Bond HypoWohnBank AG 2.5% ( AT0000A0ZDU9 ) in EUR

Issuer HypoWohnBank AG
Market price 100 %  ▲ 
Country  Austria
ISIN code  AT0000A0ZDU9 ( in EUR )
Interest rate 2.5% per year ( payment 1 time a year)
Maturity 19/03/2026 - Bond has expired



Prospectus brochure of the bond Hypo-Wohnbaubank AG AT0000A0ZDU9 in EUR 2.5%, expired


Minimal amount 100 EUR
Total amount 3 000 000 EUR
Detailed description Hypo-Wohnbaubank AG is a German mortgage bank specializing in residential real estate financing and offering a range of banking services to private and corporate clients.

The Bond issued by HypoWohnBank AG ( Austria ) , in EUR, with the ISIN code AT0000A0ZDU9, pays a coupon of 2.5% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Bond maturity is 19/03/2026







AT0000A0ZDU9
Bedingungen für die HYPO-STUFENZINS-WOHNBAU
Wandelschuldverschreibung
2013­2026/10
,,AT0000A0ZDU9"
,,Vorarlberg" der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft
§ 1 Form und Nennbetrag
Die Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft (im Folgenden auch Emittentin genannt) legt ab
dem 20. März 2013 auf Inhaber lautende, nicht fundierte Wandelschuldverschreibungen mit
Laufzeitende am 19. März 2026 (einschließlich) zur Zeichnung auf. Das Gesamtnominale
beträgt bis zu EUR 3.000.000,00 (EUR drei Millionen) und zwar bis zu 30.000
Wandelschuldverschreibungen mit je EUR 100,00 Nominale, wobei sich die Emittentin die
Möglichkeit einer Aufstockung des Emissionsvolumens in einem Umfang bis zu Nominale
EUR 47.000.000.00 (EUR siebenundvierzig Millionen) auf Nominale EUR 50.000.000,00
(EUR fünfzig Millionen) vorbehält.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zur Gänze durch Sammelurkunden (§ 24 lit b
Depotgesetz) vertreten. Ein Anspruch auf Ausfolgung von Wandelschuldverschreibungen
besteht daher nicht. Die Sammelurkunden tragen die Unterschriften von zwei
Vorstandsmitgliedern der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien. Die
Sammelurkunden werden bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft als
Wertpapiersammelbank hinterlegt.
Die Emittentin ist berechtigt, die Stückelung der Wandelschuldverschreibungen bei
gleichzeitiger Wahrung der Rechte der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen zu
ändern.
§ 2 Kündigung
Eine Kündigung seitens der Emittentin oder der Gläubiger ist ausgeschlossen.
§ 3 Wandlungsrecht
(1) Je Nominale EUR 1.000,-- Wandelschuldverschreibung berechtigen den Inhaber zur
Wandlung in 14 Stück nennwertlose Partizipationsscheine gemäß § 23 Abs. 4 und 5 BWG
(die ,,Partizipationsscheine") der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft. Dies entspricht
einem nominellen Wandlungspreis von rd. EUR 71,43 je Partizipationsschein. Die
Partizipationsscheine sind ab 20. März jenes Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem der
Umtausch der Wandelschuldverschreibungen erfolgt.
(2) Das Wandlungsrecht kann erstmals mit Stichtag 19. März 2015, danach zu jedem
weiteren Kupontermin am 20. März ausgeübt werden.
(3) Die Wandlungserklärung kann ausschließlich durch Ausfüllen eines diesbezüglichen von
einer als Zahlstelle gemäß § 6 dieser Bedingungen definierten Bank rechtzeitig vor einem
Wandlungstermin kostenlos zur Verfügung gestellten Formulares gemäß den Bestimmungen
des AktG erfolgen.
(4) Die Wandlungserklärung muss spätestens 15 Bankarbeitstage vor dem Wandlungstermin
der in § 6 dieser Bedingungen genannten Hauptzahlstelle mittels eingeschriebenen Briefes
zugegangen sein. Die Wandlungserklärung ist für die Gläubiger sofort bindend und wird
gegenüber der Emittentin mit fristgerechtem Eingang bei der in § 6 dieser Bedingungen
genannten Hauptzahlstelle wirksam. Gleichzeitig ist das Wertpapierdepot bekanntzugeben,
dem die in Partizipationsscheine umzutauschenden Wandelschuldverschreibungen zu
entnehmen sind.
Diese Bedingungen wurden dem Prospekt entnommen und stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren der Hypo Wohnbaubank AG dar. Das Angebot von Wertpapieren der Hypo Wohnbaubank AG in Österreich erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage
des veröffentlichten Prospekts, der bei der Hypo Wohnbaubank AG, 1040 Wien, Brucknerstraße 8, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos sowie auf der Homepage
der Hypo Wohnbaubank AG unter www.hypo-wohnbaubank.at und der Homepage der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft unter
www.hypovbg.at ­ ,,Hypo Börsenplattform" erhältlich ist.


AT0000A0ZDU9
(5) Die Wandlung erfolgt zum Stichtag unter der Voraussetzung, dass der Treugeber der
Emittentin den Nominalbetrag der gewandelten Wandelschuldverschreibungen zur
Verfügung stellt. Mit der Wandlung in Partizipationsscheine endet die Treuhandschaft der
Emittentin. Diese begibt die Partizipationsscheine auf eigene Rechnung.
(6) Bei Kapitalmaßnahmen oder Ausgabe weiterer Wandelschuldverschreibungen durch die
Emittentin stehen den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen keine Bezugsrechte zu.
§ 4 Angaben über die zur Wandlung angebotenen Partizipationsscheine
(1) Das Partizipationskapital ist eingezahltes Kapital, das der Hypo-Wohnbaubank
Aktiengesellschaft seitens der Partizipationsscheininhaber auf Unternehmensdauer unter
Verzicht auf die ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt wird.
Das Partizipationskapital kann von der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft nur unter
analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften zurückgezahlt
werden.
(2) 10 Stück nennwertlose Partizipationsscheine gewähren den Anspruch auf einen
Gewinnanteil in anteilig gleicher Höhe wie eine Stückaktie der Hypo-Wohnbaubank
Aktiengesellschaft. Die Gewinnanteile der Partizipationsscheininhaber sind gleichzeitig mit
der Dividende fällig. Laufende Ausschüttungen sind nur dann möglich, wenn sie im
Jahresgewinn Deckung finden; gemäß § 23 Abs. 4 Z 3 BWG ist für die Bemessung des
Gewinnanteils das Ergebnis des Geschäftsjahres (Jahresgewinn) nach Rücklagenbewegung
als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Die Dividenden werden bei einer unten
genannten Zahl- und Einreichstelle gegen Einreichung des jeweiligen Erträgnisscheines
ausgezahlt.
(3) Hauptzahl- und Umtauschstelle ist die HYPO NOE Landesbank AG, St. Pölten. Zahl- und
Einreichstellen sind: HYPO - Bank Burgenland AG, Eisenstadt; Hypo Alpe-Adria-Bank AG,
Klagenfurt; Oberösterreichische Landesbank AG, Linz, SALZBURGER LANDES-
HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Salzburg; Landes-Hypothekenbank
Steiermark AG, Graz; HYPO TIROL BANK AG, Innsbruck und die Vorarlberger Landes- und
Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz.
(4) Die Gewinnanteile der Partizipationsscheininhaber, welche binnen drei Jahren nach
Fälligkeit nicht behoben werden, verfallen zugunsten der gesetzlichen Rücklage der Hypo-
Wohnbaubank Aktiengesellschaft.
(5) Die Partizipationsscheine nehmen wie das Grundkapital bis zur vollen Höhe am Verlust
teil.
(6) Im Fall der Abwicklung werden die Partizipationsscheininhaber vermögensrechtlich den
Aktionären der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft gemäß dem in § 4 Abs. 2
dargestellten Verhältnis gleichgestellt. Das Partizipationskapital darf im Fall der Liquidation
der ausgebenden Gesellschaft erst nach Befriedigung oder Sicherstellung aller anderen
Gläubiger zurückgezahlt werden.
(7) Die Partizipationsscheininhaber haben das Recht, an den Hauptversammlungen der
Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft teilzunehmen und Auskünfte im Sinn von § 118 AktG
zu begehren.
(8) Die Partizipationsscheine gewähren keine darüber hinausgehenden Rechte,
insbesondere keine sonstigen Mitgliedschaftsrechte wie z.B. das Stimmrecht und die
Antragstellung in der Hauptversammlung, die Bekämpfung von
Hauptversammlungsbeschlüssen und das Recht auf Bezug von jungen Aktien.
(9) Wird durch eine Maßnahme das bestehende Verhältnis zwischen den Vermögensrechten
der Inhaber der Partizipationsscheine und der Aktionäre geändert, so ist dies im Sinn eines
Verwässerungsschutzes angemessen auszugleichen. Dies gilt auch bei der Ausgabe von
Aktien und von in § 174 AktG genannten Schuldverschreibungen und Genußrechten; zu
Diese Bedingungen wurden dem Prospekt entnommen und stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren der Hypo Wohnbaubank AG dar. Das Angebot von Wertpapieren der Hypo Wohnbaubank AG in Österreich erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage
des veröffentlichten Prospekts, der bei der Hypo Wohnbaubank AG, 1040 Wien, Brucknerstraße 8, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos sowie auf der Homepage
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AT0000A0ZDU9
diesem Zweck kann auch das Bezugsrecht der Aktionäre (§ 174 Abs. 4 AktG)
ausgeschlossen werden.
(10) Sollte die Emittentin weitere Partizipationsscheine emittieren, wird sie den Inhabern von
Partizipationsscheinen ein ihrem bisherigen Partizipationsscheinbesitz entsprechendes
Bezugsrecht einräumen, oder nach freier Wahl der Emittentin, die
Partizipationsscheininhaber so stellen, dass der wirtschaftliche Gehalt der ihnen
zukommenden Rechte erhalten bleibt.
(11) Begibt die Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft stimmberechtigte Aktien, dann steht
das Bezugsrecht auf diese Aktien nur den Aktionären zu. Abs. 10 gilt sinngemäß.
(12) Die Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft wird alle Bekanntmachungen über die
Partizipationsscheine auf der Homepage der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft
(http://www.hypo-wohnbaubank.at/boersenprospekt.htm) veröffentlichen.
(13) Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Partizipationsscheininhaber bedarf es
nicht. Zur rechtlichen Wirksamkeit genügt in allen Fällen die Bekanntmachung auf der
Homepage der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft (http://www.hypo-
wohnbaubank.at/boersenprospekt.htm).
§ 5 Steuerliche Behandlung
(1) Die Wandelschuldverschreibungen entsprechen zum Zeitpunkt der Emission dem
"Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus", BGBl.
Nr. 253/1993, BGBl. Nr. 532/1993, BGBl. Nr. 680/1994, BGBl. Nr. I 162/2001. Dieses Gesetz
sieht folgende Begünstigung vor:
Sind die Erträge aus den Wandelschuldverschreibungen Einkünfte aus
Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988, so ist für die Zeit der Hinterlegung dieser
Wertpapiere bei einer inländischen Bank von den Kapitalerträgen im Ausmaß bis zu 4
% des Nennbetrages keine Kapitalertragsteuer (KESt) abzuziehen. Die
Einkommensteuer gilt für die gesamten Kapitalerträge inklusive des KESt-freien
Anteils gemäß § 97 EStG 1988 als abgegolten.
(2) Allfällige gesetzliche Änderungen der Steuergesetze sind vorbehalten und gehen nicht zu
Lasten der Emittentin.
(3) Potenziellen Anlegern wird empfohlen sich vor dem Erwerb der
Wandelschuldverschreibungen über die damit verbundenen Risiken von Ihrem
Wertpapierbetreuer ausführlich beraten zu lassen.
§ 6 Zahl- und Umtauschstelle
(1) Hauptzahl- und Umtauschstelle ist die HYPO NOE Landesbank AG, St. Pölten.
Zahl- und Einreichstellen sind: Oberösterreichische Landesbank AG, Linz; HYPO - Bank
Burgenland AG, Eisenstadt; Hypo Alpe-Adria-Bank AG, Klagenfurt; Salzburger Landes-
Hypothekenbank AG, Salzburg; Landes-Hypothekenbank Steiermark AG, Graz; HYPO
TIROL BANK AG, Innsbruck und die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank
Aktiengesellschaft, Bregenz.
(2) Die Gutschrift der Zinsen und Tilgungserlöse erfolgt durch die depotführenden Banken.
(3) Eine Änderung der Zahl- und Umtauschstellen ist zulässig, sofern diese österreichische
Banken sind, die dem BWG unterliegen.
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§ 7 Haftung
Aufgrund einer besonderen zivilrechtlichen Vereinbarung haftet für die Zahlungen des
Zinsendienstes und des Kapitals dieser Wandelschuldverschreibungen die Vorarlberger
Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz, als Treugeber mit ihrem
Vermögen, nicht jedoch die Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft. Die Treuhandschaft der
Emittentin endet bei Wandlung in Partizipationsscheine. Die Ausgabe der
Partizipationsscheine erfolgt auf eigene Rechnung der Emittentin.
§ 8 Verjährung
Der Anspruch auf die Zinsen verjährt nach drei Jahren, der Anspruch auf das Kapital dreißig
Jahre nach Eintritt der Fälligkeit.
§ 9 Mittelverwendung
Die Emittentin verpflichtet sich, folgende Auflagen des "Bundesgesetzes über steuerliche
Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus" (BGBl. 253/1993, idF BGBl. I Nr.
162/2001) einzuhalten. Der Emissionserlös muss zur Errichtung, zur Erhaltung oder
nützlichen Verbesserung durch bautechnische Maßnahmen von Wohnungen mit einer
Nutzfläche von höchstens 150 m² oder von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten
Gebäuden zur Verfügung stehen und wird innerhalb von 3 Jahren zur Bedeckung der Kosten
verwendet. Im Falle einer Vermietung dieser Wohnungen darf die Miete jenen Betrag nicht
überschreiten, der für die Zuerkennung von Mitteln aus der Wohnbauförderung maßgebend
ist.
§ 10 Börseneinführung
Die Zulassung zum geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse kann vorgesehen werden.
§ 11 Bekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen über die Wandelschuldverschreibungen werden auf der Homepage
der Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft (http://www.hypo-
wohnbaubank.at/boersenprospekt.htm) veröffentlicht. Zur Rechtswirksamkeit genügt in allen
Fällen die Bekanntmachung auf der erwähnten Homepage der Hypo-Wohnbaubank
Aktiengesellschaft. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Gläubiger bedarf es
nicht.
§ 12 Rechtsordnung, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit den
Wandelschuldverschreibungen und Partizipationsscheinen gilt österreichisches Recht. Für
alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Wandelschuldverschreibungen und
Partizipationsscheinen gilt ausschließlich das für Wien sachlich zuständige Gericht als
gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Verbrauchergerichtsstände
(insbesondere nach § 14 (1) Konsumentenschutzgesetz) bleiben unberührt.
§ 13 Ausgabekurs
Der Ausgabekurs der gegenständlichen Wandelschuldverschreibung 2013-2026/10
,,AT0000A0ZDU9" ,,Vorarlberg" wird zunächst mit 100% des Nominale festgelegt. Während
der Angebotsfrist der Emission wird der Ausgabepreis laufend entsprechend der
Marktzinsentwicklung angepasst werden, jedoch 120% des Nominales nicht überschreiten.
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Wertpapieren der Hypo Wohnbaubank AG dar. Das Angebot von Wertpapieren der Hypo Wohnbaubank AG in Österreich erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage
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§ 14 Laufzeit
Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung beträgt 13 Jahre. Die Laufzeit der
Wandelschuldverschreibungen beginnt am 20. März 2013 und endet vorbehaltlich der
Wandlung durch den Gläubiger mit Ablauf des 19. März 2026.
§ 15 Verzinsung
Die Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen beginnt am 20. März 2013. Die
Verzinsung erfolgt in Jahresperioden (,,Zinsperioden"), wobei die erste Periode vom 20. März
2013 bis einschließlich 19. März 2014 läuft. Der Nominalzinssatz vom 20. März 2013 bis 19.
März 2026 (einschließlich) wird folgendermaßen definiert:
Jahr 1-2:
1,75%p.a.
Jahr 3-5:
2,00%p.a.
Jahr 6-7:
2,25%p.a.
Jahr 8-9:
2,50%p.a.
Jahr 10-11:
3,00%p.a.
Jahr 12-13:
3,50%p.a.
Die Verzinsung der Wandelschuldverschreibung endet mit dem der Fälligkeit bzw. dem
allfälligen Wandlungstermin vorangehenden Tag.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis act./act., following unadjusted. Ist der
Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so ist die Zahlung am unmittelbar folgenden
Bankarbeitstag zu erbringen. Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem Banken in Wien für die
Durchführung von Bankgeschäften allgemein geöffnet sind.
§ 16 Tilgung
Die Tilgung für die bis zum Ende der Laufzeit nicht gewandelten
Wandelschuldverschreibungen erfolgt am 20. März 2026 mit 100% des Nominales.
§ 17 Zahlungen
(1) Zahlungen erfolgen in Euro.
(2) Sollte ein Rückzahlungstermin, Kupontermin oder sonstiger, sich im Zusammenhang mit
den Wandelschuldverschreibungen ergebender Zahlungstermin auf einen Termin fallen, der
kein Bankarbeitstag iSd § 15 ist, so hat der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erst
am darauf folgenden Bankarbeitstag Anspruch auf Zahlung von Kapital und Zinsen.
darstellen
§ 18 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen, aus welchem Grund auch immer, unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Bedingungen nicht berührt.
Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft
Wien, im März 2013
Diese Bedingungen wurden dem Prospekt entnommen und stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren der Hypo Wohnbaubank AG dar. Das Angebot von Wertpapieren der Hypo Wohnbaubank AG in Österreich erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage
des veröffentlichten Prospekts, der bei der Hypo Wohnbaubank AG, 1040 Wien, Brucknerstraße 8, während üblicher Geschäftszeiten kostenlos sowie auf der Homepage
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www.hypovbg.at ­ ,,Hypo Börsenplattform" erhältlich ist.