Obligation KFWB 0.1% ( XS1980183096 ) en SEK

Société émettrice KFWB
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Allemagne
Code ISIN  XS1980183096 ( en SEK )
Coupon 0.1% par an ( paiement annuel )
Echéance 12/04/2022 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation KFW XS1980183096 en SEK 0.1%, échue


Montant Minimal 10 000 SEK
Montant de l'émission 8 600 000 000 SEK
Description détaillée La KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) est une banque publique allemande qui fournit des prêts et des financements pour la promotion du développement économique et social en Allemagne et à l'international.

L'Obligation émise par KFWB ( Allemagne ) , en SEK, avec le code ISIN XS1980183096, paye un coupon de 0.1% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 12/04/2022











6. April 2020

April 6, 2020

Endgültige Bedingungen
Final Terms

SEK 1.400.000.000 0,10 % Schuldverschreibungen fällig am 12. April 2022
(die "Schuldverschreibungen")
SEK 1,400,000,000 0.10 per cent. Notes due April 12, 2022
(the "Notes")
werden mit den am 12. April 2019 begebenen SEK 4.100.000.000 0,10 % Schuldverschreibungen
fäl ig am 12. April 2022, den am 25. April 2019 begebenen SEK 1.500.000.000 0,10 % Schuldverschreibungen
fällig am 12. April 2022, den am 14. Januar 2020 begebenen SEK 2.000.000.000 0,10 % Schuldverschreibungen
fällig am 12. April 2022 und den am 2. April 2020 begebenen SEK 1.000.000.000 0,10 % Schuldverschreibungen
fällig am 12. April 2022 konsolidiert und bilden mit diesen eine einheitliche Serie
to be consolidated and form a single series with the SEK 4,100,000,000 0.10 per cent. Notes
due April 12, 2022, issued on April 12, 2019, the SEK 1,500,000,000 0.10 per cent. Notes
due April 12, 2022, issued on April 25, 2019, the SEK 2,000,000,000 0.10 per cent. Notes due April 12, 2022,
issued on January 14, 2020 and the SEK 1,000,000,000 0.10 per cent. Notes due April 12, 2022, issued on April
2, 2020
Tranche 5
Tranche 5
begeben unter dem
issued under the
KfW-Emissionsprogramm
KfW Note Programme
vom 19. Juni 2019
dated June 19, 2019
der
of
KfW
Ausgabepreis: 99,944 %
zuzüglich Stückzinsen in Höhe von SEK 1.384.444,44 für 356 Tage
im Zeitraum vom 12. April 2019 (einschließlich) bis zum 8. April 2020 (ausschließlich)
Issue Price: 99.944 per cent.
plus accrued interest in the amount of SEK 1,384,444.44 for 356 days
in the period from, and including April 12, 2019 to, but excluding, April 8, 2020
Tag der Begebung: 8. April 2020
Issue Date: April 8, 2020

Diese endgültigen Bedingungen enthalten Angaben zu einer Emission von Schuldverschreibungen unter dem
KfW-Emissionsprogramm der KfW (das "Programm") vom 19. Juni 2019.
These Final Terms are issued to give details of an issue of Notes under the KfW Note Programme of KfW (the
"Programme") dated June 19, 2019.
Die für die Schuldverschreibungen geltenden konsolidierten Bedingungen (die "Bedingungen") und eine etwaige
deutsch- oder englischsprachige Übersetzung sind diesen endgültigen Bedingungen beigefügt. Die Bedingungen
gehen etwaigen abweichenden Bestimmungen dieser endgültigen Bedingungen vor.
The Integrated Conditions applicable to the Notes (the "Conditions") and the German or English language
translation thereof, if any, are attached to these Final Terms. The Conditions shall take precedence over any
conflicting term set forth in these Final Terms.
Begriffe, die in den Bedingungen definiert sind, haben, falls die endgültigen Bedingungen nicht etwas anderes
bestimmen, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen endgültigen Bedingungen verwendet werden.
Capitalised terms not otherwise defined herein shal have the meanings specified in the Conditions.
Bezugnahmen in diesen endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die
Paragraphen und Absätze der Bedingungen.



2
All references in these Final Terms to numbered sections and subparagraphs are to sections and subparagraphs
of the Conditions.

Form der Bedingungen
Form of Conditions
Nicht-konsolidierte Bedingungen

Long-Form
Konsolidierte Bedingungen

Integrated
Sprache der Bedingungen
Language of Conditions
ausschließlich Deutsch

German only
ausschließlich Englisch

English only
Englisch und Deutsch (englischer Text maßgeblich)

English and German (English controlling)
Deutsch und Englisch (deutscher Text maßgeblich)

German and English (German controlling)


WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN (§ 1)
CURRENCY, DENOMINATION, FORM, CERTAIN DEFINITIONS (§ 1)
Währung und Stückelung
Currency and Denomination

Festgelegte Währung
Schwedische Kronen ("SEK")

Specified Currency
Swedish Kroner ("SEK")

Gesamtnennbetrag
SEK 1.400.000.000

Aggregate Principal Amount
SEK 1,400,000,000

Festgelegte Stückelung
SEK 10.000

Specified Denomination
SEK 10,000
New Global Note
Ja
New Global Note
Yes
TEFRA C

TEFRA C

Dauerglobalurkunde

Permanent Global Note
TEFRA D

TEFRA D

Vorläufige Globalurkunde austauschbar gegen Dauerglobalurkunde

Temporary Global Note exchangeable for Permanent Global Note
Weder TEFRA D noch TEFRA C

Neither TEFRA D nor TEFRA C

Dauerglobalurkunde

Permanent Global Note

Definitionen
Certain Definitions

Clearingsystem
Clearing System
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (CBF)
Clearstream Banking, S.A., Luxembourg (CBL)
Euroclear Bank SA/NV (Euroclear)
Sonstige (angeben)


Other (specify)



3
Geschäftstag
Business Day
TARGET
Sonstige (sämtliche relevante Finanzzentren angeben)
Stockholm

Other (specify all relevant financial centres)
Stockholm

ZINSEN (§ 3)
INTEREST (§ 3)
Festverzinsliche Schuldverschreibungen

Fixed Rate Notes

Zinssatz und Zinszahlungstage

Rate of Interest and Interest Payment Dates

Zinssatz
0,10 % per annum

Rate of Interest
0.10 per cent. per annum

Verzinsungsbeginn
12. April 2019

Interest Commencement Date
April 12, 2019

Festzinstermin(e)
12. April eines jeden Jahres

Fixed Interest Date(s)
April 12 in each year

Erster Zinszahlungstag
12. April 2020

First Interest Payment Date
April 12, 2020

Fiktive(r) Zinszahlungstag(e)

Deemed Interest Payment Date(s)

Anfänglicher Bruchteilzinsbetrag (für den Gesamtnennbetrag)

Initial Broken Amount (for the Aggregate Principal Amount)

Erste zinsfreie Periode

First interest-free period

Festzinstermin, der dem Rückzahlungstag vorangeht


Fixed Interest Date preceding the Maturity Date


Abschließender Bruchteilzinsbetrag (für den Gesamtnennbetrag)


Final Broken Amount (for the Aggregate Principal Amount)
Zinstagequotient
Day Count Fraction
Actual/Actual (ISDA)
Actual/Actual (ICMA)
Actual/365 (Fixed)
Actual/365 (Sterling)
Actual/360
30/360 or 360/360 or Bond Basis
30E/360 or Eurobond Basis

RÜCKZAHLUNG (§ 4)
REDEMPTION (§ 4)
Rückzahlung bei Endfälligkeit
Final Redemption
Schuldverschreibungen außer Raten-Schuldverschreibungen
Notes other than Instalment Notes

Rückzahlungstag
12. April 2022

Maturity Date
April 12, 2022

Rückzahlungsmonat


Redemption Month


Rückzahlungsbetrag

Final Redemption Amount



4

Gesamtnennbetrag


Aggregate Principal Amount

Sonstiger Rückzahlungsbetrag



Other Final Redemption Amount


ZAHLUNGEN (§ 5)
PAYMENTS (§ 5)
Zahltag
Payment Business Day

Geschäftstag-Konvention

Business Day Convention

Modifizierte folgender Geschäftstag-Konvention


Modified Following Business Day Convention

FRN Konvention (Zeiträume angeben)



FRN Convention (specify period(s))


Folgender Geschäftstag-Konvention


Following Business Day Convention

Vorangegangener Geschäftstag-Konvention


Preceding Business Day Convention

Anpassung der Zinsen
Nein

Adjustment of interest
No

Relevante Finanzzentren (alle angeben)
Stockholm

Relevant Financial Centres (specify all)
Stockholm


TARGET
Ja


TARGET
Yes

DIE EMISSIONSSTELLE UND DIE ZAHLSTELLE (§ 6)
THE FISCAL AGENT AND THE PAYING AGENT (§ 6)
Emissionsstelle und Hauptzahlstelle
Fiscal Agent and Principal Paying Agent
KfW
Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Anderer (angeben)

Other (specify)
Berechnungsstelle/bezeichnete Geschäftsstelle
Calculation Agent/specified office
Emissionsstelle

Fiscal Agent
Sonstige (angeben)


Other (specify)

Vorgeschriebener Ort für Berechnungsstelle (angeben)


Required location of Calculation Agent (specify)
Bestimmungsstelle/bezeichnete Geschäftsstelle

Determination Agent/specified office
Weitere Zahlstelle(n)
Additional Paying Agent(s)
KfW
Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Weitere Zahlstelle(n)/bezeichnete Geschäftsstel e(n)


Additional Paying Agent(s)/specified office(s)




5
MITTEILUNGEN (§ 10)
NOTICES (§ 10)
Ort und Medium der Bekanntmachung
Place and medium of publication
Bundesanzeiger (Bundesrepublik Deutschland) und Clearingsystem

Bundesanzeiger (Federal Republic of Germany) and Clearing System
Clearingsystem

Clearing System
sonstige (angeben)


Other (specify)

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN HINSICHTLICH DER SCHULDVERSCHREIBUNG(EN)
GENERAL PROVISIONS APPLICABLE TO THE NOTE(S)
Börsenzulassung(en)
Ja
Listing(s)
Yes
Frankfurt am Main
Luxemburg

Luxembourg
Regulierter Markt der Luxemburger Wertpapierbörse

Regulated market of the Luxembourg Stock Exchange
Professionel es Segment des Regulierten Marktes der
Luxemburger Wertpapierbörse
Professional segment of the Regulated Market of the
Luxembourg Stock Exchange
sonstige


Other


Öffentliches Angebot in Luxemburg
Nein
Public Offer in Luxembourg
No

Einzelheiten bezüglich des Bankenkonsortiums oder Platzeurs
Management Details

Bankenkonsortium (syndiziert) oder Platzeur (nicht syndiziert) (angeben)
Danske Bank A/S
Management Group (syndicated) or Dealer (non syndicated) (specify)
Holmens Kanal 2-12


1092 Copenhagen K


Denmark

Provisionen und geschätzter Nettoerlös
Commissions and Estimated Net Proceeds
Management- und Übernahmeprovision (angeben)
Keine
Management/Underwriting Commission (specify)
None
Verkaufsprovision (angeben)
Keine
Selling Concession (specify)
None
Andere (angeben)
Other (specify)
Geschätzter Nettoerlös (einschließlich Stückzinsen
SEK 1.400.600.444,44
in Höhe von SEK 1.384.444,44)
Estimated Net Proceeds (including accrued interest
SEK 1,400,600,444.44
in the amount of SEK 1,384,444.44)

Kursstabilisierender Platzeur/Manager
Keiner
Stabilising Dealer/Manager
None




6
Wertpapierkennnummern
Securities Identification Numbers

Common Code
198018309

Common Code
198018309

ISIN
XS1980183096

ISIN
XS1980183096

Wertpapierkennnummer (WKN)
A2TEDQ

German Security Code
A2TEDQ

Sonstige Wertpapiernummer

Any other securities number

EZB-fähige Verwahrung
Eurosystem eligible deposit
Soll in EZB-fähiger Weise gehalten werden
Nein
Es wird darauf hingewiesen, dass
"nein" hier lediglich bedeutet, dass
die Wertpapiere im Zeitpunkt ihrer
Begebung nicht in EZB-fähiger
Weise
verwahrt
werden.
Die
Emittentin kann zu einem späteren
Zeitpunkt veranlassen, dass als NGN
verbriefte Wertpapiere bei einem der
ICSDs als gemeinsamen Verwahrer
verwahrt
werden.
Ein
solcher
späterer
Wechsel
der
Verwahrstruktur bedeutet jedoch
nicht notwendigerweise, dass die
Schuldverschreibungen
zu
irgendeinem Zeitpunkt während ihrer
Restlaufzeit oder während ihrer
gesamten Restlaufzeit als zulässige
Sicherheiten für die Zwecke der
Geldpolitik oder für Innertageskredite
des Eurosystems anerkannt werden.
Eine
solche
Anerkennung
ist
abhängig
davon,
ob
die
Zulassungskriterien des Eurosystems
erfüllt sind.
Intended to be held in a manner which would allow Eurosystem eligibility
No
Note that the designation "no" simply
means that the Notes are not
intended upon issue to be deposited
in a manner which would allow for
ECB eligibility. The Issuer may
determine at a later date that the
Notes represented by an NGN may
be deposited with one of the ICSDs
as common safekeeper. Such a
change of the depositary structure
does not necessarily mean that the
Notes will then be recognised as
eligible collateral for Eurosystem
monetary policy and intra day credit
operations by the Eurosystem at any
or all times during their remaining life.
Such recognition will depend upon
the ECB being satisfied that
Eurosystem eligibility criteria have
been met.




7
Zusätzliche Angaben zu Steuern (einfügen)
Nicht anwendbar
Supplemental Tax Disclosure (specify)
Not applicable

Rendite
0,128 % per annum
Yield
0.128 per cent. per annum
Berechnungsmethode der Rendite
Method of calculating the yield

ICMA Methode: Die ICMA Methode ermittelt die Effektivverzinsung



von Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung



der täglichen Stückzinsen


ICMA method: The ICMA method determines the effective interest



rate of notes taking into account accrued interest on a



daily basis

Andere Methoden (angeben)


Other method (specify)

Verkaufsbeschränkungen
Selling Restrictions
TEFRA C

TEFRA C
TEFRA D

TEFRA D
Weder TEFRA C noch TEFRA D

Neither TEFRA C nor TEFRA D
Zusätzliche Verkaufsbeschränkungen (angeben)

Additional selling restrictions (specify)

Anwendbares Recht
Deutsches Recht
Governing Law
German law

Andere relevante Bestimmungen (einfügen)

Other relevant Terms and Conditions (specify)
Sonstiges
Nicht anwendbar
Other
Not applicable
Börsenzulassung/Notierung:
Listing:
Die vorstehenden endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser Emission von
Schuldverschreibungen unter dem Emissionsprogramm der KfW (ab dem 8. April 2020) erforderlich sind.
The above Final Terms comprise the details required to list this issue of Notes issued pursuant to the Note
Programme of KfW (as from April 8, 2020).

Zur Verfügung zu stellende Informationen über die Zustimmung der Emittentin oder der für die Erstellung
des Prospekts zuständigen Person im Falle eines nachgelagerten öffentlichen Angebots in Luxemburg
Information to be provided regarding the consent by the Issuer or person responsible for drawing up the
Prospectus in the case of a subsequent public offer in Luxembourg
Angebotsfrist, während derer die spätere Weiterveräußerung oder
Nicht anwendbar
endgültige Platzierung von Wertpapieren durch die Platzeure oder
weitere Finanzintermediäre in Luxemburg erfolgen kann
Offer period during which subsequent resale or final placement of the
Not applicable
Notes by Dealers and/or further financial intermediaries in Luxembourg
can be made




8
KfW







Otto Weyhausen-Brinkmann
Beate Forell
(Vice President)
(Vice President)



9
Diese Tranche von Schuldverschreibungen wird gemäß den von der KfW bekannt gegebenen Fiscal Agency
Rules mit Datum vom 19. Juni 2019 in ihrer jeweils aktuellen Fassung (die "Fiscal Agency Rules") begeben.
Ablichtungen der Fiscal Agency Rules können kostenlos am Sitz der Emittentin in Frankfurt am Main bezogen
werden.
EMISSIONSBEDINGUNGEN DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN
§ 1
WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN
(1) Währung; Stückelung. Diese Tranche von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") der KfW
(die "Emittentin") wird in schwedischen Kronen ("SEK") (die "festgelegte Währung") im Gesamtnennbetrag
(vorbehaltlich § 1 Absatz (6)) von SEK 1.400.000.000 (in Worten: schwedische Kronen eine Milliarde vierhundert
Millionen) (der "Gesamtnennbetrag") in der Stückelung von SEK 10.000 (die "festgelegte Stückelung")
begeben.
(2) Form. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind durch eine oder mehrere Globalurkunden
verbrieft (jede eine "Globalurkunde").
(3)
Dauerglobalurkunde.
Die
Schuldverschreibungen
sind
durch
eine
Dauerglobalurkunde
(die
"Dauerglobalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft. Die Dauerglobalurkunde trägt die eigenhändigen
Unterschriften zweier ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin und ist von der Emissionsstelle
oder in deren Namen mit einer Kontrollunterschrift versehen. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht
ausgegeben.
(4) Clearingsystem. Jede Dauerglobalurkunde wird solange von einem oder für ein Clearingsystem verwahrt, bis
sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. "Clearingsystem"
bedeutet jeweils Folgendes: Clearstream Banking, S.A., Luxembourg ("CBL"), Euroclear Bank SA/NV
("Euroclear") (CBL und Euroclear als internationale Zentralverwahrer jeweils ein "ICSD" und zusammen die
"ICSDs") sowie jeder Funktionsnachfolger.
Die Schuldverschreibungen werden in Form einer New Global Note ("NGN") ausgegeben und von einem common
safekeeper (gemeinsamer Verwahrer) im Namen beider ICSDs verwahrt.
(5) Gläubiger von Schuldverschreibungen. "Gläubiger" bedeutet jeder Inhaber eines Miteigentumsanteils oder
anderen vergleichbaren Rechts an den Schuldverschreibungen.
(6) Register der ICSDs. Der Gesamtnennbetrag der durch die Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen
entspricht dem jeweils in den Registern beider ICSDs eingetragenen Gesamtbetrag. Die Register der ICSDs
(unter denen die Register zu verstehen sind, die jeder ICSD für seine Kunden über den Betrag ihres Anteils an
den Schuldverschreibungen führt) sind maßgeblicher Nachweis des Gesamtnennbetrages der durch die
Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen, und eine zu diesem Zweck von einem ICSD jeweils
ausgestellte Bestätigung mit dem Betrag der so verbrieften Schuldverschreibungen ist maßgeblicher Nachweis
des Inhalts des Registers des betreffenden ICSD zu dem fraglichen Zeitpunkt.
Bei jeder Rück- oder Zinszahlung auf die durch die Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen oder beim
Kauf und der Entwertung der durch die Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen stellt die Emittentin
sicher, dass die Einzelheiten der Rückzahlung, der Zinszahlung oder des Kaufs und der Entwertung bezüglich der
Globalurkunde entsprechend in die Unterlagen der ICSDs eingetragen werden, und dass nach dieser Eintragung
vom Gesamtnennbetrag der in die Register der ICSDs aufgenommenen und durch die Globalurkunde verbrieften
Schuldverschreibungen der gesamte Nennbetrag der zurückgezahlten oder gekauften und entwerteten
Schuldverschreibungen abgezogen wird.
(7) Geschäftstag. In diesen Bedingungen bezeichnet "Geschäftstag" einen Tag (außer einem Samstag oder
Sonntag), an dem das Clearingsystem sowie das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement
Express Transfer System 2 ("TARGET") offen sind (der "TARGET Geschäftstag") und Geschäftsbanken und
Devisenmärkte in Stockholm Zahlungen abwickeln und für allgemeine Geschäfte geöffnet sind (der "Stockholmer
Geschäftstag").
§ 2
STATUS
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin,
die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin
gleichrangig sind.



10
§ 3
ZINSEN
(1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf den ausstehenden Gesamt-
nennbetrag verzinst, und zwar vom 12. April 2019 (einschließlich) bis zum Rückzahlungstag (wie in § 4 definiert)
(ausschließlich) mit jährlich 0,10 %. Die Zinsen sind nachträglich am 12. April eines jeden Jahres zahlbar (jeweils
ein "Zinszahlungstag"), vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 5(5). Die erste Zinszahlung erfolgt am 12. April
2020, vorbehaltlich § 5(5).
(2) Auflaufende Zinsen. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem sie zur
Rückzahlung fäl ig werden. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht einlöst, fallen auf
den ausstehenden Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen ab dem Fälligkeitstag der Rückzahlung
(einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) Zinsen zum gesetzlichen
Verzugszinssatz1 an.
(3) Berechnung der Zinsen für Teile von Zeiträumen. Sofern Zinsen für einen anderen Zeitraum als einem ganzen
Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Zinstagequotienten (wie nachstehend
definiert).
(4) Zinstagequotient. "Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung eines Zinsbetrages auf eine
Schuldverschreibung für einen beliebigen Zeitraum (einschließlich des ersten aber ausschließlich des letzten
Tages dieses Zeitraumes) (der "Zinsberechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum
dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten
zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag
eines Monates, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraumes weder auf den 30. noch auf den 31. Tag
eines Monats fällt, wobei in diesem Fall der diesen letzten Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage
gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraumes fällt auf den letzten
Tag des Monats Februar, wobei in diesem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu
behandeln ist).
§ 4
RÜCKZAHLUNG
Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die
Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 12. April 2022 (der "Rückzahlungstag") zurückgezahlt.
Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf die Schuldverschreibungen entspricht dem ausstehenden
Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen.
§ 5
ZAHLUNGEN
(1) (a) Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen nach
Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearingsystem oder dessen Order zur Gutschrift auf den
Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearingsystems gegen Vorlage und (außer im Fall von Teilzahlungen)
Einreichung der die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Zahlung verbriefenden Globalurkunde bei der
bezeichneten Geschäftsstelle der Emissionsstelle außerhalb der Vereinigten Staaten.
(b) Zahlung von Zinsen. Die Zahlung von Zinsen auf Schuldverschreibungen erfolgt nach Maßgabe von Absatz 2
an das Clearingsystem oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des
Clearingsystems.
(2) Zahlungsweise. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Regelungen und Vorschriften werden die zu
erbringenden Zahlungen auf die Schuldverschreibungen in SEK geleistet.
Stellt die Emittentin fest, dass zu zahlende Beträge am betreffenden Zahltag aufgrund von Umständen, die
außerhalb ihrer Verantwortung liegen, in frei übertragbaren und konvertierbaren Geldern für sie nicht verfügbar
sind, oder dass die festgelegte Währung oder eine gesetzlich eingeführte Nachfolge-Währung (die "Nachfolge-
Währung") nicht mehr für die Abwicklung von internationalen Finanztransaktionen verwendet wird, kann die
Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen am jeweiligen Zahltag oder sobald wie es nach dem Zahltag
vernünftigerweise möglich ist durch eine Zahlung in Euro auf der Grundlage des anwendbaren Wechselkurses
erfüllen. Die Gläubiger sind nicht berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen in Bezug auf eine solche
Zahlung zu verlangen. Der "anwendbare Wechselkurs" ist (i) falls verfügbar, derjenige Wechselkurs des Euro zu
der festgelegten Währung oder der Nachfolge-Währung, der von der Europäischen Zentralbank für einen Tag
festgelegt und veröffentlicht wird, der innerhalb eines angemessenen Zeitraums (gemäß Bestimmung der
1 Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem von der Deutschen Bundesbank von Zeit zu Zeit bekannt
gemachten Basiszinssatz, §§ 288 Absatz 1, 247 Absatz 1 BGB.



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