Obbligazione Bayern Landesbank 0.407% ( DE000BLB5B50 ) in EUR

Emittente Bayern Landesbank
Prezzo di mercato 100 EUR  ⇌ 
Paese  Germania
Codice isin  DE000BLB5B50 ( in EUR )
Tasso d'interesse 0.407% per anno ( pagato 4 volte l'anno)
Scadenza 20/12/2020 - Obbligazione è scaduto



Prospetto opuscolo dell'obbligazione Bayerische Landesbank DE000BLB5B50 in EUR 0.407%, scaduta


Importo minimo /
Importo totale /
Descrizione dettagliata La Bayerische Landesbank (BayernLB) è una banca pubblica tedesca con sede a Monaco di Baviera, attiva nel settore bancario commerciale e di investimento.

L'obbligazione con codice ISIN DE000BLB5B50 emessa da Bayerische Landesbank, denominata in EUR, con cedola del 0.407%, scadenza 20/12/2020 e frequenza di pagamento quadrimestrale, è giunta a scadenza ed è stata rimborsata al 100%.







Endgültige Bedingungen vom 14. Dezember 2017
zum Basisprospekt vom 10. November 2017
Die Emittentin beabsichtigt, die unter diesen Endgültigen Bedingungen begebenen
Schuldverschreibungen vom 21. Dezember 2017 bis voraussichtlich zum 21. Dezember 2020 (die
,,Angebotsfrist") öffentlich anzubieten. Die Gültigkeit des Basisprospekts vom 10. November 2017
(einschließlich etwaiger Nachträge) (der ,,Ursprüngliche Basisprospekt") endet gemäß § 9 WpPG am
13. November 2018. Nach diesem Zeitpunkt wird das öffentliche Angebot auf Basis eines oder
mehrerer nachfolgender Basisprospekte bis zum Ende der Angebotsfrist fortgesetzt (jeweils der
,,Nachfolgende Basisprospekt"), sofern der jeweilige Nachfolgende Basisprospekt eine Fortsetzung
des öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen vorsieht. Der jeweilige Nachfolgende
Basisprospekt wird vor Ablauf der Gültigkeit des jeweils vorangegangenen Basisprospekts gebilligt
und veröffentlicht werden. Der jeweilige Nachfolgende Basisprospekt wird in elektronischer Form auf
der Website der Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de; dort unter ,,Investor Relations").
Bayerische Landesbank
Endgültige Bedingungen
Inhaberschuldverschreibung
WKN: BLB5B5
ISIN: DE000BLB5B50
Emissionstag: 21. Dezember 2017
1


Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Schuldverschreibungen (die
,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen
Landesbank unter dem Basisprospekt für ,,Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen" vom 10.
November 2017 begeben werden.
Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in der aktuellen Fassung,
einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) (die ,,Prospektrichtlinie") genannten Zwecke abgefasst.
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen
sind nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen mit dem Basisprospekt vom
10. November 2017 (wie nachgetragen durch den Nachtrag vom 23. November 2017 und
inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis einbezogenen
Informationen gelesen werden.
Die von der Emittentin im Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts
erstreckt sich auf folgende Angebotsländer: Deutschland, Österreich und Luxemburg.
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre
kann während der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG erfolgen. Im Fall einer über die
Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung
und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums
erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt (wie oben definiert) vorliegt; in diesem Fall
erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden
Basisprospekt.
Der Prospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem
Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der
Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de; dort unter ,,Investor Relations").
Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt.
2


Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen
Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt V.2
,,Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen" (die ,,Anleihebedingungen") des Prospekts zu
lesen.
Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den
Bestimmungen der Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen
anwendbaren Bedingungen dar. Die nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den
entsprechenden Paragraphen in den Anleihebedingungen.
Form und Nennbetrag (§ 1)
Festgelegte Währung (Absatz (1))
EUR
Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
EUR 25.000.000,00
Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
EUR 1.000,00

Verzinsung (§ 3)

Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung

Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung
Zeitraum der variablen Verzinsung
entfällt
Zinslaufbeginn (Absatz (1))
21. Dezember 2017
Zinsende
21. Dezember 2020
Zinstermin(e) (Absatz (1))
21. März
21. Juni
21. September
21. Dezember
vierteljährlich
Referenzzinssatz (Absatz (2))
3-Monats-EURIBOR
Marge
zuzüglich 0,80 %
3


Multiplikator (Absatz (2))
entfällt
Zinsermittlungstag (Absatz (2))
Zwei Bankgeschäftstage vor
dem Beginn der jeweiligen
Zinsperiode
Mindestzinssatz (Absatz (2))
entfällt
Höchstzinssatz (Absatz (2))
entfällt
Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Modified Following
Anpassungsregelung (Absatz (3))
Adjusted
Zinskonvention (Absatz (4))
Actual/360

Schuldverschreibungen mit Stufenverzinsung

Nullkupon-Schuldverschreibungen
Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)
Rückzahlungstag (Absatz (1))
21. Dezember 2020
Vorzeitige Rückzahlung (Absatz (2))

Anwendbar

Nicht anwendbar
Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen
Gründen (Absatz 3)

Anwendbar

Nicht anwendbar
Bankgeschäftstag (Absatz (4))
Target
Status (§ 6)
Format für Berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten
4



Anwendbar

Nicht anwendbar
Änderung der Anleihebedingungen,
gemeinsamer Vertreter (§7)

Bestellung des gemeinsamen Vertreters
durch Gläubigerbeschluss (Absatz (4))

Bestellung des gemeinsamen Vertreters in
den Anleihebedingungen (Absatz (4))
Bekanntmachungen (§ 8)

Elektronischer
Bundesanzeiger
(Absatz (1))

Mitteilung über CBF (Absatz (2))
5


Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen
Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den
Regelungen im Kapitel IV. ,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts zu lesen. Die
nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV.
,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts.
1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot
beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)
Abgesehen von den Angaben in Kapitel II ,,Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" des
Basisprospekts bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine
Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der
Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.
2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)
ISIN Code
DE000BLB5B50
WKN
BLB5B5
3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)
Rendite über Gesamtlaufzeit
entfällt
Ermächtigung
Beschluss des Vorstands vom 12. Dezember 2016
Emissionstag
21. Dezember 2017
4. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.4)
Bedingungen

Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf
Zeichnungsbeginn
Ende der Zeichnungsfrist

Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf
Zeichnungsbeginn
Ende der Zeichnungsfrist
6



Abverkauf ohne Zeichnungsfrist
Verkaufsbeginn
21.12.2017
Preisfestsetzung
Ausgabepreis zu Verkaufsbeginn
100,00 % des Nennbetrags
Ausgabeaufschlag
2,26 %
Ausgabeabschlag
0 %
Platzierung
Platzierungsstelle
Sämtliche Banken und Sparkassen
Zeichnungen über die Börsen
Nicht anwendbar
Übernahme
nein
Übernehmer
Nicht anwendbar
Angaben zur Übernahmevereinbarung
Nicht anwendbar
Übernahmeprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsprovision
Nicht anwendbar
Datum des Übernahmevertrags
Nicht anwendbar
5. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.5)
Zulassung zum Handel
Regulierter Markt der Börse München
Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag
6. Sonstige Angaben (Abschnitt IV.6)

Rating der Schuldverschreibungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen liegt
noch kein Rating für die Schuldverschreibungen vor.
7


Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten ,,Punkten". Diese
Punkte sind in den Abschnitten A ­ E (A.1 ­ E.7) durchnummeriert.
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren
und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann es
zu Lücken in der Nummerierung kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für
Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass
bezüglich dieses Punktes keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die
Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis
,,Nicht anwendbar".
Punkt
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise
Die
Zusammenfassung
ist
als
Einführung
zum
Prospekt
vom
10. November 2017 (wie nachgetragen durch den Nachtrag vom 23. November
2017 und inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der Bayerischen
Landesbank (die ,,BayernLB", die ,,Bank" oder die ,,Emittentin", und zusammen
mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften der ,,BayernLB-Konzern") zu
verstehen.
Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen
auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis
einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen
Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten,
etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen
enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger
auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung
des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger
Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen
haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger
Übersetzungen davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass
die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie
zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn
sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle
erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2
-- Zustimmung des
Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine
Emittenten oder der
Zustimmung
zur
Verwendung
des
Prospekts
für
die
spätere
für die Erstellung des Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen.
Prospekts
verantwortlichen
Person zur
Verwendung des
Prospekts für die
spätere
Weiterveräußerung
oder endgültige
Platzierung von
Wertpapieren durch
Finanzintermediäre
-- Angabe der
Die
spätere
Weiterveräußerung
oder
endgültige
Platzierung
der
Angebotsfrist,
Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in dem bzw. den
innerhalb der die
Angebotsstaat(en) und während der Angebotsfrist erfolgen, vorausgesetzt der
spätere Weiter-
Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig bzw. das Angebot wird auf
veräußerung oder
Basis eines nachfolgenden Prospekts fortgesetzt, dessen Billigung vor Ablauf
endgültige
8


Platzierung von Wert- der Gültigkeit des vorangegangenen Prospekts erfolgt.
papieren durch
Finanzintermediäre
,,Angebotsstaat" ist:
erfolgen kann und für Deutschland, Österreich und Luxemburg
die die Zustimmung
zur Verwendung des
,,Angebotsfrist" bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 21. Dezember 2017
Prospekts erteilt wird (einschließlich) bis (voraussichtlich) 21. Dezember 2020.
-- Alle sonstigen
Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten Finanzintermediäre
klaren und objektiven nicht von der Einhaltung der für die jeweilige Emission geltenden
Bedingungen, an die Verkaufsbeschränkungen und aller jeweils anwendbaren gesetzlichen
die Zustimmung
Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist verpflichtet, den Prospekt
gebunden ist und die potenziellen Anlegern nur zusammen mit etwaigen Nachträgen zu diesen
für die Verwendung
Dokumenten auszuhändigen.
des Prospekts
relevant sind
-- Deutlich
Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser
hervorgehobener
Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen des
Hinweis für die
Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung stellen.
Anleger, dass
Informationen über
die Bedingungen des
Angebots eines
Finanzintermediärs
von diesem zum
Zeitpunkt der Vorlage
des Angebots zur
Verfügung zu stellen
sind
Punkt
Abschnitt B - Emittentin
B.1
Juristische und
Juristische Bezeichnung
kommerzielle
Bayerische Landesbank
Bezeichnung des
Emittenten
Kommerzielle Bezeichnung
BayernLB
B.2
Sitz und Rechtsform
Sitz
des Emittenten, das
München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner Straße 18,
für den Emittenten
80333 München, Bundesrepublik Deutschland.
geltende Recht und
Land der Gründung
der Gesellschaft
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsordnung
Deutsches Recht
Ort der Registrierung
Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRA 76030 eingetragen.
B.4b
Alle
bereits Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die Branche, in
bekannten
Trends, der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere intensiver Wettbewerb durch
die sich auf den etablierte Marktteilnehmer und Nichtbanken, zunehmende, komplexer
Emittenten und die werdende und kostentreibende regulatorische Anforderungen, das anhaltende,
Branchen, in denen historisch niedrige Zinsniveau sowie konjunkturelle Risiken insbesondere
9


er tätig ist, auswirken aufgrund von Sorgen um die Stabilität der Währungs- beziehungsweise
Europäischen Union und Unsicherheiten in Bezug auf die Ausgestaltung der
Außen- und Wirtschaftspolitik seitens der Vereinigten Staaten von Amerika.
B.5
Ist der Emittent Teil
Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, der zum
einer Gruppe,
10. November 2017 unter anderem 12 in den Konzernabschluss einbezogene
Beschreibung der
und 80 nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
Gruppe und Stellung umfasste. Zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
des Emittenten
gehören insbesondere die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin
innerhalb dieser
(DKB), die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München
Gruppe
(BayernInvest) sowie die Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien
Assetmanagement, München (Real I.S.).
B.9
Liegen
Nicht anwendbar. Eine Gewinnprognose oder Gewinnschätzungen im Sinne
Gewinnprognosen
von Ziffer 8 des Annex XI der Prospektverordnung ist nicht Bestandteil des
oder ­schätzungen
Prospekts.
vor, ist der
entsprechende Wert
anzugeben
B.10
Art etwaiger
Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten keine
Beschränkungen im
Beschränkungen.
Bestätigungsvermerk
zu den historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte
Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für 2016 (im
wesentliche
Vergleich zu 2015)
historische
(aus dem Konzernabschluss 2016 nach den International Financial Reporting
Finanzinformationen Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind)
01.01.-
01.01.-
31.12.2016
31.12.2015
in Mio. Euro
in Mio. Euro
(geprüft)
(geprüft)
Zinsüberschuss
1.475
1.612
Risikovorsorge im
­87
­264
Kreditgeschäft
Provisionsüberschuss
296
289
Ergebnis aus der
142
­561
Fair Value Bewertung
Ergebnis aus Sicherungsgeschäften
­80
­24
(Hedge Accounting)
Ergebnis aus Finanzanlagen
274
286
Verwaltungsaufwand
­1.280
­1.168
Aufwand aus Bankenabgabe und
­88
­90
Einlagensicherung
Sonstiges Ergebnis
51
711
Restrukturierungsergebnis
4
­10
10