Obbligazione Bayern Landesbank 1.2% ( DE000BLB6V55 ) in EUR

Emittente Bayern Landesbank
Prezzo di mercato refresh price now   100 EUR  ▲ 
Paese  Germania
Codice isin  DE000BLB6V55 ( in EUR )
Tasso d'interesse 1.2% per anno ( pagato 1 volta l'anno)
Scadenza 13/11/2028



Prospetto opuscolo dell'obbligazione Bayerische Landesbank DE000BLB6V55 en EUR 1.2%, scadenza 13/11/2028


Importo minimo 1 000 EUR
Importo totale 20 000 000 EUR
Coupon successivo 14/11/2025 ( In 147 giorni )
Descrizione dettagliata La Bayerische Landesbank (BayernLB) è una banca pubblica tedesca con sede a Monaco di Baviera, attiva nel settore bancario commerciale e di investimento.

The Obbligazione issued by Bayern Landesbank ( Germany ) , in EUR, with the ISIN code DE000BLB6V55, pays a coupon of 1.2% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Obbligazione maturity is 13/11/2028







Endgültige Bedingungen vom 9. Oktober 2018
zum Basisprospekt vom 10. September 2018
Die Emittentin beabsichtigt, die unter diesen Endgültigen Bedingungen begebenen
Schuldverschreibungen vom 12. Oktober 2018 bis voraussichtlich zum 14. November 2028 (die
,,Angebotsfrist") öffentlich anzubieten. Die Gültigkeit des Basisprospekts vom 10. September 2018
(einschließlich etwaiger Nachträge) (der ,,Ursprüngliche Basisprospekt") endet gemäß § 9 WpPG am
12. September 2019. Nach diesem Zeitpunkt wird das öffentliche Angebot auf Basis eines oder
mehrerer nachfolgender Basisprospekte bis zum Ende der Angebotsfrist fortgesetzt (jeweils der
,,Nachfolgende Basisprospekt"), sofern der jeweilige Nachfolgende Basisprospekt eine Fortsetzung
des öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen vorsieht; in diesem Fall sind die vorliegenden
Endgültigen Bedingungen mit dem jeweils aktuellsten Nachfolgenden Basisprospekt zu lesen. Der
jeweilige Nachfolgende Basisprospekt wird vor Ablauf der Gültigkeit des jeweils vorangegangenen
Basisprospekts gebilligt und veröffentlicht werden. Der jeweilige Nachfolgende Basisprospekt wird in
elektronischer Form auf der Website der Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de; dort unter
,,INVESTOR RELATIONS > Refinanzierungen und Emissionen > Emissionen und Prospekte").
Bayerische Landesbank
Endgültige Bedingungen
Standardschuldverschreibungen im Format für
berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
WKN: BLB6V5
ISIN: DE000BLB6V55
Emissionstag: 14. November 2018
1


Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Schuldverschreibungen (die
,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen
Landesbank unter dem Basisprospekt für ,,Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen" vom 10.
September 2018 (der ,,Basisprospekt") begeben werden.
Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in der aktuellen Fassung,
einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) (die ,,Prospektrichtlinie") genannten Zwecke abgefasst.
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind
nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen mit dem Basisprospekt vom
10. September 2018 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis
einbezogenen Informationen gelesen werden.
Die von der Emittentin im Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts
erstreckt sich auf folgende Angebotsländer: Deutschland.
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre
kann bis zum 14.11.2028 erfolgen. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts
hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein
Nachfolgender Basisprospekt (wie oben definiert) vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die
Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt.
Der Prospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem Publikum zur
Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der Emittentin veröffentlicht
(www.bayernlb.de; dort unter ,,Investor Relations").
Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt.
2


Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen
Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt V.2
,,Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen im Format für Berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten" (die ,,Anleihebedingungen") des Prospekts zu lesen.
Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den
Bestimmungen der Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen
anwendbaren Bedingungen dar. Die nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den
entsprechenden Paragraphen in den Anleihebedingungen.
Form und Nennbetrag (§ 1)
Festgelegte Währung (Absatz (1))
EUR
Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
EUR 20.000.000,00
Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
EUR 1.000,00

Verzinsung (§ 3)

Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung

Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung

Schuldverschreibungen mit Stufenverzinsung
Zinslaufbeginn (Absatz (1))
14. November 2018
Zinstermin(e) (Absatz (1))
14. November
jährlich
Zinssatz (Absatz (1))
vom 14. November 2018
(einschließlich) bis zum 14.
November 2019
(ausschließlich) 1,20 % p.a.
vom 14. November 2019
(einschließlich) bis zum 14.
November 2020
(ausschließlich) 1,20 % p.a.
vom 14. November 2020
(einschließlich) bis zum 14.
November 2021
(ausschließlich) 1,20 % p.a.
vom 14. November 2021
(einschließlich) bis zum 14.
3


November 2022
(ausschließlich) 1,20 % p.a.
vom 14. November 2022
(einschließlich) bis zum 14.
November 2023
(ausschließlich) 1,20 % p.a.
vom 14. November 2023
(einschließlich) bis zum 14.
November 2024
(ausschließlich) 1,20 % p.a.
vom 14. November 2024
(einschließlich) bis zum 14.
November 2025
(ausschließlich) 1,40 % p.a.
vom 14. November 2025
(einschließlich) bis zum 14.
November 2026
(ausschließlich) 1,40 % p.a.
vom 14. November 2026
(einschließlich) bis zum 14.
November 2027
(ausschließlich) 1,40 % p.a.
vom 14. November 2027
(einschließlich) bis zum 14.
November 2028
(ausschließlich) 1,40 % p.a.
Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Following
Anpassungsregelung (Absatz (3))
Unadjusted
Zinskonvention (Absatz (4))
Actual/Actual (ICMA Regelung
251)

Nullkupon-Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen mit
fester Verzinsung mit
Resetmechanismus

Schuldverschreibungen mit
fester Verzinsung mit
mehrfachem Resetmechanismus

Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)
4


Rückzahlungstag (Absatz (1))
14. November 2028
Kündigungsoption

Anwendbar

Nicht anwendbar
Vorzeitige Rückzahlung aufgrund eines Referenzwertereignisses (Absatz (3))

Anwendbar

Nicht anwendbar
Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen
Gründen (Absatz (4))

Anwendbar

Nicht anwendbar
Bankgeschäftstag (Absatz (4))
Target
Status (§ 6)

Bevorzugte Nicht Nachrangige Verbindlichkeiten

Nicht Bevorzugte Nicht Nachrangige Verbindlichkeiten
Änderung der Anleihebedingungen,
gemeinsamer Vertreter (§7)

Bestellung des gemeinsamen Vertreters
durch Gläubigerbeschluss (Absatz (4))

Bestellung des gemeinsamen Vertreters in
den Anleihebedingungen (Absatz (4))
Bekanntmachungen (§ 8)

Elektronischer
Bundesanzeiger
(Absatz (1))
5



Mitteilung über CBF (Absatz (2))
6


Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen
Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den
Regelungen im Kapitel IV. ,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts zu lesen. Die
nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV.
,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts.
1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot
beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)
Abgesehen von den Angaben in Kapitel II ,,Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" des
Basisprospekts bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine
Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der
Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.
2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)
ISIN Code
DE000BLB6V55
WKN
BLB6V5
3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)
Rendite über Gesamtlaufzeit
1,28 % p. a.
Ermächtigung
Beschluss des Vorstands vom 29. Dezember 2017
Emissionstag
14. November 2018
4. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.4)
Bedingungen

Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf
Zeichnungsbeginn
Ende der Zeichnungsfrist

Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf
Zeichnungsbeginn
12. Oktober 2018
Ende der Zeichnungsfrist
9. November 2018
7



Abverkauf ohne Zeichnungsfrist
Verkaufsbeginn
Preisfestsetzung
Ausgabepreis während der Zeichnungsfrist
100,00 % des Nennbetrags
Ausgabeaufschlag
0 %
Ausgabeabschlag
0 %
Platzierung
Platzierungsstelle
Sämtliche Banken und Sparkassen
Zeichnungen über die Börse(n)
Stuttgart
Übernahme
nein
Übernehmer
Nicht anwendbar
Angaben zur Übernahmevereinbarung
Nicht anwendbar
Übernahmeprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsprovision
Nicht anwendbar
Datum des Übernahmevertrags
Nicht anwendbar
5. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.5)
Zulassung zum Handel
Freiverkehr der Börse Stuttgart
Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag
6. Sonstige Angaben (Abschnitt IV.6)

Rating der Schuldverschreibungen
Ein spezielles Rating der Schuldverschreibungen wurde nicht
vorgenommen.
Angabe zu Referenzwerten gemäß
Nicht anwendbar
Artikel 29 Abs. 2 der EU-
Referenzwert-Verordnung
8


Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten ,,Punkten". Diese
Punkte sind in den Abschnitten A ­ E (A.1 ­ E.7) durchnummeriert.
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren
und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann es
zu Lücken in der Nummerierung kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für
Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass
bezüglich dieses Punktes keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die
Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis
,,Nicht anwendbar".
Punkt
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise
Die
Zusammenfassung
ist
als
Einführung
zum
Prospekt
vom
10. September 2018 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der
Bayerischen Landesbank (die ,,BayernLB", die ,,Bank" oder die ,,Emittentin",
und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften der ,,BayernLB-
Konzern") zu verstehen.
Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen
auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis
einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen
Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten,
etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen
enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger
auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung
des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger
Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen
haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger
Übersetzungen davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass
die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie
zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn
sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle
erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2
-- Zustimmung des
Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine
Emittenten oder der
Zustimmung
zur
Verwendung
des
Prospekts
für
die
spätere
für die Erstellung des Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen.
Prospekts
verantwortlichen
Person zur
Verwendung des
Prospekts für die
spätere
Weiterveräußerung
oder endgültige
Platzierung von
Wertpapieren durch
Finanzintermediäre
-- Angabe der
Die
spätere
Weiterveräußerung
oder
endgültige
Platzierung
der
Angebotsfrist,
Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in dem bzw. den
innerhalb der die
Angebotsstaat(en) und während der Angebotsfrist erfolgen, vorausgesetzt der
spätere Weiter-
Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig bzw. das Angebot wird auf
veräußerung oder
Basis eines nachfolgenden Prospekts fortgesetzt, dessen Billigung vor Ablauf
endgültige
der Gültigkeit des vorangegangenen Prospekts erfolgt.
Platzierung von Wert-
9


papieren durch
,,Angebotsstaat" ist:
Finanzintermediäre
Deutschland
erfolgen kann und für
die die Zustimmung
zur Verwendung des
,,Angebotsfrist" bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 12. Oktober 2018
Prospekts erteilt wird (einschließlich) bis (voraussichtlich) 14. November 2028.
-- Alle sonstigen
Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten Finanzintermediäre
klaren und objektiven nicht von der Einhaltung der für die jeweilige Emission geltenden
Bedingungen, an die Verkaufsbeschränkungen und aller jeweils anwendbaren gesetzlichen
die Zustimmung
Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist verpflichtet, den Prospekt
gebunden ist und die potenziellen Anlegern nur zusammen mit etwaigen Nachträgen zu diesen
für die Verwendung
Dokumenten auszuhändigen.
des Prospekts
relevant sind
-- Deutlich
Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser
hervorgehobener
Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen des
Hinweis für die
Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung stellen.
Anleger, dass
Informationen über
die Bedingungen des
Angebots eines
Finanzintermediärs
von diesem zum
Zeitpunkt der Vorlage
des Angebots zur
Verfügung zu stellen
sind
Punkt
Abschnitt B - Emittentin
B.1
Juristische und
Juristische Bezeichnung
kommerzielle
Bayerische Landesbank
Bezeichnung des
Emittenten
Kommerzielle Bezeichnung
BayernLB
B.2
Sitz / Rechtsform /
Sitz
geltendes Recht /
München; der Sitz der BayernLB ist München, Bundesrepublik Deutschland.
Land der Gründung
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsordnung
Deutsches Recht
Land der Gründung
Die Bayerische Landesbank wurde in der Bundesrepublik Deutschland
gegründet.
B.4b
Alle
bereits Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die Branche, in
bekannten
Trends, der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere das anhaltend niedrige
die sich auf den Zinsniveau, der starke Wettbewerb durch etablierte Marktteilnehmer und
Emittenten und die zunehmend auch neue Marktteilnehmer wie zum Beispiel so genannte
Branchen, in denen FinTech-Unternehmen sowie die Belastung der Fixkostenbasis durch
er tätig ist, auswirken steigende
regulatorische
Anforderungen
beispielsweise
hinsichtlich
Kapitalanforderungen, Liquiditätsanforderungen, Risikomanagement und IT-
10