerns helfen können. Obwohl die Emittentin die internen Analysen für zuverlässig hält, hat sie
sie diese nicht durch Dritte überprüfen oder mit unabhängigen Quellen vergleichen lassen.
Die Emittentin hat Industrie- und Marktdaten Dritter korrekt wiedergegeben und, soweit es der
Emittentin bekannt ist und sie es aus den veröffentlichten Informationen ableiten konnte, wurden darin
keine Fakten verschwiegen, die diese veröffentlichten Informationen unrichtig oder irreführend machen
würden. Die Emittentin übernimmt jedoch keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit der
von Dritten übernommenen Industrie- und Marktdaten. Anleger sollten Industrie- und Marktdaten
sorgfältig abwägen. Marktstudien basieren häufig auf Informationen und Annahmen, die
möglicherweise weder exakt noch für den konkreten Sachverhalt sachgerecht sind, und ihre Methodik
ist von Natur aus vorausschauend und spekulativ.
Die in diesem Basis-Prospekt verwendeten Quellen waren:
Oesterreichische Nationalbank (,,OeNB")
(http://www.oenb.at/de/presse_pub/period_pub/statistik/statistiken/statistiken_-
_daten_und_analysen.jsp)
die entsprechenden nationalen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden in CEE.
Information betreffend die Marktposition der RBI-Gruppe ist üblicherweise generiert und geschätzt
durch die jeweiligen regionalen Netzwerkbanken auf Basis von Marktinformationen, welche diese von
Zentralbanken erhalten oder von Websites der Mitbewerber entnehmen.
Der Prospekt enthält in Teil IV auch die Kredit-Ratings des RBI-Konzerns folgender Rating-Agenturen:
Standard & Poor's Credit Markets Services Europe Limited (Niederlassung Deutschland),
Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt, eine Abteilung von The McGraw-Hill
Companies, Inc. (,,Standard & Poor's")
und
Fitch Ratings Ltd., 30 North Colonnade, Canary Wharf, London E 14 5GN, (,,Fitch")
Oben genannte Rating­Agenturen Standard & Poor´s und Fitch wurden per 31. Oktober 2011 gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (EU Regulation on Credit Rating Agencies) registriert und wurden
in die von ESMA (European Securities and Markets Authority) auf deren Website www.esma.europa.eu
veröffentlichte Liste der registrierten und zertifizierten Ratingagenturen (List of registered and certified
credit rating agencies), zuletzt aktualisiert am 14. Mai 2012, aufgenommen.
Einsehbare Dokumente
Folgende Dokumente liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Basis-Prospekts für die Dauer von
dessen Gültigkeit am Sitz der RBI, Am Stadtpark 9, 1030 Wien (Tel. 01-717 07-0), während der
üblichen Geschäftszeiten auf:
die Satzung der Emittentin in der jeweils aktuellen Fassung und
die in Verweisform aufgenommenen Dokumente.

I - 5



Dieser Basis-Prospekt ist während der üblichen Geschäftszeiten ab dem Tag seiner Veröffentlichung für
die Dauer seiner Gültigkeit am Sitz der Emittentin, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, erhältlich.
Ferner ist dieser auf der Website der Emittentin www.rbinternational.com unter "Investor Relations"
abrufbar.
Verkaufsbeschränkungen/Notifizierung
Die in der Folge genannten Verkaufsbeschränkungen verstehen sich lediglich aufsichtsrechtlicher Natur
und gelten unbeschadet anderer anwendbarer Regelungen und Gesetze, insbesondere unbeschadet
zivilrechtlicher, insbesondere konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie des WAG 2007,
welche darüber weit hinausgehende Beschränkungen und Auflagen vorsehen können.
Der Vertrieb der RBI-Emissionen und die Verbreitung dieses Basis-Prospekts können in anderen
Staaten verboten sein oder Beschränkungen unterliegen. Personen, die in Besitz dieses Basis-Prospekts
gelangen, werden daher seitens der Emittentin striktest aufgefordert und angewiesen, sich über solche
Beschränkungen zu informieren und diese lückenlos einzuhalten.
Diese RBI-Emissionen dürfen insbesondere nicht in Japan, in den Niederlanden, im Vereinigten
Königreich, in der Republik von Südafrika und in den Vereinigten Staaten von Amerika (,,U.S.A.")/an
U.S.-Staatsbürger angeboten werden.
Die Emittentin hat die CSSF ersucht, den Basis-Prospekt an die zuständigen Behörden in der Republik
Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland zu notifizieren. Die Emittentin kann die CSSF
jederzeit ersuchen, weiteren zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum Notifizierungen
zu übermitteln.
Dieser Prospekt wurde auf der Basis erstellt, dass ausgenommen für den Fall und in dem Ausmaß, in
welchem Absatz ii) zur Anwendung kommt, jegliches Angebot von RBI-Schuldverschreibungen in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, welcher die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat (jeder ein
,,Relevanter Mitgliedsstaat") nur unter Bezug und Anwendung eines Ausnahmetatbestandes der
Prospekt-Richtlinie (wie im Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) hinsichtlich des Erfordernisses,
hierfür einen Prospekt oder Nachtrag zu veröffentlichen, erfolgt.
Demzufolge darf jegliche Person, welche eigens ein Angebot in diesem Relevanten Mitgliedstaat macht
oder zu machen beabsichtigt, in Bezug auf RBI-Schuldverschreibungen, welche Gegenstand eines
Angebotes der Emittentin basierend auf diesem Prospekt oder auf Endgültigen Bedingungen zu diesem
Prospekt sind, selbst ein solches Angebot nur machen
i)
unter Umständen, welche keinerlei Pflichten der Emittentin in Bezug auf dieses Angebot (eines
Dritten) auslösen, einen Prospekt gemäß Art 3 der Prospekt-Richtlinie oder einen Nachtrag
gemäß Art 16 der Prospekt-Richtlinie zu veröffentlichen oder
ii)
sofern ein entsprechender Prospekt für dieses Angebot in Anwendung der Prospekt-Richtlinie
in diesem Relevanten Mitgliedstaat von der zuständigen Billigungsbehörde gebilligt bzw. an
diese notifiziert ist und ordnungsgemäß publiziert wurde,
und vorausgesetzt, dass ein solcher Prospekt ergänzt wurde mit den entsprechenden Endgültigen
Bedingungen, welche das Angebot (des Dritten) spezifizieren, dieses Angebot während der im Prospekt
bzw. in den Endgültigen Bedingungen genannten Angebotsperiode beginnt und endet und
vorausgesetzt, dass die Emittentin in schriftlicher Form der Verwendung dieses Prospektes für dieses
Angebot zugestimmt hat.
Ausgenommen für den Fall, dass oben genannter Absatz ii) zur Anwendung kommt und die Emitentin
in schriftlicher Form der Verwendung dieses Prospektes für das jeweilige Angebot zugestimmt hat, ist
niemand autorisiert, Angebote unter Umständen zu stellen, welche die Verpflichtung der Emittentin zur
Veröffentlichung eines Prospektes oder eines diesbezüglichen Nachtrages im Sinne der Prospekt-

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