Bond Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG 1.25% ( AT000B078183 ) in EUR

Issuer Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG
Market price 100 %  ⇌ 
Country  Austria
ISIN code  AT000B078183 ( in EUR )
Interest rate 1.25% per year ( payment 1 time a year)
Maturity 07/02/2018 - Bond has expired



Prospectus brochure of the bond Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG AT000B078183 in EUR 1.25%, expired


Minimal amount /
Total amount /
Detailed description Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG is an Austrian regional bank operating primarily in Lower Austria and Vienna, offering a wide range of financial services to private and corporate clients.

The bond identified by ISIN AT000B078183, issued by Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, a prominent regional bank headquartered in Austria and a key constituent of the broader Raiffeisen Banking Group, carried an annual coupon rate of 1.25% and was denominated in EUR, originating from Austria, and this debt instrument, which held a market price of 100% at the time of its final settlement, successfully reached its maturity on February 7, 2018, and has since been fully redeemed, concluding its financial cycle.







Angebotsbeginn: 4. Februar 2016
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 75.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 250.000.000,--
1,25 % Raiffeisen Fixzins-Obligation 2016-2018/5/PP
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Erstausgabepreis: 100 %
Erstvalutatag: 8. Februar 2016
ISIN: AT000B078183
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten
Angaben
zur
1,25
%
Raiffeisen
Fixzins-Obligation
2016-2018/5/PP
(die
,,Schuldverschreibungen") begeben unter dem EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (,,Angebotsprogramm") (die
,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen
sind nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 22. Mai 2015 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen
werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form
auf der Internetseite der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die
,,Emissionsbedingungen") zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes
enthalten sind.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen
Bedingungen die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen
Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und
Absätze der Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in
den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen.
Emittentin:
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
1,25 % Raiffeisen Fixzins-Obligation 2016-
2018/5/PP
Währung:
Euro (EUR)
Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung (§ 1)
Daueremission
Angebotsbeginn:
4. Februar 2016
Angebotsform:

Öffentliches Angebot

Privatplatzierung
Gesamtnominale:
bis zu

anwendbar

nicht anwendbar
Betrag Gesamtnominale:
EUR 75.000.000,--
Aufstockungsmöglichkeit:
Ja
Betrag Aufstockungsnominale:
EUR 250.000.000,--
Erstausgabepreis:
100 %
Höchstausgabepreis:
104 %
Erstvalutatag:
8. Februar 2016
Stückelung:
EUR 100.000,--
Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung (§ 2)
Sammelurkunde:

Veränderbar

Nicht veränderbar
Hinterlegung:

Oesterreichische Kontrollbank AG
(,,OeKB")

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG



RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der
Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei
der OeKB
Status (§ 3)
Rang:

Nicht nachrangige, nicht besicherte
Schuldverschreibungen

Fundierte Schuldverschreibungen
Hypothekarischer Deckungsstock
Öffentlicher Deckungsstock

Nachrangige Schuldverschreibungen
Verzinsung (§ 4)
VARIANTE I: Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung (mit einem oder
mehreren fixen Zinssätzen)
Ein fixer Zinssatz (Absatz 1)
Zinsperiode:

jährlich
Unterjährige Zinsperiode:

halbjährlich

vierteljährlich

monatlich
Zinssatz:
1,25 % p.a.
Zinstermin/Zinstermine:
8. Februar
Erster Zinstermin:
8. Februar 2017
Unrunde Zinsperioden:
Nein
Erste unrunde Zinsperiode:

Erste lange Zinsperiode

Erste kurze Zinsperiode
Letzte unrunde Zinsperiode:

Letzte lange Zinsperiode

Letzte kurze Zinsperiode
Ein fixer Zinssatz (Absatz 3)
Zinstagequotient:

Actual/Actual-ICMA
Mit erster kurzer Zinsperiode
Mit erster langer Zinsperiode
Fiktiver Verzinsungsbeginn: [ ]
Mit letzter kurzer Zinsperiode
Mit letzter langer Zinsperiode
Fiktiver letzter Zinstermin: [ ]



30/360 (Floating Rate)

360/360

Bond Basis

30/360E

Eurobond Basis

30/360

Actual/365

Actual/Actual-ISDA

Actual/365 (Fixed)

Actual/360
Laufzeit und Tilgung (§ 5)
VARIANTE I Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung
Laufzeitbeginn:
8. Februar 2016
Laufzeitende:
7. Februar 2018
Rückzahlungskurs:

100 %
Anderer Rückzahlungskurs:

[ ] %
Tilgungstermin:
8. Februar 2018
Kündigung (§ 6)
Ohne ordentliche Kündigungsrechte
Zahlstelle, Zahlungen (§ 9)
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien
Bekanntmachungen (§ 11)
Veröffentlichungsfrist Homepage:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage


TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Vertriebsprovision:

0,50 % vom Nominale

nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
Basisprospekt
Rendite:

1,25 % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
[ ]
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag

Zeichnungstag plus drei
bei Daueremissionen:
Bankarbeitstage

Zeichnungstag plus zwei
Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt


Hinweis für Anleger im Falle einer Privatplatzierung:
Steuerliche Behandlung von Privatplatzierungen in Österreich
Die Schuldverschreibungen wurden bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht
keinem unbestimmten Personenkreis im Sinne des § 27a Abs. 2 Z 2 EStG angeboten. Daher
unterliegen die darauf basierenden Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem KESt-Abzug bei der
depotführenden Stelle. Natürliche Personen haben diese Einkünfte aus Kapitalvermögen in der
persönlichen Steuererklärung zu erfassen. Diese Einkünfte werden im Rahmen der Veranlagung mit
dem individuellen Einkommensteuertarif besteuert.
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

öffentliches Angebot in Deutschland

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in Deutschland

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]


ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR 1.700,--
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's (Moody's
Deutschland GmbH*)): Baa2, Outlook
negative
*) Moody's Deutschland GmbH hat ihren Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.


ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Art der Zustimmung:

Allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute

Individuelle Zustimmung für spezifische
Kreditinstitute
Name, Adresse: [ ]

keine Zustimmung
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab 4. Februar 2016
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
(www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente)
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
[ ] bis [ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter
gilt Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese
Informationen zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin
bekannt ist und sie aus den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte
­ keine Fakten weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend
gestalten würden; (ii) die Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt
keine Verantwortung für ihre Richtigkeit.
Börsenzulassung
Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener
Börse erforderlich sind.
Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Anhang:
Emissionsbedingungen


ANHANG
1,25 % Raiffeisen Fixzins-Obligation 2016-2018/5/PP
der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bedingungen
§ 1 Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung
1) Angebotsfrist.
Die
1,25
%
Raiffeisen
Fixzins-Obligation
2016-2018/5/PP
(die
,,Schuldverschreibungen") der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (die
,,Emittentin") wird im Wege einer Daueremission mit offener Angebotsfrist ab 4. Februar 2016 in
Form einer Privatplatzierung angeboten.
2) Gesamtnominale. Das Gesamtnominale beträgt bis zu Nominale EUR 75.000.000,-- (mit
Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu Nominale EUR 250.000.000,--).
3) Ausgabepreis. Der Erstausgabepreis beträgt 100 %. Weitere Ausgabepreise können von der
Emittentin in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt werden. Der
Höchstausgabepreis wurde mit 104 % festgelegt.
4) Valutatag. Die Schuldverschreibungen sind erstmals am 8. Februar 2016 zahlbar (,,Erstvalutatag").
Weitere Valutatage können von der Emittentin nach Bedarf festgelegt werden.
5) Form, Stückelung. Die Schuldverschreibungen lauten auf Inhaber und werden in einer Stückelung
von Nominale EUR 100.000,-- begeben.
§ 2 Sammelurkunde, Hinterlegung, Übertragung
1) Sammelurkunde. Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare
Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b) Depotgesetz verbrieft, welche die firmenmäßige Zeichnung der
Emittentin trägt. Der Anspruch auf die Ausstellung effektiver Schuldverschreibungen ist
ausgeschlossen.
2) Hinterlegung, Übertragung. Die Sammelurkunde wird bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG
(,,OeKB") als Wertpapiersammelbank hinterlegt. Den Inhabern stehen Miteigentumsanteile an der
Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der OeKB übertragen
werden können.
§ 3 Status
Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte
Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und
zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig
sind. Davon ausgenommen sind gesetzlich vorrangig zu berücksichtigende Verbindlichkeiten.
§ 4 Verzinsung
1) Zinssatz und Zinstermine. Die Schuldverschreibungen werden jährlich mit 1,25 % p.a. vom
Nominale verzinst, zahlbar im Nachhinein am 8. Februar eines jeden Jahres (jeweils ein
,,Zinstermin"), erstmals am 8. Februar 2017. Der letzte Zinstermin ist der Tilgungstermin gemäß
§ 5. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt am Erstvalutatag (,,Verzinsungsbeginn")
und endet an dem ihrer Fälligkeit vorangehenden Tag. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf
Basis des in Absatz 3) definierten Zinstagequotienten.


2) Zinsperioden. Der Zeitraum zwischen dem Verzinsungsbeginn bzw. einem Zinstermin (jeweils
einschließlich) und dem jeweils nächsten Zinstermin bzw. dem Fälligkeitstermin der
Schuldverschreibungen (jeweils ausschließlich) wird jeweils ,,Zinsperiode" genannt.
3) Zinstagequotient. Zinstagequotient bezeichnet bei der Berechnung des Zinsbetrages für einen
beliebigen Zeitraum (,,Zinsberechnungszeitraum") die tatsächliche Anzahl der Tage in diesem
Zinsberechnungszeitraum geteilt durch das Produkt aus (x) der tatsächlichen Anzahl der Tage der
Zinsperiode in die der Zinsberechnungszeitraum fällt und (y) der Anzahl der Zinstermine, die
normalerweise in ein Kalenderjahr fallen (,,Actual/Actual-ICMA").
§ 5 Laufzeit und Tilgung
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 8. Februar 2016 und endet mit Ablauf des 7.
Februar 2018. Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % vom Nominale am 8. Februar 2018
(,,Tilgungstermin") zurückgezahlt.
§ 6 Kündigung
Eine
ordentliche
Kündigung
seitens
der
Emittentin
oder/und
der
Inhaber
dieser
Schuldverschreibungen ist unwiderruflich ausgeschlossen.
§ 7 Steuern
Alle mit der Tilgung und/oder der Zahlung von Zinsen anfallenden Steuern, Gebühren und sonstigen
Abgaben sind von den Inhabern der Schuldverschreibungen zu tragen und zu bezahlen. Soweit die
Emittentin oder die sonstige auszahlende Stelle gesetzlich zum Abzug von Steuern, Gebühren und
sonstigen Abgaben von Zins- und/oder Tilgungszahlungen verpflichtet ist, wird an die Inhaber der
Schuldverschreibungen nur der nach dem Abzug verbleibende Betrag ausbezahlt.
§ 8 Verjährung
Ansprüche auf Zahlungen von fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren, aus fälligen
Schuldverschreibungen nach dreißig Jahren.
§ 9 Zahlstelle, Zahlungen
1) Zahlstelle. Zahlstelle ist die RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG.
2) Zinsen- und Tilgungszahlungen. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt über die
jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle.
3) Zahltag. Fällt ein Fälligkeitstermin für eine Zinszahlung oder die Tilgungszahlung auf einen Tag,
der kein Bankarbeitstag ist, verschiebt sich die Fälligkeit für die Zinszahlung oder die
Tilgungszahlung
auf
den
nächstfolgenden
Bankarbeitstag.
Der
Inhaber
der
Schuldverschreibungen hat keinen Anspruch auf Zinsen oder sonstige Beträge im Hinblick auf
diese verschobene Zahlung. Bankarbeitstag im Sinne dieses Absatz 3) ist jeder Tag (außer einem
Samstag oder Sonntag), an dem die Bankfilialen der Zahlstelle in Wien geöffnet sind.
§ 10 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb
1) Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne
Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher
Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit
bilden.
2) Erwerb. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis
am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Nach Wahl der Emittentin können diese
Schuldverschreibungen gehalten, wiederum verkauft oder annulliert werden.