Obbligazione Bayern Landesbank 0.75% ( DE000BLB3S38 ) in EUR

Emittente Bayern Landesbank
Prezzo di mercato 100 EUR  ▲ 
Paese  Germania
Codice isin  DE000BLB3S38 ( in EUR )
Tasso d'interesse 0.75% per anno ( pagato 1 volta l'anno)
Scadenza 10/11/2022 - Obbligazione è scaduto



Prospetto opuscolo dell'obbligazione Bayerische Landesbank DE000BLB3S38 in EUR 0.75%, scaduta


Importo minimo 1 000 EUR
Importo totale 100 000 000 EUR
Descrizione dettagliata La Bayerische Landesbank (BayernLB) è una banca pubblica tedesca con sede a Monaco di Baviera, attiva nel settore bancario commerciale e di investimento.

The Obbligazione issued by Bayern Landesbank ( Germany ) , in EUR, with the ISIN code DE000BLB3S38, pays a coupon of 0.75% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Obbligazione maturity is 10/11/2022







Endgültige Bedingungen Nr. 81 vom 7. Oktober 2015
zum Basisprospekt vom 13. November 2014


















Bayerische Landesbank


Endgültige Bedingungen

Schuldverschreibungen
(mit Kapitalschutz)

WKN: BLB3S3
ISIN: DE000BLB3S38


Emissionstag: 11. November 2015











Die Endgültigen Bedingungen wurden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt und
werden auf Verlangen in gedruckter Form bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe an das Publikum zur
Verfügung gestellt. Zudem werden sie in elektronischer Form auf der Internet-Seite der Emittentin
(www.bayernlb.de) veröffentlicht.


1




Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Schuldverschreibungen (die
,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen Landesbank unter dem
Basisprospekt für ,,Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen (mit Kapitalschutz)" vom 13. November 2014
begeben werden.

Diese Endgültigen Bedingungen wurden im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (zuletzt geändert durch die Richtlinien
2010/73/EU und 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 (die
,,Prospektrichtlinie") erstellt und müssen zusammen mit dem Basisprospekt vom 13. November 2014 wie
nachgetragen durch den Nachtrag vom 17. November 2014, 6. März 2015, 31. März 2015, 7. April 2015, 3.
Juni 2015, 23. Juli 2015 und 28. August 2015 (einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge),
einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente gelesen werden.

Vollständige Informationen zur Emittentin und zu dem Angebot der Schuldverschreibungen ergeben sich
nur aus einer Zusammenschau dieser Endgültigen Bedingungen mit dem Basisprospekt, einschließlich
der durch Verweis einbezogenen Dokumente.

Der Prospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe an das
Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der Emittentin
veröffentlicht (www.bayernlb.de).

Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt.




2



Prospektpflichtiges Angebot im Europäischen Wirtschaftsraum

Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum können die Schuldverschreibungen im Rahmen der
nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 3
(2) der Prospektrichtlinie in Österreich, Deutschland und Luxemburg (die ,,Angebotsstaaten") während des
Zeitraums beginnend ab 9. Oktober 2015 (einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß
§ 9 WpPG (einschließlich) (die ,,Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.





3




Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen

Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt V.2
,,Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen" (die ,,Anleihebedingungen") des Prospekts zu lesen.

Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den Bestimmungen der
Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen anwendbaren Bedingungen dar. Die
nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den entsprechenden Paragraphen in den
Anleihebedingungen.


Form und Nennbetrag (§ 1)



Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
Euro 100.000.000


Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
Euro 1.000



Verzinsung (§ 3)




Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung









Schuldverschreibungen mit variabler

Verzinsung








X
Schuldverschreibungen mit Stufenverzinsung






Zinslaufbeginn (Absatz (1))
11. November 2015





Zinstermin(e) (Absatz (1))
11. November jährlich





Zinssatz (Absatz (1))
Vom 11. November 2015 einschließlich bis zum
11. November 2018 ausschließlich: 0,50 % p.a.
Vom 11. November 2018 einschließlich bis zum
11. November 2020 ausschließlich: 0,75 % p.a.
Vom 11. November 2020 einschließlich bis zum
11. November 2022 ausschließlich: 1,00 % p.a.






Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Following




Anpassungsregelung (Absatz (3))
Unadjusted




Zinskonvention (Absatz (4))
act/act ICMA






Nullkupon-Schuldverschreibungen




















4




Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)





Rückzahlungstag (Absatz (1))
11. November 2022




Vorzeitige Rückzahlung (Absatz (2))







Anwendbar









X
Nicht anwendbar






Bekanntmachungen (§ 7)





X
Elektronischer Bundesanzeiger (Absatz

(1))




X
Mitteilung über CBF (Absatz (2))
























5



Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen

Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den
Regelungen im Kapitel IV. ,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts zu lesen. Die
nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV. ,,Allgemeine
Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts.

1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt
sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)


Abgesehen von den Angaben in Kapitel II ,,Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" des
Basisprospekts bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine Interessen
bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der Emission
befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.




2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)


ISIN Code
DE000BLB3S38


WKN
BLB3S3



3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)




Rendite über Gesamtlaufzeit
0,71 % p. a.




Ermächtigung
Beschluss des Vorstands vom
17. Dezember 2014




Emissionstag
11. November 2015





4. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.4)




Bedingungen






Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf





X
Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf





Zeichnungsbeginn
9. Oktober 2015




Ende der Zeichnungsfrist
6. November 2015




Abverkauf ohne Zeichnungsfrist




Preisfestsetzung






Ausgabepreis während der Zeichnungsfrist
100,00 %



Platzierung






Platzierungsstelle
Sämtliche Banken und Sparkassen




Zeichnungen über die Börse
Zeichnungen über die Börse Stuttgart




Übernahme
nein






Übernehmer
nein






Angaben zur Übernahmevereinbarung
entfällt






Übernahmeprovision
entfällt
6









Platzierungsprovision
entfällt






Datum des Übernahmevertrags
entfällt





5. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.5)





Zulassung zum Handel
Freiverkehr der Börse Stuttgart


Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag



6. Sonstige Angaben (Abschnitt IV.6)



Rating der Schuldverschreibungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Endgültigen
Bedingungen liegt noch kein Rating für die
Schuldverschreibungen vor.






7



Emissionsspezifische Zusammenfassung

Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten ,,Punkten".
Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A ­ E enthalten und nummeriert (A.1 ­ E.7).

Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von
Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu
berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen.
Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die
Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes keine
relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden
Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis ,,Nicht anwendbar".

Punkt
Abschnitt A ­ Einleitung und Warnhinweise

A.1
Warnhinweise
Warnhinweise
Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom
13. November 2014 wie nachgetragen durch den Nachtrag vom
17. November 2014, 6. März 2015, 31. März 2015, 7. April 2015, 3.
Juni 2015, 23. Juli 2015 und 28. August 2015 (inklusive etwaiger
zukünftiger Nachträge) der Bayerischen Landesbank (die ,,BayernLB",
die ,,Bank" oder die ,,Emittentin", und zusammen mit ihren
konsolidierten Tochtergesellschaften die ,,BayernLB-Gruppe") zu
verstehen.
Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die
Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts,
einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente,etwaiger
Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem
Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten, etwaigen
Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen
enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als
Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die
Kosten für die Übersetzung des Prospekts, der durch Verweis
einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen
Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben.
Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich der
Übersetzung hiervon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall,
dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich
ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen
wird oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des
Prospekts
gelesen
wird,
nicht
alle
erforderlichen
Schlüsselinformationen vermittelt.

A.2
-- Zustimmung des
Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine
Emittenten oder der für die
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere
Erstellung des Prospekts
Weiterveräußerung
oder
endgültige
Platzierung
der
verantwortlichen Person
Schuldverschreibungen.
zur Verwendung des
Prospekts für die spätere

Weiterveräußerung oder

endgültige Platzierung von
Wertpapieren durch

Finanzintermediäre

-- Angabe der

Angebotsfrist, innerhalb
Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
der die spätere Weiter-
Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in den
8



veräußerung oder end-
Angebotsstaaten
und
während
der
Angebotsfrist
erfolgen,
gültige Platzierung von
vorausgesetzt der Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig.
Wertpapieren durch
Finanzintermediäre
,,Angebotsstaat" ist jeder der folgenden Staaten: Deutschland sowie
erfolgen kann und für die
Österreich und Luxemburg.
die Zustimmung zur Ver-
,,Angebotsfrist" bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 9. Oktober 2015
wendung des Prospekts
(einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts
erteilt wird
gemäß § 9 WpPG (einschließlich).
-- Alle sonstigen klaren
Die
vorstehende
Einwilligung
entbindet
die
berechtigten
und objektiven Be-
Finanzintermediäre nicht von der Einhaltung der für die jeweilige
dingungen, an die die
Emission geltenden Verkaufsbeschränkungen und aller jeweils
Zustimmung gebunden ist
anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist
und die für die Ver-
verpflichtet, den Prospekt potenziellen Anlegern nur zusammen mit
wendung des Prospekts
etwaigen Nachträgen zu diesen Dokumenten auszuhändigen.
relevant sind

--
Deutlich
hervor-
Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser
gehobener Hinweis für die Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen
Anleger,
dass des Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung
Informationen über die stellen.
Bedingungen
des
An-
gebots
eines
Finanz-
intermediärs von diesem
zum Zeitpunkt der Vorlage
des
Angebots
zur
Verfügung zu stellen sind

Punkt
Abschnitt B ­ Emittentin

B.1
Juristische und kommer-
Juristische Bezeichnung
zielle Bezeichnung des

Emittenten.
Bayerische Landesbank
Kommerzielle Bezeichnung
BayernLB

B.2
Sitz und Rechtsform des
Sitz
Emittenten, das für den

Emittenten geltende Recht
München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner
und Land der Gründung
Straße 18, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland.
der Gesellschaft.

Rechtsform

Anstalt des öffentlichen Rechts

Rechtsordnung

Deutsches Recht

Ort der Registrierung

Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRA 76030 eingetragen.

B.4b
Alle bereits bekannten
Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die
Trends, die sich auf den
Branche, in der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere sinkende
Emittenten und die
Margen aufgrund der intensiven Wettbewerbssituation vor allem um
Branchen, in denen er tätig Groß- und Mittelstandskunden bei sinkender Kreditnachfrage (wobei
ist, auswirken.
zunehmend auch Nichtbanken Marktanteile gewinnen und der
Wettbewerb in den Kernsegmenten der BayernLB auch als sich
unmittelbar auf die BayernLB auswirkender Preiswettbewerb
ausgetragen wird) und das anhaltende, historisch niedrige Zinsniveau
einerseits, sowie starre Kostenstrukturen aufgrund komplexer
9



Organisations- und IT-Anforderungen und steigende Kosten aufgrund
der weiterhin zunehmenden und komplexer werdenden regulatorischen
Vorgaben und Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die
qualitative und quantitative Eigenkapitalaustattung und Liquiditätsbasis,
andererseits. Diese Trends führen zu sinkenden Renditen im
Bankgeschäft in einem durch konjunkturelle Unsicherheiten geprägten
europäischen Marktumfeld.
B.5
Ist der Emittent Teil einer
Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns,
Gruppe, Beschreibung der
der zum 31. Dezember 2014 unter anderem 14 in den
Gruppe und Stellung des
Konzernabschluss einbezogene und 95 nicht in den Konzernabschluss
Emittenten innerhalb
einbezogene Tochterunternehmen umfasste. Zu den in den
dieser Gruppe.
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gehört insbesondere

die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin (DKB).

B.9
Liegen Gewinnprognosen
Nicht anwendbar. Es liegen keine Gewinnprognosen oder
oder ­schätzungen vor, ist
Gewinnschätzungen im Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der
der entsprechen-de Wert
Prospektverordnung vor.
anzugeben.


B.10
Art etwaiger Beschränkun-
Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten keine
gen im
Beschränkungen.
Bestätigungsvermerk zu
den historischen
Finanzinformationen.

B.12
Ausgewählte wesentliche
Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für
historische Finanz-
2014 (im Vergleich zu 2013)
informationen über den
Emittenten, die für jedes
(aus dem Konzernabschluss 2014 nach den International Financial
Geschäftsjahr des von den Reporting Standards (,,IFRS"), wie sie in der Europäischen Union
historischen Finanz-
gelten)
informationen abge-
deckten Zeitraums und für

01.01.-
01.01.-
jeden nachfolgenden
31.12.2014
31.12.2013(*)
Zwischenberichtszeitraum
in Mio. Euro
in Mio. Euro
vorgelegt werden, sowie
(geprüft)
(geprüft)
Vergleichsdaten für den
gleichen Zeitraum des
Zinsüberschuss
1.671
1.679
vorangegangenen
Risikovorsorge im
Geschäftsjahres, es sei
Kreditgeschäft
­1.498
­320
denn, diese Anforderung
ist durch die Vorlage der
Provisionsüberschuss
249
211
Bilanzdaten zum
Ergebnis aus der
Jahresende erfüllt.
Fair Value Bewertung
­25
227

Ergebnis aus
Sicherungsgeschäften
(Hedge Accounting)
­70
­27
Ergebnis aus
Finanzanlagen
419
125
Ergebnis aus at-Equity
bewerteten Unternehmen
­
41
Verwaltungsaufwand
­1.171
­1.323
Aufwand für
Bankenabgaben
­4
­5
Sonstiges Ergebnis
114
196
Restrukturierungs-
ergebnis
­33
­164
Ergebnis vor Steuern
­348
639
10