Obbligazione Bayern Landesbank 0.6% ( DE000BLB2835 ) in EUR

Emittente Bayern Landesbank
Prezzo di mercato 100 EUR  ⇌ 
Paese  Germania
Codice isin  DE000BLB2835 ( in EUR )
Tasso d'interesse 0.6% per anno ( pagato 1 volta l'anno)
Scadenza 17/03/2022 - Obbligazione è scaduto



Prospetto opuscolo dell'obbligazione Bayerische Landesbank DE000BLB2835 in EUR 0.6%, scaduta


Importo minimo 1 000 EUR
Importo totale 100 000 000 EUR
Descrizione dettagliata La Bayerische Landesbank (BayernLB) è una banca pubblica tedesca con sede a Monaco di Baviera, attiva nel settore bancario commerciale e di investimento.

The Obbligazione issued by Bayern Landesbank ( Germany ) , in EUR, with the ISIN code DE000BLB2835, pays a coupon of 0.6% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Obbligazione maturity is 17/03/2022








Endgültige Bedingungen Nr. 16 vom 6. Februar 2015
zum Basisprospekt vom 13. November 2014
















Bayerische Landesbank


Endgültige Bedingungen

Schuldverschreibungen
(mit Kapitalschutz)

WKN: BLB283
ISIN: DE000BLB2835


Emissionstag: 18. März 2015











Die Endgültigen Bedingungen wurden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt und
werden auf Verlangen in gedruckter Form bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe an das Publikum zur
Verfügung gestellt. Zudem werden sie in elektronischer Form auf der Internet-Seite der Emittentin
(www.bayernlb.de) veröffentlicht.


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Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Schuldverschreibungen (die
,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen Landesbank unter
dem Basisprospekt für ,,Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen (mit Kapitalschutz)" vom 13.
November 2014 begeben werden.

Diese Endgültigen Bedingungen wurden im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (zuletzt geändert durch die
Richtlinien 2010/73/EU und 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. November 2010 (die ,,Prospektrichtlinie") erstellt und müssen zusammen mit dem Basisprospekt
vom 13. November 2014 wie nachgetragen durch den Nachtrag vom 17. November 2014
(einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis einbezogenen
Dokumente gelesen werden.

Vollständige Informationen zur Emittentin und zu dem Angebot der Schuldverschreibungen ergeben
sich nur aus einer Zusammenschau dieser Endgültigen Bedingungen mit dem Basisprospekt,
einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente.
Der Prospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe an
das Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der
Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de).

Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt.




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Prospektpflichtiges Angebot im Europäischen Wirtschaftsraum

Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum können die Schuldverschreibungen im
Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts außerhalb des
Anwendungsbereichs des Artikel 3 (2) der Prospektrichtlinie in Österreich, Deutschland und Luxemburg (die
,,Angebotsstaaten") während des Zeitraums beginnend ab 23. Februar 2015 (einschließlich) bis zum Ablauf
der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG (einschließlich) (die ,,Angebotsfrist") öffentlich
angeboten werden.





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Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen

Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt V.2
,,Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen" (die ,,Anleihebedingungen") des Prospekts zu
lesen.

Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den
Bestimmungen der Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen
anwendbaren Bedingungen dar. Die nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den
entsprechenden Paragraphen in den Anleihebedingungen.

Form und Nennbetrag (§ 1)



Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
Euro 100.000.000


Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
Euro 1.000



Verzinsung (§ 3)




Schuldverschreibungen mit fester

Verzinsung




Schuldverschreibungen mit variabler

Verzinsung



X
Schuldverschreibungen mit

Stufenverzinsung





Zinslaufbeginn (Absatz (1))
18. März 2015





Zinstermin(e) (Absatz (1))
18. März jährlich





Zinssatz (Absatz (1))
Vom 18. März 2015 einschließlich bis zum
18. März 2018 ausschließlich: 0,30 % p.a.
Vom 18. März 2018 einschließlich bis zum
18. März 2019 ausschließlich: 0,40 % p.a.
Vom 18. März 2019 einschließlich bis zum
18. März 2020 ausschließlich: 0,50 % p.a.
Vom 18. März 2020 einschließlich bis zum
18. März 2021 ausschließlich: 0,60 % p.a.
Vom 18. März 2021 einschließlich bis zum
18. März 2022 ausschließlich: 0,70 % p.a.





Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Following




Anpassungsregelung (Absatz (3))
Unadjusted




Zinskonvention (Absatz (4))
act/act ICMA






Nullkupon-Schuldverschreibungen















4




Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)





Rückzahlungstag (Absatz (1))
18. März 2022




Vorzeitige Rückzahlung (Absatz (2))







Anwendbar









X
Nicht anwendbar






Bekanntmachungen (§ 7)





X
Elektronischer Bundesanzeiger

(Absatz (1))




X
Mitteilung über CBF (Absatz (2))




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Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen

Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den
Regelungen im Kapitel IV. ,,Al gemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts zu lesen. Die
nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV.
,,Al gemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts.
1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot
beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)

Abgesehen von den Angaben in Kapitel II ,,Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" des
Basisprospekts bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine
Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der
Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.



2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)

ISIN Code
DE000BLB2835

WKN
BLB283

3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)



Rendite über Gesamtlaufzeit
0,44 % p.a.



Ermächtigung
Beschluss des Vorstands vom
17. Dezember 2014



Emissionstag
18. März 2015




4. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.4)



Bedingungen




Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf





X
Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf




Zeichnungsbeginn
23. Februar 2015



Ende der Zeichnungsfrist
13. März 2015



Abverkauf ohne Zeichnungsfrist





Preisfestsetzung




Ausgabepreis während der Zeichnungsfrist
100,00 %




Platzierung




Platzierungsstelle
Sämtliche Banken und Sparkassen



Zeichnungen über die Börse
Zeichnungen über die Börse Stuttgart




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Übernahme
nein





Übernehmer
nein





Angaben zur Übernahmevereinbarung
entfällt





Übernahmeprovision
entfällt





Platzierungsprovision
entfällt





Datum des Übernahmevertrags
entfällt



5. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.5)



Zulassung zum Handel
Freiverkehr der Börse Stuttgart

Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag


6. Sonstige Angaben (Abschnitt IV.6)

Rating der Schuldverschreibungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Endgültigen
Bedingungen liegt noch kein Rating für die
Schuldverschreibungen vor.






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Emissionsspezifische Zusammenfassung

Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten ,,Punkten".
Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A ­ E enthalten und nummeriert (A.1 ­ E.7).

Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von
Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu
berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken
kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in
die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes
keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der
entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis ,,Nicht anwendbar".

Punkt
Abschnitt A ­ Einleitung und Warnhinweise

A.1
Warnhinweise
Warnhinweise
Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom 13.
November 2014 wie nachgetragen durch den Nachtrag vom 17.
November 2014 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der
Bayerischen Landesbank (die ,,BayernLB", die ,,Bank" oder die
,,Emittentin", und zusammen mit ihren konsolidierten Toch-
tergesellschaften die ,,BayernLB-Gruppe") zu verstehen.
Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die
Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts,
einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente,
etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in
einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten,
etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen
Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden,
könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften
der
Staaten
des
Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung
des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente,
etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor
Prozessbeginn zu tragen haben.
Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich
der Übersetzung hiervon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für
den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder
widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen
des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den
anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle
erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.

A.2
-- Zustimmung des
Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre
Emittenten oder der für
allgemeine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die
die Erstellung des
spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
Prospekts
Schuldverschreibungen.
verantwortlichen Person
zur Verwendung des

Prospekts für die spätere

Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung

von Wertpapieren durch

Finanzintermediäre

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-- Angabe der
Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
Angebotsfrist, innerhalb
Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in den
der die spätere Weiter-
Angebotsstaaten und während der Angebotsfrist erfolgen,
veräußerung oder end-
vorausgesetzt der Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig.
gültige Platzierung von
Wertpapieren durch
,,Angebotsstaat" ist jeder der folgenden Staaten: Deutschland
Finanzintermediäre
sowie Österreich und Luxemburg.
erfolgen kann und für die
,,Angebotsfrist" bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 23.
die Zustimmung zur Ver-
Februar 2015 (einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des
wendung des Prospekts
Basisprospekts gemäß § 9 WpPG (einschließlich).
erteilt wird
Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten
-- Alle sonstigen klaren
Finanzintermediäre nicht von der Einhaltung der für die jeweilige
und objektiven Be-
Emission geltenden Verkaufsbeschränkungen und al er jeweils
dingungen, an die die
anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär
Zustimmung gebunden
ist verpflichtet, den Prospekt potenziellen Anlegern nur zusammen
ist und die für die Ver-
mit etwaigen Nachträgen zu diesen Dokumenten auszuhändigen.
wendung des Prospekts

relevant sind
Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser
--
Deutlich
hervor- Finanzintermediär
Anlegern
Informationen
über
die
gehobener Hinweis für Bedingungen
des
Angebots
zum
Zeitpunkt
der
die
Anleger,
dass Angebotsvorlage zur Verfügung stellen.
Informationen über die
Bedingungen des An-
gebots
eines
Finanz-
intermediärs von diesem
zum
Zeitpunkt
der
Vorlage des Angebots zur
Verfügung zu stellen sind


9




Punkt
Abschnitt B ­ Emittentin
B.1
Juristische und
Juristische Bezeichnung
kommerzielle

Bezeichnung des
Bayerische Landesbank
Emittenten.

Kommerzielle Bezeichnung

BayernLB

B.2
Sitz und Rechtsform
Sitz
des Emittenten, das für

den Emittenten geltende München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner
Recht und Land der
Straße 18, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland (Tel.:
Gründung der Gesell-
+49 (0)89 2171-01).
schaft.

Rechtsform

Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsordnung

Deutsches Recht

Ort der Registrierung

Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRA 76030 eingetragen.

B.4b
Alle bereits bekannten
Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die
Trends, die sich auf den Branche, in der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere das
Emittenten und die
anhaltende, historisch niedrige Zinsniveau, die weiterhin
Branchen, in denen er
zunehmenden
und
komplexer
werdenden
regulatorischen
tätig ist, auswirken.
Vorgaben und Anforderungen, eine intensive Wettbewerbssituation
bei sinkender Kreditnachfrage, der konjunkturelle Aufwärtstrend in
Deutschland und die zwar nicht überwundene, aber in den
Hintergrund tretende europäische Schuldenkrise sowie, in Bezug
auf die Geschäftsaktivitäten der Bayerischen Landesbank in
Ungarn, das schwache Wachstum der ungarischen Wirtschaft, eine
steigende Anzahl von Insolvenzen und die Auswirkungen einer
nicht planbaren Wirtschaftspolitik in Ungarn.
B.5
Ist der Emittent Teil
Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines
einer Gruppe,
Konzerns, der zum 30. Juni 2014 23 vollkonsolidierte
Beschreibung der
Tochterunternehmen umfasste, darunter die Deutsche Kreditbank
Gruppe und Stellung
Aktiengesel schaft, Berlin (DKB).
des Emittenten

innerhalb dieser
Gruppe.

B.9
Liegen Gewinnprog-
Nicht anwendbar. Es liegen keine Gewinnprognosen oder
nosen oder ­
Gewinnschätzungen im Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der
schätzungen vor, ist der Prospektverordnung vor.
entsprechende Wert

anzugeben.

B.10
Art etwaiger Be-
Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten
schränkungen im
keine Beschränkungen.
Bestätigungsvermerk zu
den historischen
Finanzinformationen.
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