Obbligazione Bayern Landesbank 3.5% ( DE000BLB6984 ) in EUR

Emittente Bayern Landesbank
Prezzo di mercato 100 EUR  ▼ 
Paese  Germania
Codice isin  DE000BLB6984 ( in EUR )
Tasso d'interesse 3.5% per anno ( pagato 1 volta l'anno)
Scadenza 04/11/2020 - Obbligazione è scaduto



Prospetto opuscolo dell'obbligazione Bayerische Landesbank DE000BLB6984 in EUR 3.5%, scaduta


Importo minimo 1 000 EUR
Importo totale 200 000 000 EUR
Descrizione dettagliata La Bayerische Landesbank (BayernLB) è una banca pubblica tedesca con sede a Monaco di Baviera, attiva nel settore bancario commerciale e di investimento.

The Obbligazione issued by Bayern Landesbank ( Germany ) , in EUR, with the ISIN code DE000BLB6984, pays a coupon of 3.5% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Obbligazione maturity is 04/11/2020









Endgültige Bedingungen Nr. 145 vom 29. Oktober 2010
zum Basisprospekt vom 29. Oktober 2009,
geändert durch die Nachträge vom 11. November 2009, 16. Dezember 2009,
19. März 2010, 8. April 2010, 12. Mai 2010, 31. August 2010 und 28. September 2010














Endgültige Bedingungen



Standardschuldverschreibungen

der Bayerischen Landesbank

im Gesamtnennbetrag in Höhe von
Euro 200.000.000



Serie: 30 941
WKN: BLB698
ISIN: DE000BLB6984


Emissionstag: 5. November 2010

Die Endgültigen Bedingungen wurden bei Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt und
werden in gedruckter Form bei der Emittentin zur Ausgabe an das Publikum bereitgehalten. Zudem ist
vorgesehen, sie in elektronischer Form auf der Internet-Seite der Emittentin (www.bayernlb.de)
bereitzustellen.




Präsentation der Endgültigen Bedingungen

Die Endgültigen Bedingungen zum Basisprospekt werden gemäß Artikel 26 Abs. 5 Unterabs. 1 Alt. 2 der
Verordnung (EG) Nr. 809/2004 durch Einbeziehung der Endgültigen Bedingungen in den Basisprospekt
präsentiert, d. h. es werden diejenigen Teile des Basisprospekts in diesem Dokument wiedergegeben, in
denen sich aufgrund der Endgültigen Bedingungen Änderungen ergeben. Dabei werden vorhandene
Leerstellen ausgefüllt. Alternative oder wählbare (im Basisprospekt mit eckigen Klammern
gekennzeichnete) Ausführungen oder Bestimmungen, die in den Endgültigen Bedingungen nicht
ausdrücklich genannt sind, gelten als aus dem Basisprospekt gestrichen.


Die Endgültigen Bedingungen haben die folgenden Bestandteile:

I. Risikofaktoren
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II. Wertpapierbeschreibung
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III. Anleihebedingungen
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IV. Besteuerung
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Hiermit bestätigt die Emittentin, dass Informationen Dritter in diesem Prospekt korrekt
wiedergegeben sind. Die Emittentin hat nach bestem Wissen alle maßgeblichen Informationen
offengelegt und keine Umstände verschwiegen, die die übernommenen Angaben unrichtig oder
irreführend erscheinen lassen. Ein Hinweis auf die Herkunft dieser Angaben findet sich jeweils an
den Stellen im Prospekt, die die übernommenen Informationen enthalten.

Es ist zu beachten, dass die vollständigen Angaben über die Emittentin und das Angebot sich nur
aus dem Basisprospekt und den Endgültigen Bedingungen zusammen ergeben. Soweit Angaben in
den Endgültigen Bedingungen und den beigefügten Anleihebedingungen vom Basisprospekt
abweichen, sind die Angaben in den Endgültigen Bedingungen vorrangig gegenüber den Angaben
im Basisprospekt. Der Basisprospekt ist in elektronischer Form auf der Website der Emittentin
veröffentlicht (www.bayernlb.de).
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I. Risikofaktoren


Investoren sollten (erforderlichenfalls zusammen mit eigenen professionellen Beratern) die im fol-
genden dargestellten emittentenspezifischen und wertpapierspezifischen Risiken vor einem In-
vestment in Wertpapiere der Bayerischen Landesbank sorgfältig und unter Berücksichtigung aller
anderen Informationen, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen, im Basisprospekt und im
Registrierungsformular enthalten sind, abwägen.


1. Risikofaktoren in Bezug auf die Emittentin

Wie andere Marktteilnehmer auch ist die Bayerische Landesbank im Rahmen ihrer Geschäftstätig-
keit bestimmten Risiken ausgesetzt, deren Realisierung im schlimmsten Fall dazu führen könnte,
dass die Bank ihren Verpflichtungen aus einer Emission von Wertpapieren nicht oder nicht fristge-
recht nachkommen kann und der Investor sein Investment ganz oder teilweise verliert


2. Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen


Risiken aus der Zinsregelung

Die Schuldverschreibungen sind bis zur Rückzahlung fest verzinslich. Der Inhaber von festverzinslichen
Schuldverschreibungen unterliegt insbesondere dem Risiko, dass sich der Kurs für die
Schuldverschreibungen infolge einer Änderung der gegenwärtigen Zinssätze im Kapitalmarkt
(,,Marktzins") verändert. Während der Nominalzinssatz für die Laufzeit der Schuldverschreibungen
festgelegt ist, ändern sich die Marktzinsen üblicherweise täglich. Wenn sich der Marktzins ändert, ändert
sich der Kurs für die Schuldverschreibungen in die entgegengesetzte Richtung. W enn der Marktzins
steigt, fällt üblicherweise der Kurs der Schuldverschreibungen. Wenn der Marktzins fällt, steigt
normalerweise der Kurs für die Schuldverschreibungen. Anleger sollten sich bewusst sein, dass sich
Änderungen des Marktzinses nachteilig auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken und im Falle
eines Verkaufs vor Ende der Laufzeit zu Verlusten für die Inhaber der Schuldverschreibungen führen können.


Marktrisiken

Liquiditätsrisiko

Unabhängig davon, ob Schuldverschreibungen an einer Börse zugelassen sind oder nicht, gibt es keine
Gewissheit, dass sich ein liquider Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entwickeln wird oder dass
ein solcher Markt, sofern er entsteht, fortbestehen wird. Die Tatsache, dass die Schuldverschreibungen an
einer Börse notiert sind, führt nicht unbedingt zu einer höheren Liquidität im Vergleich zu nicht notierten
Schuldverschreibungen. In einem illiquiden Markt könnte es sein, dass ein Inhaber seine
Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu einem angemessenen Marktpreis verkaufen kann.


Marktpreisrisiken

Die Entwicklung der Kurse der Schuldverschreibungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. von
Änderungen des Marktzinses, der Politik der Zentralbanken, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung
und der Inflation. Der Gläubiger ist daher dem Risiko einer ungünstigen Entwicklung der Marktpreise für die
Schuldverschreibungen ausgesetzt, das sich beim Verkauf der Schuldverschreibungen vor deren
Endfälligkeit realisiert. Wenn sich der Gläubiger dazu entschließt, die Schuldverschreibungen bis zur
Endfälligkeit zu halten, werden die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zurückgezahlt.

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Besondere Investitionsrisiken

Transaktionskosten

Beim Kauf von Schuldverschreibungen fallen neben dem aktuellen Preis der Schuldverschreibung
verschiedene Nebenkosten (Transaktionskosten, Provisionen) an, die das Gewinnpotenzial der
Schuldverschreibungen erheblich verringern können. Neben diesen Kosten, die unmittelbar mit dem Kauf
eines Wertpapiers verbunden sind, müssen Anleihegläubiger auch die Folgekosten (z. B. Depotentgelte)
berücksichtigen. Anleger sollten sich vor Erwerb der Schuldverschreibungen über die mit dem Erwerb,
der Verwahrung und dem Verkauf der Schuldverschreibungen zusätzlich anfallenden Kosten informieren.

Risikoausschließende oder risikoeinschränkende Geschäfte des Anlegers

Der potenzielle Käufer der Schuldverschreibungen kann nicht darauf vertrauen, während der Laufzeit der
Schuldverschreibungen jederzeit Geschäfte abschließen zu können, durch deren Abschluss er in der Lage
ist, seine Risiken im Zusammenhang mit den von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen auszuschließen.
Ob dies jederzeit möglich ist, hängt von den Marktverhältnissen und von den dem jeweiligen Geschäft
zugrunde liegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte überhaupt nicht oder nur
zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass ein entsprechender Verlust entstehen kann.


Risikofaktoren in Bezug auf Interessenkonflikte


Handeln als Market-Maker für die Schuldverschreibungen

Die Emittentin, oder eine von ihr beauftragte Stelle, kann für die Schuldverschreibungen als Market-Maker
auftreten. Durch ein solches ,,Market-Making" wird die Emittentin oder die beauftragte Stelle den Kurs der
Schuldverschreibungen maßgeblich selbst bestimmen. Dabei werden die von dem Market-Maker gestellten
Kurse normalerweise nicht den Kursen entsprechen, die sich ohne solches Market-Making in einem
liquiden Markt gebildet hätten.

Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und
Briefkurse festlegt, gehören insbesondere der faire Wert der Schuldverschreibungen, der unter anderem
von der Höhe der Zinssätze im Vergleich zu dem Marktzinsniveau abhängt, sowie die vom Market-Maker
angestrebte Spanne zwischen Geld- und Briefkursen.

Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen setzt der Market-Maker abhängig von Angebot und Nachfrage
für die Schuldverschreibungen und bestimmten Markteinschätzungen fest. Berücksichtigt wird darüber
hinaus ein etwaiger, für die Schuldverschreibungen ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag.

Bestimmte Kosten, wie beispielsweise erhobene Verwaltungsentgelte, werden bei der Preisstellung vielfach
nicht gleichmäßig verteilt über die Laufzeit der Schuldverschreibungen (pro rata temporis) preismindernd in
Abzug gebracht, sondern bereits zu einem im Ermessen des Market-Maker stehenden früheren Zeitpunkt
vollständig vom fairen Wert der Schuldverschreibungen abgezogen. Entsprechendes gilt für eine im
Ausgabepreis für die Schuldverschreibungen gegebenenfalls enthaltene Marge. Die Geschwindigkeit
dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto-Rückflüsse der
Schuldverschreibungen an den Market-Maker ab.

Die von dem Market-Maker gestellten Kurse können dementsprechend von dem fairen bzw. dem aufgrund
der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Schuldverschreibungen zum
jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die
gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z.B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern
oder verringern.

Abgesehen hiervon bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine
Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der
Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.


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Beratung durch die Hausbank

Das Emissionsprogramm und die Endgültigen Bedingungen ersetzen nicht die vor der
Kaufentscheidung in jedem individuellen Fall unerlässliche Beratung durch den Anlageberater.
Aufgrund
der
gegenüber
anderen
Anlageformen
erhöhten
Risiken
eignen
sich
die
Schuldverschreibungen nur für Anleger, die sich dieser speziellen Risiken bewusst sind.
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II. Wertpapierbeschreibung


1. Gegenstand


Bei den Schuldverschreibungen handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des § 2 Nr. 1b) WpPG bzw. um
Nichtdividendenwerte im Sinne des Art. 22 Abs. 6 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der
Kommission vom 29. April 2004.

Die Schuldverschreibungen stellen Inhaberschuldverschreibungen im Sinn der §§ 793 ff. Bürgerliches
Gesetzbuch dar.

Die Schuldverschreibungen lauten auf einen festen Nennbetrag und haben Kapitalschutz, das heißt, die
Schuldverschreibungen werden bei Endfälligkeit in Höhe ihres Nennbetrags zurückgezahlt.



2. Ausstattungsmerkmale der anzubietenden Wertpapiere


Anwendbares Recht

Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger und der
Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht.


Währung

Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.


Verbriefung

Die Schuldverschreibungen sind in einer Globalurkunde ohne Zinsschein verbrieft, die bei der




Clearstream Banking AG



Neue Börsenstraße 1



60487 Frankfurt am Main

(nachstehend ,,CBF" genannt) hinterlegt ist. Die Lieferung effektiver Einzelurkunden kann während der ge-
samten Laufzeit nicht verlangt werden. Die Schuldverschreibungen sind als Miteigentumsanteile an der
Globalurkunde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der CBF und außerhalb der Bun-
desrepublik Deutschland der Clearstream Banking, société anonyme, Luxemburg, und der Euroclear Bank,
S.A./N.V., Brüssel, übertragbar. Die Globalurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei Zeich-
nungsberechtigten der Emittentin.

Der ISIN Code und die WKN sind für die Schuldverschreibungen auf dem Deckblatt der Endgültigen
Bedingungen angegeben.


Rechte in Zusammenhang mit den Wertpapieren

Die Rechte im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen bestimmen sich ausschließlich nach den
Anleihebedingungen. Dort finden sich unter anderem Regelungen zur Rückzahlung, der Verzinsung, zur
Kündbarkeit sowie zur Begebung weiterer Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung.


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Renditeüberlegungen

Die Rendite der Schuldverschreibung beträgt auf Basis des unten beschriebenen Ausgabepreises 3,539 %
p. a. Die Rendite wurde nach folgender Formel berechnet, wobei in einem Iterationsverfahren nach dem
internen Zinssatz ,,i" aufgelöst wurde:

CF0
= CF1 / (1 + i) + CF2 / (1 + i)2 + .... + CFn / (1 + i)n

CF0

entspricht Kapitaleinsatz bei Kauf einer Schuldverschreibung
CF1 bis CFn
entspricht Geldzufluß am jährlichen Zinszahlungstag bis zum Ende der Laufzeit
(Zinszahlungen und Kapitalrückzahlung)
n

entspricht Laufzeit der Schuldverschreibung

Unberücksichtigt bleiben dabei die individuellen Transaktionskosten.


Status und Rang


Die Schuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte, unbesicherte und nicht nachrangige
Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen unbesicherten, nicht
nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, unbeschadet etwaiger solcher Verbindlichkeiten, die
aufgrund Gesetzes Vorrang genießen.


Verjährung

Der Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals und die Zinsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende der in den Anleihebedingungen auf 10 Jahre verkürzten
Vorlegungsfrist.



3. Bedingungen für das Angebot


Bedingungen

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 03.11.2010 öffentlich angeboten.

Die Gesamtsumme der Emission wird auf dem Deckblatt der Endgültigen Bedingungen angegeben.

Die Schuldverschreibungen werden über das Clearing-System der CBF auf das Konto der das
Anlegerdepot führenden Bank übertragen.


Preisfestsetzung

Der anfängliche Verkaufspreis (Ausgabepreis) für die Schuldverschreibungen wurde auf 99,67 % des
Nennbetrags festgesetzt. Der Verkaufspreis wird laufend an die Marktbedingungen angepasst.

Der Anleger hat für angebrochene Zinsperioden vom Zinslaufbeginn (einschließlich) bis zum
Abrechnungstag (ausschließlich) Stückzinsen zu entrichten.

Der Ausgabepreis bzw. der Verkaufspreis spiegelt den ,,fairen Wert" der Schuldverschreibungen im
Zeitpunkt der Begebung, unter Berücksichtigung der Marge und gegebenenfalls sonstiger Entgelte wider.

Der ,,faire Wert" der Schuldverschreibungen wird auf Basis des von der Emittentin jeweils verwendeten
Preisfindungsmodells berechnet und hängt dabei von veränderlichen Parametern ab. Dazu können unter
anderem derivative Komponenten, Zinssätze, und die Angebots- und Nachfragesituation für
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Absicherungsinstrumente (so genannte ,,Hedging-Instrumente") gehören. Die Preisfindungsmodelle werden
von der Emittentin nach deren eigenem Ermessen festgesetzt und können von Preisfindungsmodellen
abweichen, die andere Emittentinnen für die Berechnung vergleichbarer Wertpapiere heranziehen.

Bei der Kalkulation ihrer Marge berücksichtigt die Emittentin neben Ertragsgesichtspunkten unter anderem
auch Kosten für die Risikoabsicherung und Risikonahme, die Strukturierung und den Vertrieb der
Schuldverschreibungen. In der Marge können auch Kosten und Provisionen enthalten sein, die im
Zusammenhang mit Leistungen bei einer Platzierung der Schuldverschreibungen an Dritte gezahlt werden.
Die Marge wird von der Emittentin nach ihrem eigenen Ermessen festgesetzt und kann von Margen
abweichen, die andere Emittentinnen bei vergleichbaren Wertpapieren vereinnahmen.


Die Emittentin gewährt den Vertriebspartnern für die Schuldverschreibungen eine Vertriebsbonifikation in
Höhe von 1 % des Nennbetrags der abgesetzten Schuldverschreibungen. Diese ist im Preis der Schuldver-
schreibungen enthalten. Weitere Informationen sind bei dem jeweiligen Vertriebspartner erhältlich.


Platzierung

Die Schuldverschreibungen können bei allen Banken und Sparkassen bezogen werden.



4. Sonstige Angaben


Ermächtigung

Die Schuldverschreibungen werden aufgrund des Vorstandsbeschlusses vom 17. Dezember 2009
begeben.


Emissionstag

Der Emissionstag ist auf dem Deckblatt der Endgültigen Bedingungen angegeben.


Zulassung zum Handel

Die Schuldverschreibungen sollen zum Handel im Regulierten Markt der Börse München zugelassen
werden.


Zahlstelle

Als Zahlstelle fungiert die Bayerische Landesbank, Brienner Straße 18, D-80333 München.


Rating

Das Bonitäts- bzw. Emittentenrating stellt die Meinung der Ratingagenturen über die allgemeine
Kreditwürdigkeit eines Schuldners dar, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Es bezieht sich allein
auf die Fähigkeit und Bereitschaft, die finanziellen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bezahlen. Die
Agenturen berücksichtigen dabei auch externe Bonitätsfaktoren und Unterstützungsmechanismen.

Ein Rating stellt keine Empfehlung dar, unter dem Emissionsprogramm begebenen Schuldverschreibungen
zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten, und kann von der erteilenden Ratingagentur jederzeit suspendiert,
herabgesetzt oder zurückgezogen werden. Eine Suspendierung, Herabsetzung oder Zurückziehung des
Ratings in Bezug auf die Emittentin kann den Marktpreis der unter dem Emissionsprogramm begebenen
Schuldverschreibungen nachteilig beeinflussen.
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Die Ratingskala für langfristige Verbindlichkeiten reicht von AAA/Aaa (Beste Qualität, geringstes
Ausfallrisiko) bis D (Zahlungsschwierigkeiten, Verzug). Die Ragingagenturen ergänzen das Rating um die
Angabe eins so genannten Ausblicks, der von ,,negativ" über ,,stabil" bis ,,positiv" reichen kann.

Die Bank hat von den Rating-Agenturen folgende Ratings für ungesicherte, nicht nachrangige langfristige
Verbindlichkeiten erhalten.

Moody's Investors Service:
A1

Ausblick: stabil
Fitch:


A+

Ausblick: watch negative


Ein Rating der Emittentin spiegelt die Bonität der Emittentin wider, keinesfalls aber die möglichen Auswir-
kungen der bereits erläuterten Risiken aus der Schuldverschreibung auf den Marktwert derselben (vgl. ,,Ri-
sikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen"). Ein etwaiges, auf eine einzelne Emission von
Schuldverschreibungen bezogenes Rating kann vom Rating der Emittentin abweichen.

Ein spezielles Rating der Schuldverschreibungen wurde nicht vorgenommen.

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III. Anleihebedingungen




§ 1
(Form und Nennbetrag)

(1)
Die Anleihe der Bayerischen Landesbank (die ,,Emittentin") im Gesamtnennbetrag von Euro
200.000.000 (in Worten: Euro zweihundert Millionen) ist eingeteilt in

200.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je Euro 1.000,-

(die ,,Schuldverschreibungen", in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die jeweils auf den Inhaber lauten
und untereinander gleichberechtigt sind.

(2)
Die Schuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit durch eine Globalurkunde ohne Zinsschei-
ne (die ,,Globalurkunde") verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (,,CBF"),
hinterlegt ist. Ein Anspruch der Inhaber der Schuldverschreibungen (die ,,Anleihegläubiger") auf Aus-
druck und Auslieferung effektiver Schuldverschreibungen und Zinsscheine ist ausgeschlossen. Den
Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Bestimmun-
gen und Regeln der CBF und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Clearstream Banking,
société anonyme, Luxemburg, und der Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel, übertragen werden kön-
nen. Die Globalurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei Zeichnungsberechtigten der
Emittentin.



§ 2
(Definitionen)

Es gelten für die Schuldverschreibungen die nachfolgenden allgemeinen Definitionen:

,,Bankgeschäftstag" ist jeder Tag, an dem das Abwicklungssystem TARGET2 (Trans-European
Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System2) betriebsbereit ist.

,,Rückzahlungstag" ist der 5. November 2020.

,,Zinssatz" beträgt 3,50 % p. a.

,,Zinstermin" ist der 5. November eines jeden Jahres, wobei der erste Zinstermin der 5. November
2011 ist.

,,Zinslaufbeginn" ist der 5. November 2010.



§ 3
(Verzinsung)


(1)
Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag ab dem Zinslaufbeginn bis zum
Rückzahlungstag verzinst. Der Zinslauf für die erste Zinsperiode beginnt mit dem Zinslaufbeginn
(einschließlich) und läuft bis zum ersten Zinstermin (ausschließlich). Jede nachfolgende Zinsperiode
beginnt am Zinstermin der vorherigen Zinsperiode (einschließlich) und läuft bis zum nächstfolgenden
Zinstermin (ausschließlich). Die Zinsen sind nachträglich am Zinstermin fällig.

(2)
Die Schuldverschreibungen werden mit dem in § 2 angegebenen Zinssatz verzinst.
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