Bond Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG 2.25% ( AT000B078068 ) in EUR

Issuer Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG
Market price 100 %  ▼ 
Country  Austria
ISIN code  AT000B078068 ( in EUR )
Interest rate 2.25% per year ( payment 1 time a year)
Maturity 04/11/2020 - Bond has expired



Prospectus brochure of the bond Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG AT000B078068 in EUR 2.25%, expired


Minimal amount 1 000 EUR
Total amount 100 000 000 EUR
Detailed description Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG is a regional cooperative bank operating primarily in Lower Austria and Vienna, Austria, offering a wide range of financial services to individuals and businesses.

The bond identified by ISIN AT000B078068, issued by Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, a leading regional bank based in Austria, successfully reached its maturity on November 4, 2020, and has been fully redeemed at its 100% par value, this Euro-denominated debt instrument having carried an annual coupon of 2.25% and originating from Austria as part of a ?100,000,000 total issuance with a minimum lot size of ?1,000.







Angebotsbeginn: 5. Oktober 2015
Endgültige Bedingungen
bis zu EUR 5.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 100.000.000,--
Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2015-2020/16
emittiert unter dem
EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Erstausgabepreis: 100%
Erstvalutatag: 5. November 2015
ISIN: AT000B078068
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstellt und
enthalten
Angaben
zur
Raiffeisen
Stufenzins-Obligation
2015-2020/16
(die
,,Schuldverschreibungen") begeben unter dem EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (,,Angebotsprogramm") (die
,,Endgültigen Bedingungen").
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen
sind nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 22. Mai 2015 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu (der
,,Basisprospekt") und diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen
werden.
Der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in elektronischer Form
auf der Internetseite der Emittentin (www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.
Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung bezüglich dieser Emission von
Schuldverschreibungen angeschlossen.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN
Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die
,,Emissionsbedingungen") zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes
enthalten sind.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen
Bedingungen die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen
Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und
Absätze der Emissionsbedingungen.
Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in
den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen.
Emittentin:
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2015-2020/16
Währung:
Euro (EUR)
Angebotsfrist, Gesamtnominale, Ausgabepreis, Valutatag, Form, Stückelung (§ 1)
Daueremission
Angebotsbeginn:
5. Oktober 2015
Angebotsform:

Öffentliches Angebot

Privatplatzierung
Gesamtnominale:
bis zu

anwendbar

nicht anwendbar
Betrag Gesamtnominale:
EUR 5.000.000,--
Aufstockungsmöglichkeit:
Ja
Betrag Aufstockungsnominale:
EUR 100.000.000,--
Erstausgabepreis:
100 %
Höchstausgabepreis:
110 %
Erstvalutatag:
5. November 2015
Stückelung:
EUR 100,--
Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung (§ 2)
Sammelurkunde:

Veränderbar

Nicht veränderbar
Hinterlegung:

Oesterreichische Kontrollbank AG
(,,OeKB")

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

RAIFFEISENLANDESBANK


NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der
Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei
der OeKB
Status (§ 3)
Rang:

Nicht nachrangige, nicht besicherte
Schuldverschreibungen

Fundierte Schuldverschreibungen
Hypothekarischer Deckungsstock
Öffentlicher Deckungsstock

Nachrangige Schuldverschreibungen
Verzinsung (§ 4)
VARIANTE I: Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung (mit einem oder
mehreren fixen Zinssätzen)
Mehrere fixe Zinssätze (Absatz 1)
Zinsperiode:

jährlich
Unterjährige Zinsperiode:

halbjährlich

vierteljährlich

monatlich
Zinstermin/Zinstermine:
5. November
Erster Zinstermin:
5. November 2016
Unrunde Zinsperioden:
Nein
Erste unrunde Zinsperiode:

Erste lange Zinsperiode

Erste kurze Zinsperiode
Letzte unrunde Zinsperiode:

Letzte lange Zinsperiode

Letzte kurze Zinsperiode
Beginn erste Laufzeitperiode:
5. November 2015
Ende erste Laufzeitperiode:
4. November 2016
Verzinsung Zinsperioden der ersten
Laufzeitperiode:
1 % p.a.
Beginn zweite Laufzeitperiode:
5. November 2016
Ende zweite Laufzeitperiode:
4. November 2017
Verzinsung Zinsperioden der zweiten
Laufzeitperiode:
1,125 % p.a.
Beginn dritte Laufzeitperiode:
5. November 2017
Ende dritte Laufzeitperiode:
4. November 2018
Verzinsung Zinsperioden der dritten
Laufzeitperiode:
1,25 % p.a.


Beginn vierte Laufzeitperiode:
5. November 2018
Ende vierte Laufzeitperiode:
4. November 2019
Verzinsung Zinsperioden der vierten
Laufzeitperiode:
1,50 % p.a.
Beginn fünfte Laufzeitperiode:
5. November 2019
Ende fünfte Laufzeitperiode:
4. November 2020
Verzinsung Zinsperioden der fünften
Laufzeitperiode:
2,25 % p.a.
Mehrere fixe Zinssätze (Absatz 3)
Zinstagequotient:

Actual/Actual-ICMA
Mit erster kurzer Zinsperiode
Mit erster langer Zinsperiode
Fiktiver Verzinsungsbeginn: [ ]
Mit letzter kurzer Zinsperiode
Mit letzter langer Zinsperiode
Fiktiver letzter Zinstermin: [ ]

30/360 (Floating Rate)

360/360

Bond Basis

30/360E

Eurobond Basis

30/360

Actual/365

Actual/Actual-ISDA

Actual/365 (Fixed)

Actual/360
Laufzeit und Tilgung (§ 5)
VARIANTE I Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung
Laufzeitbeginn:
5. November 2015
Laufzeitende:
4. November 2020
Rückzahlungskurs:

100 %
Anderer Rückzahlungskurs:

[ ] %
Tilgungstermin:
5. November 2020
Kündigung (§ 6)
Ohne ordentliche Kündigungsrechte


Zahlstelle, Zahlungen (§ 9)
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien
Bekanntmachungen (§ 11)
Veröffentlichungsfrist Homepage:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage
Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung:

drei Bankarbeitstage
Andere Frist:

[ ] Bankarbeitstage


TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.
GRUNDLEGENDE ANGABEN
Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"
im Basisprospekt
Weitere Interessen:
[ ]
Vertriebsprovision:

0,25 % vom Nominale

nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]

nicht anwendbar - Daueremission
ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM
HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im
Basisprospekt
Rendite:

1,42 % p.a.

nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und
Genehmigungen" im Basisprospekt
Weitere Beschlüsse
[ ]
Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag

Zeichnungstag plus drei
bei Daueremissionen:
Bankarbeitstage

Zeichnungstag plus zwei
Bankarbeitstage

[ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt


BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN
FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:
EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:
EUR [ ]
Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

öffentliches Angebot in Deutschland

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in Deutschland

Privatplatzierung in [ ]
Preisfestsetzung
Etwaige Kosten und Steuern, die speziell dem
Zeichner in Rechnung gestellt werden:

Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kosten: [ ]


ZULASSUNG ZUM HANDEL UND
HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten
Markt / Handelseinbeziehung:

Zulassung an einem Geregelten Markt
Wien, Amtlicher Handel
Wien, Geregelter Freiverkehr

Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz
Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem
Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel
(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR [ ]
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
An der Emission beteiligte Berater:
[ ]
Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's (Moody's
Deutschland GmbH*)): Baa2, outlook
negative
*) Moody's Deutschland GmbH hat ihren Sitz in der Europäischen Gemeinschaft und ist gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Ratingagenturen, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011, (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.
Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.


ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im
Basisprospekt
Art der Zustimmung:

Allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute

Individuelle Zustimmung für spezifische
Kreditinstitute
Name, Adresse: [ ]

keine Zustimmung
Bei Daueremissionen: Beginn der
Angebotsfrist (während der die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige
Platzierung der Schuldverschreibungen durch
berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab 5. Oktober 2015
Informationen zum Ende der Angebotsfrist siehe auf der Homepage der Emittentin
(www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente)
Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im
obigen Sinn):
[ ] bis [ ]
Informationen von Seiten Dritter
Hinsichtlich der hierin enthaltenen und als solche gekennzeichneten Informationen von Seiten Dritter
gilt Folgendes: (i) Die Emittentin bestätigt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass diese
Informationen zutreffend wiedergegeben worden sind und es wurden ­ soweit es der Emittentin
bekannt ist und sie aus den von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Informationen ableiten konnte
­ keine Fakten weggelassen, die die reproduzierten Informationen unzutreffend oder irreführend
gestalten würden; (ii) die Emittentin hat diese Informationen nicht selbständig überprüft und übernimmt
keine Verantwortung für ihre Richtigkeit.
Börsenzulassung
Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Geregelten Freiverkehr an der Wiener
Börse erforderlich sind.
Verantwortlichkeit
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Anhang:
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Emissionsbedingungen


ZUSAMMENFASSUNG
Eine Zusammenfassung gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012
besteht
aus Informationsbestandteilen, die als ,,Rubriken" bezeichnet
werden. Diese
Informationsbestandteile sind in die Abschnitte A-E (A.1 ­ E.7) gegliedert.
Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Rubriken, die in einer Zusammenfassung für die
Art von Wertpapieren, die unter dem Angebotsprogramm der RLB NÖ-Wien begeben werden können,
und die RLB NÖ-Wien als Emittentin erforderlich sind. Da einzelne Rubriken nicht angegeben werden
müssen, bestehen in der Nummerierung der Rubriken Lücken. Obwohl eine Rubrik in der
Zusammenfassung für diese Art von Wertpapier und Emittentin enthalten sein muss, kann es sein,
dass zu dieser Rubrik keine relevanten Informationen angegeben werden können. In diesem Fall ist in
der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung der Rubrik samt einem Hinweis ,,entfällt" angegeben.
A.
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt zu verstehen.

Der potentielle Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die in diesem
Basisprospekt beschriebenen Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten
Basisprospekts einschließlich allfälliger Nachträge und der Dokumente, die in Form
eines Verweises einbezogen sind, stützen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht
werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des
Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte.

Zivilrechtlich haftet nur die Emittentin, die die Zusammenfassung samt etwaiger
Übersetzungen vorgelegt und übermittelt hat, und dies auch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend,
unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts
wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die
Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen (Schlüsselinformationen), vermissen lassen.
A.2
Zustimmung zur Prospektverwendung
Die Zustimmung durch die Emittentin zur Prospektverwendung samt allfälliger Nachträge
gemäß § 6 Abs. 1 KMG für die Weiterveräußerung und endgültige Platzierung von unter
diesem Basisprospekt angebotenen Schuldverschreibungen für die Dauer der jeweils
anwendbaren Angebotsfristen (und während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts)
wird für alle österreichischen Kreditinstitute gemäß § 1 BWG (allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute) erteilt.
Kreditinstitute, die den Basisprospekt aufgrund der von der Emittentin erteilten allgemeinen
Zustimmung zur Prospektverwendung verwenden, haben auf ihrer Internetseite anzugeben,
dass der Basisprospekt mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen, an
die die Zustimmung gebunden ist, verwendet wird.
Die Angebotsfrist, innerhalb welcher oder bei Daueremissionen der Beginn der
Angebotsfrist, ab welcher der Basisprospekt für die spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch berechtigte Kreditinstitute
verwendet werden kann, wird in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben. Im
Fall von Daueremissionen wird das Ende der Angebotsfrist auf der Homepage der
Emittentin veröffentlicht.
Der Basisprospekt darf durch berechtigte Kreditinstitute ausschließlich für Angebote in
Österreich und/oder Deutschland oder für das Angebot von Privatplatzierungen in den
Märkten, die in den Endgültigen Bedingungen angegeben sind, verwendet werden.
Der Basisprospekt darf potentiellen Investoren nur vollständig und zusammen mit
sämtlichen veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Dieser Basisprospekt und alle
Nachträge
sind
auf
der
Homepage
der
Emittentin
(www.raiffeisenbank.at/Investoren/Angebotsdokumente) verfügbar.
Hinweis für Anleger: Berechtigte Kreditinstitute haben Anleger zum Zeitpunkt
der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen zu unterrichten.