Bond Bayern Landesbank 0.01% ( DE000BLB6X04 ) in EUR

Issuer Bayern Landesbank
Market price 100 %  ⇌ 
Country  Germany
ISIN code  DE000BLB6X04 ( in EUR )
Interest rate 0.01% per year ( payment 1 time a year)
Maturity 04/11/2020 - Bond has expired



Prospectus brochure of the bond Bayerische Landesbank DE000BLB6X04 in EUR 0.01%, expired


Minimal amount /
Total amount /
Detailed description Bayerische Landesbank (BayernLB) is a German public-sector bank operating primarily in Bavaria, providing a wide range of financial services to corporate and public clients, including financing, investment banking, and asset management.

The Bond issued by Bayern Landesbank ( Germany ) , in EUR, with the ISIN code DE000BLB6X04, pays a coupon of 0.01% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Bond maturity is 04/11/2020







Endgültige Bedingungen vom 30. Oktober 2018
zum Basisprospekt vom 10. September 2018
Bayerische Landesbank
Endgültige Bedingungen
Standardschuldverschreibungen im Format für
berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
WKN: BLB6X0
ISIN: DE000BLB6X04
Emissionstag: 5. November 2018
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Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Schuldverschreibungen (die
,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen
Landesbank unter dem Basisprospekt für ,,Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen" vom 10.
September 2018 (der ,,Basisprospekt") begeben werden.
Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in der aktuellen Fassung,
einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) (die ,,Prospektrichtlinie") genannten Zwecke abgefasst.
Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind
nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen mit dem Basisprospekt vom
10. September 2018 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis
einbezogenen Informationen gelesen werden.
Die Emittentin erteilt keine Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts.
Der Prospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem Publikum zur
Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der Emittentin veröffentlicht
(www.bayernlb.de; dort unter ,,Investor Relations").
Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt.
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Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen
Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt V.2
,,Anleihebedingungen für Standardschuldverschreibungen im Format für Berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten" (die ,,Anleihebedingungen") des Prospekts zu lesen.
Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den
Bestimmungen der Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen
anwendbaren Bedingungen dar. Die nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den
entsprechenden Paragraphen in den Anleihebedingungen.
Form und Nennbetrag (§ 1)
Festgelegte Währung (Absatz (1))
EUR
Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
EUR 100.000.000,00
Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
EUR 100.000,00

Verzinsung (§ 3)

Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung
Festzins-Zeitraum
entfällt
Zinslaufbeginn (Absatz (1))
5. November 2018
Zinsende
5. November 2020
Zinssatz (Absatz (1))
0,01 % p. a.
Zinstermin(e) (Absatz (1))
5. November
jährlich
Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Following
Anpassungsregelung (Absatz (3))
Unadjusted
Zinskonvention (Absatz (4))
Actual/Actual (ICMA Regelung
251)
3



Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung

Schuldverschreibungen mit Stufenverzinsung

Nullkupon-Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen mit
fester Verzinsung mit
Resetmechanismus

Schuldverschreibungen mit
fester Verzinsung mit
mehrfachem Resetmechanismus

Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)
Rückzahlungstag (Absatz (1))
5. November 2020
Kündigungsoption

Anwendbar

Nicht anwendbar
Vorzeitige Rückzahlung aufgrund eines Referenzwertereignisses (Absatz (3))

Anwendbar

Nicht anwendbar
Vorzeitige Rückzahlung aus regulatorischen
Gründen (Absatz (4))

Anwendbar

Nicht anwendbar
Bankgeschäftstag (Absatz (4))
Target
Status (§ 6)

Bevorzugte Nicht Nachrangige Verbindlichkeiten
4



Nicht Bevorzugte Nicht Nachrangige Verbindlichkeiten
Änderung der Anleihebedingungen,
gemeinsamer Vertreter (§7)

Bestellung des gemeinsamen Vertreters
durch Gläubigerbeschluss (Absatz (4))

Bestellung des gemeinsamen Vertreters in
den Anleihebedingungen (Absatz (4))
Bekanntmachungen (§ 8)

Elektronischer
Bundesanzeiger
(Absatz (1))

Mitteilung über CBF (Absatz (2))
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Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen
Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den
Regelungen im Kapitel IV. ,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts zu lesen. Die
nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV.
,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts.
1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot
beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)
Abgesehen von den Angaben in Kapitel II ,,Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" des
Basisprospekts bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine
Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der
Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.
2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)
ISIN Code
DE000BLB6X04
WKN
BLB6X0
3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)
Rendite über Gesamtlaufzeit
0,00 % p. a.
Ermächtigung
Beschluss des Vorstands vom 29. Dezember 2017
Emissionstag
5. November 2018
4. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.4)
Bedingungen

Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf
Zeichnungsbeginn
Ende der Zeichnungsfrist

Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf
Zeichnungsbeginn
Ende der Zeichnungsfrist
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Abverkauf ohne Zeichnungsfrist
Verkaufsbeginn
05.11.2018
Preisfestsetzung
Ausgabepreis zu Verkaufsbeginn
100,00 % des Nennbetrags
Ausgabeaufschlag
0,02 %
Ausgabeabschlag
0 %
Platzierung
Platzierungsstelle
Nicht anwendbar
Zeichnungen über die Börse(n)
Nicht anwendbar
Übernahme
nein
Übernehmer
Nicht anwendbar
Angaben zur Übernahmevereinbarung
Nicht anwendbar
Übernahmeprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsprovision
Nicht anwendbar
Datum des Übernahmevertrags
Nicht anwendbar
5. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.5)
Zulassung zum Handel
Regulierter Markt der Börse München
Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
EUR 1.100,00
6. Sonstige Angaben (Abschnitt IV.6)

Rating der Schuldverschreibungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen liegt
noch kein Rating für die Schuldverschreibungen vor.
Angabe zu Referenzwerten gemäß
Nicht anwendbar
Artikel 29 Abs. 2 der EU-
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Referenzwert-Verordnung
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Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten ,,Punkten". Diese
Punkte sind in den Abschnitten A ­ E (A.1 ­ E.7) durchnummeriert.
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren
und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, kann es
zu Lücken in der Nummerierung kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für
Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass
bezüglich dieses Punktes keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die
Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis
,,Nicht anwendbar".
Punkt
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise
Die
Zusammenfassung
ist
als
Einführung
zum
Prospekt
vom
10. September 2018 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der
Bayerischen Landesbank (die ,,BayernLB", die ,,Bank" oder die ,,Emittentin",
und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften der ,,BayernLB-
Konzern") zu verstehen.
Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen
auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis
einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen
Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten,
etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen
enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger
auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung
des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger
Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen
haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger
Übersetzungen davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass
die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie
zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn
sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle
erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
A.2
-- Zustimmung des
Nicht anwendbar. Eine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts wurde
Emittenten oder der
nicht erteilt.
für die Erstellung des
Prospekts
verantwortlichen
Person zur
Verwendung des
Prospekts für die
spätere
Weiterveräußerung
oder endgültige
Platzierung von
Wertpapieren durch
Finanzintermediäre
-- Angabe der
Nicht anwendbar. Eine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts wurde
Angebotsfrist,
nicht erteilt.
innerhalb der die
spätere Weiter-
veräußerung oder
endgültige
Platzierung von Wert-
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papieren durch
Finanzintermediäre
erfolgen kann und für
die die Zustimmung
zur Verwendung des
Prospekts erteilt wird
-- Alle sonstigen
Nicht anwendbar. Eine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts wurde
klaren und objektiven nicht erteilt.
Bedingungen, an die
die Zustimmung
gebunden ist und die
für die Verwendung
des Prospekts
relevant sind
-- Deutlich
Nicht anwendbar. Eine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts wurde
hervorgehobener
nicht erteilt.
Hinweis für die
Anleger, dass
Informationen über
die Bedingungen des
Angebots eines
Finanzintermediärs
von diesem zum
Zeitpunkt der Vorlage
des Angebots zur
Verfügung zu stellen
sind
Punkt
Abschnitt B - Emittentin
B.1
Juristische und
Juristische Bezeichnung
kommerzielle
Bayerische Landesbank
Bezeichnung des
Emittenten
Kommerzielle Bezeichnung
BayernLB
B.2
Sitz / Rechtsform /
Sitz
geltendes Recht /
München; der Sitz der BayernLB ist München, Bundesrepublik Deutschland.
Land der Gründung
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsordnung
Deutsches Recht
Land der Gründung
Die Bayerische Landesbank wurde in der Bundesrepublik Deutschland
gegründet.
B.4b
Alle
bereits Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die Branche, in
bekannten
Trends, der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere das anhaltend niedrige
die sich auf den Zinsniveau, der starke Wettbewerb durch etablierte Marktteilnehmer und
Emittenten und die zunehmend auch neue Marktteilnehmer wie zum Beispiel so genannte
Branchen, in denen FinTech-Unternehmen sowie die Belastung der Fixkostenbasis durch
er tätig ist, auswirken steigende
regulatorische
Anforderungen
beispielsweise
hinsichtlich
Kapitalanforderungen, Liquiditätsanforderungen, Risikomanagement und IT-
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