Obligation Erste Bank 2.55% ( AT000B006283 ) en EUR

Société émettrice Erste Bank
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B006283 ( en EUR )
Coupon 2.55% par an ( paiement annuel )
Echéance 30/01/2016 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Erste Group AT000B006283 en EUR 2.55%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée Erste Group est une société financière autrichienne offrant des services bancaires de détail, de gros et d'investissement dans plusieurs pays d'Europe centrale et orientale.

L'Obligation émise par Erste Bank ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B006283, paye un coupon de 2.55% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 30/01/2016








Konditionenblatt
Erste Group Bank AG


13.09.2011
Daueremission Erste Group 2,55% KMU Anleihe 2011 ­ 2016
(Serie 127)
(die "Schuldverschreibungen")
unter dem
Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden
Dieses Konditionenblatt enthält die endgültigen Bedingungen (im Sinne des Artikel 5.4 der EU-
Prospekt-Richtlinie) zur Begebung von Schuldverschreibungen unter dem Programm zur Begebung
von Schuldverschreibungen an Privatkunden (das "Programm") der Erste Group Bank AG (die
"Emittentin") und ist in Verbindung mit den im Basisprospekt über das Programm in der Fassung vom
14.07.2011 enthaltenen Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen, allenfalls ergänzt um
ergänzende Emissionsbedingungen (zusammen die "Emissionsbedingungen") und (falls nicht ident)
dem zuletzt gebilligten und veröffentlichten Prospekt betreffend das Programm zu lesen.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls dieses Konditionenblatt nicht
etwas anderes bestimmt, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesem Konditionenblatt verwendet
werden. Bezugnahmen in diesem Konditionenblatt auf Paragraphen beziehen sich auf die
Paragraphen der Emissionsbedingungen.
Dieses Konditionenblatt enthält Werte und Textteile, auf die in den Emissionsbedingungen Bezug
genommen oder verwiesen wird. Insoweit sich die Emissionsbedingungen und dieses Konditionenblatt
widersprechen, geht dieses Konditionenblatt den Emissionsbedingungen vor. Das Konditionenblatt
kann Änderungen und/oder Ergänzungen der Emissionsbedingungen vorsehen.
Dieses Konditionenblatt ist auf der Internetseite der Emittentin unter "www.erstegroup.com" verfügbar.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
Erste Group 2,55% KMU Anleihe 2011 ­ 2016

2.
Seriennummer:
127

3.
Rang:
Nicht nachrangig

4.
Währung:
Euro ("EUR")

5.
Gesamtnennbetrag:
Daueremission bis zu EUR 150.000.000,-


6.
Ausgabekurs:
Anfänglich 100,00% des Gesamtnennbetrages,
danach wie von der Emittentin gemäß jeweils
herrschenden Marktbedingungen festgelegt
- 1 -



7.
Ausgabeaufschlag:
0,40 %

8.
Festgelegte Stückelung(en)/Nennbeträge:
EUR 1.000,-

9.
(i)
Begebungstag:
30.09.2011


(ii)
Daueremission:
Anwendbar


VERZINSUNG

10. Fixe Verzinsung:
Anwendbar


(i)
Zinssatz (Zinssätze):
2,55% per annum


(ii)
Verzinsung:
Jährlich


(iiI) Fixer Verzinsungsbeginn:
Begebungstag


(iv)
Fixzinszahlungstag:
30.01.
in
jedem
Jahr
angepasst
in

Übereinstimmung mit der Following Business
Day Convention, der erste Fixzinszahltag ist
der 30.01.2012 (kurze erste Fixzinsperiode).

Die Zinsperiode wird nicht angepasst.

11. Variable Verzinsung:
Nicht anwendbar


12. Zinstagequotient:
30/360

13. Nullkupon-Schuldverschreibung:
Nicht anwendbar

RÜCKZAHLUNG

14. Fälligkeitstag:
30.01.2016

15. Rückzahlungsbetrag:
Nennbetrag


16. Vorzeitige
Rückzahlung
nach
Wahl
der Nicht anwendbar
Emittentin (§ 6(2)):



17. Basiswertbezogene Rückzahlung (§ 6a):
Nicht anwendbar


18. Geschäftstag

7(3))
und TARGET
Zinsfeststellungsgeschäftstag (§ 5(5)):

19. Weitere Regelungen und/oder Erläuterungen Nicht anwendbar
zur
Rückzahlung,
Höchst-
und/oder
Mindestrückzahlungsbetrag etc:

SONSTIGE ANGABEN

20. Börsenotierung
Wiener Börse

21. Zulassung zum Handel:
Ein
Antrag
auf
Zulassung
der
Schuldverschreibungen
zum
Geregelten
Freiverkehr
der
Wiener
Börse
(www.wienerboerse.at) soll gestellt werden.

22. Geschätzte Gesamtkosten:
ca. EUR 3.000,-

23. (i)
Emissionsrendite:
2,44989% per annum
- 2 -





Die Emissionsrendite ist am Tag der Begebung

auf der Basis des Ausgabekurses inklusive des

Ausgabeaufschlages berechnet und ist keine

Indikation für eine Rendite in der Zukunft.


(ii)
Berechnungsmethode der
Interne-Zinsfuß-Methode (IRR, Internal Rate of
Emissionsrendite:
Return)


24. Clearingsystem:
Oesterreichische Kontrollbank AG, Am Hof 4,
1010 Wien und Euroclear Bank S.A./N.V. /
Clearstream Banking, Société Anonyme durch ein
Konto bei OeKB

25. (i) ISIN:
AT000B006283


(ii) Common Code:
Nicht anwendbar

26. Deutsche Wertpapierkennnummer:
Nicht anwendbar

27. Website für Veröffentlichungen:
www.erstegroup.com

ANGABEN ZUM ANGEBOT

28. Zeitraum bzw Beginn der Zeichnung:
Ein Angebot der Schuldverschreibungen darf
gemacht werden ab dem 15.09.2011.

29. Bedingungen, denen das Angebot unterliegt:
Nicht anwendbar

30. Mindest-
und/oder
Höchstbetrag
der Nicht anwendbar
Zeichnung:

31. Koordinatoren und/oder Platzierer:
Nicht anwendbar

32. Übernahme der Schuldverschreibungen:
Nicht anwendbar

33. Intermediäre im Sekundärhandel:
Nicht anwendbar

34. Interessen
von
Seiten
natürlicher
oder Nicht anwendbar
juristischer Personen, die an der Emission/dem
Angebot beteiligt sind:

WEITERE ANGABEN

35. Ergänzungen
und/oder
Erläuterungen
zu Nicht anwendbar
Preisgestaltungen, Berechnung von Rückkaufs-
und/oder Tilgungspreisen, etc


Notifizierung

Die Emittentin hat die CSSF ersucht, der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Österreich sowie der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland eine Bestätigung über die Billigung zu
übermitteln, womit bescheinigt wird, dass der Prospekt im Einklang mit der EU-Prospekt-Richtlinie
erstellt wurde.

Zweck des Konditionenblattes

Dieses Konditionenblatt beinhaltet die endgültigen Bedingungen, die erforderlich sind, um diese
Emission
von
Schuldverschreibungen
gemäß
dem
Programm
zur
Begebung
von
Schuldverschreibungen an Privatkunden der Erste Group Bank AG zu begeben und in Österreich
öffentlich anzubieten und deren Zulassung zum Handel an der Wiener Börse zu erlangen.

- 3 -


Verantwortlichkeit

Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesem Konditionenblatt enthaltenen Angaben.


Erste Group Bank AG
als Emittentin
- Konsolidierte Schuldverschreibungsbedingungen
- 4 -


Allgemeine Emissionsbedingungen
Daueremission Erste Group 2,55% KMU Anleihe 2011 ­ 2016
Serie 127
AT000B006283
§ 1
Form und Nennbetrag
(1) Diese Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") der Erste Group Bank
AG (die "Emittentin") wird in Euro ("EUR", die "Währung") im Gesamtnennbetrag von bis zu
150.000.000 EUR in Worten: hundertfünfzig Millionen Euro am 30.09.2011 (der "Begebungstag")
begeben und ist eingeteilt in Stückelungen von EUR 1.000,- (der "Nennbetrag").
(2) Die Schuldverschreibungen sind durch eine oder mehrere Sammelurkunde(n) (jeweils eine
"Sammelurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft, welche die eigenhändigen Unterschriften zweier
ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin trägt. Die Schuldverschreibungen
lauten auf den Inhaber und die Inhaber von Schuldverschreibungen (die "Gläubiger") haben kein
Recht, die Ausstellung effektiver Schuldverschreibungen zu verlangen.
(3) Jede Sammelurkunde wird so lange von der Oesterreichischen Kontrollbank AG (oder einem ihrer
Rechtsnachfolger) als Wertpapiersammelbank verwahrt (die "Wertpapiersammelbank"), bis
sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. Den
Gläubigern stehen Miteigentumsanteile an der jeweiligen Sammelurkunde zu, die gemäß den
Regelungen und Bestimmungen der Wertpapiersammelbank übertragen werden können.
§ 2
Rang
Die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen begründen unbesicherte und nicht nachrangige
Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen unbesicherten und nicht
nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht
durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.
§ 3
Ausgabekurs
Der Erstausgabekurs beträgt anfänglich 100,00% des Nennbetrages, plus einen Ausgabeaufschlag in
Höhe von 0,40%. Der Ausgabekurs wird laufend an die jeweiligen Marktbedingungen angepasst.
§ 4
Laufzeit
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt mit dem Begebungstag und endet mit dem Ablauf
des dem Fälligkeitstag gemäß § 6(1) vorangehenden Tages.
§ 5
Verzinsung
(1)
Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag mit jährlich 2,55% per
annum ab dem 30.09.2011 (einschließlich) (der "Fixe Verzinsungsbeginn") bis zum
Fälligkeitstag (wie in § 6(1) definiert) (ausschließlich) verzinst.
(2)
Die Zinsen sind nachträglich am 30.01. eines jeden Jahres (jeweils ein ,,Fixzinszahlungstag")
zahlbar. Die erste fixe Zinszahlung erfolgt am 30.01.2012 (der ,,erste Fixzinszahlungstag")
(kurze erste Fixzinsperiode).
- 5 -


(3)
Als "Fixzinsperiode" gilt jeweils der Zeitraum vom Fixen Verzinsungsbeginn (einschließlich) bis
zum ersten Fixzinszahlungstag (ausschließlich) und jeder weitere Zeitraum von einem
Fixzinszahlungstag (einschließlich) bis zum folgenden Fixzinszahlungstag (ausschließlich).
(4)
"Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung eines Betrages für einen
beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"):
Die Anzahl von Tagen im jeweiligen Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360 (wobei die
Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 mit zwölf Monaten zu 30 Tagen zu
ermitteln ist (es sei denn, (i) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraumes fällt auf den 31. Tag
eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraumes weder auf den 30. noch
auf den 31. Tag eines Monats fällt, wobei in diesem Fall der diesen Tag enthaltende Monat
nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (ii) der letzte Tag des
Zinsberechnungszeitraumes fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, wobei in diesem Fall
der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist)).
§ 6
Rückzahlung
(1)
Die Schuldverschreibungen werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 30.01.2016 (der
"Fälligkeitstag") zurückgezahlt
(2)
Der "Rückzahlungsbetrag" jeder Schuldverschreibung ist ihr Nennbetrag.
§ 7
Zahlungen
(1)
Zahlungen,
sowohl
Zins-,
als
auch
Tilgungszahlungen
("Zahlungen")
auf
die
Schuldverschreibungen erfolgen nach Maßgabe der anwendbaren steuerlichen und sonstigen
Gesetze und Vorschriften in der festgelegten Währung.
(2)
Fällt der Fälligkeitstag einer Zahlung in Bezug auf die Schuldverschreibungen auf einen Tag,
der kein Geschäftstag ist, wird der Zahlungstermin auf den nächstfolgenden Geschäftstag
verschoben.
(3)
"Geschäftstag" ist jeder Tag (außer einem Samstag und einem Sonntag) an dem das TARGET
System zur Abwicklung von Zahlungen in Euro zur Verfügung steht. "TARGET System"
bezeichnet das "Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer
(TARGET)" Zahlungssystem, das eine einheitliche gemeinsam genutzte Plattform verwendet
und am 19.11.2007 in Betrieb gestellt wurde (TARGET2) oder dessen Nachfolger.
§ 8
Zahlstelle. Berechnungsstelle
Die Emittentin fungiert als Zahlstelle und Berechnungsstelle.
§ 9
Besteuerung
Alle in Bezug auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Kapital- und Zinsbeträge werden unter
Einbehalt oder Abzug jener Steuern, Abgaben oder Gebühren gezahlt, die von der Republik
Österreich oder einer Steuerbehörde der Republik Österreich im Wege des Einbehalts oder des
Abzugs auferlegt, einbehalten oder erhoben werden, und deren Einbehalt oder Abzug der Emittentin
obliegt.
§ 10
Verjährung
Forderungen der Gläubiger auf die Rückzahlung von Kapital verjähren 30 Jahre nach Fälligkeit.
Forderungen der Gläubiger auf die Zahlung von Zinsen verjähren drei Jahre nach Fälligkeit.
- 6 -


§ 11
Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Ankauf und Entwertung
(1)
Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere
Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung (mit Ausnahme des Emissionspreises, des
Begebungstags und gegebenenfalls des ersten Zinszahlungstags) in der Weise zu begeben,
dass sie mit diesen Schuldverschreibungen eine einheitliche Serie bilden, wobei in diesem Fall
der Begriff "Schuldverschreibungen" entsprechend auszulegen ist.
(2)
Die Emittentin und jedes ihrer Tochterunternehmen sind berechtigt, Schuldverschreibungen im
Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Sofern diese Rückkäufe durch
öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses Angebot allen Gläubigern gegenüber erfolgen.
(3)
Sämtliche zurückgekauften Schuldverschreibungen können von der Emittentin entwertet,
gehalten oder wiederverkauft werden.
§ 12
Mitteilungen
(1)
Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen sind im Internet auf der
Website http://www.erstegroup.com zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt
mit dem fünften Tag nach dem Tag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen
mit dem fünften Tag nach dem Tag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt.
Allfällige börserechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich
bedeutsame Mitteilungen werden an die Inhaber der Schuldverschreibungen im Wege der
depotführenden Stelle übermittelt.
(2)
Die Emittentin ist berechtigt, eine Veröffentlichung nach Absatz 1 durch eine Mitteilung an die
Wertpapier-Sammelbank zur Weiterleitung an die Gläubiger zu ersetzen, vorausgesetzt, dass in
Fällen, in denen die Schuldverschreibungen an einer Börse notiert sind, die Regeln dieser
Börse diese Form der Mitteilung zulassen. Jede derartige Mitteilung gilt am fünften Tag nach
dem Tag der Mitteilung an die Wertpapier-Sammelbank als den Gläubigern mitgeteilt.
§ 13
Anwendbares Recht. Gerichtsstand
(1)
Die Schuldverschreibungen unterliegen österreichischem Sachrecht unter Ausschluss seiner
Verweisungsnormen.
(2)
Ausschließlich zuständig für sämtliche im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen
entstehenden Klagen oder sonstigen Verfahren sind die für den 1. Wiener Gemeindebezirk in
Handelssachen
sachlich
zuständigen
Gerichte.
Verbraucher
im
Sinne
des
Konsumentenschutzgesetzes können ihre Ansprüche auch bei allen anderen zuständigen
Gerichten geltend machen.

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