Bond Bayern Landesbank 2.25% ( DE000BLB2H24 ) in EUR

Issuer Bayern Landesbank
Market price 100 %  ⇌ 
Country  Germany
ISIN code  DE000BLB2H24 ( in EUR )
Interest rate 2.25% per year ( payment 1 time a year)
Maturity 23/08/2023 - Bond has expired



Prospectus brochure of the bond Bayerische Landesbank DE000BLB2H24 in EUR 2.25%, expired


Minimal amount /
Total amount /
Detailed description Bayerische Landesbank (BayernLB) is a German public-sector bank operating primarily in Bavaria, providing a wide range of financial services to corporate and public clients, including financing, investment banking, and asset management.

The Bond issued by Bayern Landesbank ( Germany ) , in EUR, with the ISIN code DE000BLB2H24, pays a coupon of 2.25% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Bond maturity is 23/08/2023













Endgültige Bedingungen Nr. 83 vom 16. August 2013
zum dreiteiligen Basisprospekt vom 19. November 2012














Bayerische Landesbank


Endgültige Bedingungen

Öffentliche Pfandbriefe
(mit Kapitalschutz)

WKN: BLB2H2
ISIN: DE000BLB2H24


Emissionstag: 23. August 2013








Die Endgültigen Bedingungen wurden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
hinterlegt und werden in gedruckter Form bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe an das
Publikum bereitgehalten. Zudem werden sie in elektronischer Form auf der Internet-Seite der
Emittentin (www.bayernlb.de) veröffentlicht.






Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Pfandbriefen (die ,,Pfandbriefe",
die ,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen
Landesbank
unter
dem
dreiteiligen
Basisprospekt
für
,,Pfandbriefe
und
Standardschuldverschreibungen (mit Kapitalschutz)" vom 19. November 2012 begeben werden.

Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (zuletzt geändert durch
die Richtlinien 2010/73/EU und 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 24. November 2010 (die ,,Prospektrichtlinie") genannten Zweck bereitgestellt.
Vollständige
Informationen
über
die
Emittentin
und
das
Angebot
der
Schuldverschreibungen sind nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen
mit dem dreiteiligen Basisprospekt, bestehend aus (i) dem Registrierungsformular der
Emittentin vom 24. Mai 2013 (inklusive etwaiger Nachträge), (ii) der Wertpapierbeschreibung
vom 19. November 2012 inklusive etwaiger Nachträge (die ,,Wertpapierbeschreibung") und
(iii) der Zusammenfassung vom 19. November 2012 inklusive etwaiger Nachträge (die
,,Zusammenfassung") (zusammen, der ,,dreiteilige Basisprospekt") gelesen werden.

Die Endgültigen Bedingungen zum dreiteiligen Basisprospekt werden gemäß Art. 26 Abs. 5 der
Verordnung (EG) Nr. 809/2004 in der zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 486/2012 und Verordnung
(EU) Nr. 862/2012 geänderten Fassung (die ,,Prospektverordnung") in Form eines gesonderten
Dokuments erstellt. Der Gegenstand der Endgültigen Bedingungen wird durch Art. 22 Abs. 4
Prospektverordnung vorgegeben, wobei neue Informationen nur im Rahmen der im dreiteiligen
Basisprospekt vorgesehenen Platzhalter eingefügt werden können und optionale Elemente durch
Auswahl der entsprechenden Kästchen angewählt werden. Innerhalb der relevanten optionalen
Elemente wird für alle Informationsbestandteile in den Endgültigen Bedingungen eine Angabe
aufgenommen (gegebenenfalls mit dem Zusatz ,,entfällt"). Bezüglich nicht relevanter optionaler
Elemente erfolgt keine Angabe zu einzelnen Informationsbestandteilen.

Die von der Emittentin im dreiteiligen Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des
dreiteiligen Basisprospekts erstreckt sich auf folgende Angebotsländer: Deutschland, Österreich
und Luxemburg. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Gültigkeit des dreiteiligen Basisprospekts gemäß § 9 WpPG
erfolgen.

Der dreiteilige Basisprospekt wird in gedruckter Form bei der Emittentin zur kostenlosen
Ausgabe an das Publikum bereitgehalten. Zudem ist er in elektronischer Form auf der
Website der Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de).

Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen
beigefügt.


2






Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen

Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt III.1
Anleihebedingungen für Pfandbriefe (die ,,Anleihebedingungen") der Wertpapierbeschreibung zu
lesen.

Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den
Bestimmungen der Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen
anwendbaren Bedingungen dar. Die nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf
den entsprechenden Paragraphen in den Anleihebedingungen.



Form und Nennbetrag (§ 1)



Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
Euro 200.000.000


Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
Euro 1.000


Pfandbriefgattung (Absatz (1))
Öffentliche Pfandbriefe


Zinsen (§ 3)



X
Schuldverschreibungen mit fester

Verzinsung




Festzins-Zeitraum1
Entfällt




Zinslaufbeginn (Absatz (1))
23. August 2013




Zinsende
23. August 2023




Zinssatz (Absatz (1))
2,25 % p.a.




Zinstermin(e) (Absatz (1))
Jährlich am 23. August




Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Following




Anpassungsregelung (Absatz (3))
Unadjusted




Zinskonvention (Absatz (4))
act/act ICMA





Schuldverschreibungen mit variabler

Verzinsung




Schuldverschreibungen mit

Stufenverzinsung





Nullkupon-Schuldverschreibungen










1 Nur anwendbar, wenn die Pfandbriefe mit fester/variabler Verzinsung ausgestaltet sind.
3




Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)





Rückzahlungstag (Absatz (1))
23. August 2023




Vorzeitige Rückzahlung (Absatz (2))







Anwendbar





X
Nicht anwendbar






Bekanntmachungen (§ 7)





X
Elektronischer Bundesanzeiger

(Absatz (1))




X
Mitteilung über CBF (Absatz (2))


4




Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen

Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen
mit den Regelungen im Kapitel II. ,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" der
Wertpapierbeschreibung zu lesen. Die nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den
entsprechenden Abschnitt des Kapitels II. ,,Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere" in der
Wertpapierbeschreibung.


1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem
Angebot beteiligt sind (Abschnitt II.1)


Abgesehen
von
den
Angaben
in
Kapitel
I
,,Risikofaktoren
in
Bezug
auf
die
Schuldverschreibungen" in der Wertpapierbeschreibung bestehen im Hinblick auf die Emission
der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der
Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der Emission befassten Angestellten,
die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.



2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt II.2)


ISIN Code
DE000BLB2H24


WKN
BLB2H2



3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt II.3)




Rendite über Gesamtlaufzeit
2,285 % p.a.




Ermächtigung
Beschluss des Vorstands vom
19. Dezember 2012




Emissionstag
23. August 2013





4. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt II.4)




Bedingungen






Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf






Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf




X
Abverkauf ohne Zeichnungsfrist





Verkaufsbeginn
23. August 2013




Preisfestsetzung






Ausgabepreis
99,69 %




Ausgabeaufschlag
Entfällt




Ausgabeabschlag
0,31 %





5




Platzierung






Stelle
Sämtliche Banken und Sparkassen




Zeichnungen über die Börse
Entfällt




Übernahme
nein






Übernehmer
Entfällt






Übernahmeprovision
Entfällt






Platzierungsprovision
Entfällt





5. Zulassung zum Handel (Abschnitt II.5)





Zulassung zum Handel
Regulierter Markt der Börse München


Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag



6. Sonstige Angaben (Abschnitt II.6)



Rating der Schuldverschreibungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Endgültigen Bedingungen liegt noch
kein Rating für die
Schuldverschreibungen vor.





6



Emissionsspezifische Zusammenfassung

Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten
,,Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A ­ E enthalten und
nummeriert (A.1 ­ E.7).

Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von
Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu
berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu
Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten
dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass
bezüglich dieses Punktes keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die
Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den
Hinweis ,,Nicht anwendbar".

Punkt
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise

A.1
Warnhinweise
Die Zusammenfassung ist als Einführung zum dreiteiligen Basisprospekt zu verstehen, der aus
dieser Zusammenfassung, dem Registrierungsformular der Bayerischen Landesbank (die
,,BayernLB", die ,,Bank" oder die ,,Emittentin", und zusammen mit ihren konsolidierten
Tochtergesellschaften die ,,BayernLB-Gruppe") vom 24. Mai 2013 (inklusive etwaiger zukünftiger
Nachträge) und der Wertpapierbeschreibung der BayernLB vom 19. November 2012 besteht. Der
Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen auf die Prüfung des
gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger
Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht
Ansprüche aufgrund der in einem Basisprospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten,
etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, könnte der klagende Anleger aufgrund einzelstaatlicher
Rechtsvorschriften von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine
Übersetzung des Basisprospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge
und der Endgültigen Bedingungen in die Gerichtssprache vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die
Emittentin kann für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich einer gegebenenfalls
angefertigten Übersetzung davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den
anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen
des dreiteiligen Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen
vermittelt.
A.2
-- Zustimmung des
Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine
Emittenten oder der für
Zustimmung zur Verwendung dieses Prospekts für die spätere
die Erstellung des
Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere in
Prospekts
Deutschland sowie Österreich und Luxemburg während der Gültigkeit
verantwortlichen Person
des dreiteiligen Basisprospekts gemäß § 9 WpPG.
zur Verwendung des
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Prospekts für die spätere Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Gültigkeit
Weiterveräußerung oder
des dreiteiligen Basisprospekts gemäß § 9 WpPG erfolgen.
endgültige Platzierung
von Wertpapieren durch
Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
Finanzintermediäre
Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser
-- Angabe der Angebots-
Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen
frist, innerhalb der die
des Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung
spätere Weiter-
stellen.
veräußerung oder end-
gültige Platzierung von
Wertpapieren durch
Finanzintermediäre
7




erfolgen kann und für die
die Zustimmung zur Ver-
wendung des Prospekts
erteilt wird
-- Alle sonstigen klaren
und objektiven Be-
dingungen, an die die
Zustimmung gebunden
ist und die für die Ver-
wendung des Prospekts
relevant sind
--
Deutlich
hervor-
gehobener Hinweis für
die
Anleger,
dass
Informationen über die
Bedingungen des An-
gebots
eines
Finanz-
intermediärs von diesem
zum
Zeitpunkt
der
Vorlage des Angebots
zur Verfügung zu stellen
sind

8





Punkt
Abschnitt B ­ Emittentin
B.1
Juristische und
Juristische Bezeichnung
kommerzielle
Bezeichnung des
Bayerische Landesbank
Emittenten.
Kommerzielle Bezeichnung
BayernLB
B.2
Sitz und Rechtsform Sitz
des Emittenten, das
für den Emittenten
München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner
geltende Recht und
Straße 18, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland
Land der Gründung
der Gesellschaft.
(Tel.: +49 (0)89 2171-01).
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsordnung
Deutsches Recht
Ort der Registrierung
Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRA 76030 eingetragen.
B.4b
Alle bereits
Bekannte Trends, die die Aussichten der Bayerischen Landesbank
bekannten Trends,
beeinflussen
könnten,
sind
insbesondere
die
anhaltende
die sich auf den
Staatsschuldenkrise,
die
Rückzahlungsverpflichtungen
im
Emittenten und die
Zusammenhang mit den Verpflichtungen aus der Beihilfeentscheidung
Branche, in denen
er tätig ist,
der EU-Kommission vom 25. Juli 2012 (in der Fassung vom 5.
auswirken.
Februar 2013), die zunehmenden regulatorischen Vorgaben nationaler
und internationaler Aufsichtsbehörden und die unverändert schwierige
allgemeine wirtschaftliche und politische Situation in Ungarn, die sich
negativ auf die Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft MKB Bank
Zrt. auswirkt.
B.5
Ist der Emittent Teil
Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns,
einer Gruppe,
der zum 31. Dezember 2012 37 vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Beschreibung der
umfasste, darunter die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin
Gruppe und
(DKB).
Stellung des
Emittenten
innerhalb dieser
Gruppe.
B.9
Liegen Gewinnprog-
Nicht
anwendbar.
Es
liegen
keine
Gewinnprognosen
oder
nosen oder ­
Gewinnschätzungen im Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der
schätzungen vor, ist
Prospektverordnung vor.
der entsprechende
Wert anzugeben.

9




B.10
Art etwaiger Be-
Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten
schränkungen im
keine Beschränkungen.
Bestätigungsver-
merk zu den
historischen
Finanzinformatio-
nen.
B.12
Ausgewählte
Erfolgszahlen 2012 (im Vergleich zu dem entsprechenden
wesentliche
Zeitraum 2011)
historische Finanz-
(aus Konzernabschluss 2012 nach IFRS)
informationen über
den Emittenten, die

01.01.-31.12.2012
01.01.-31.12.2011
für jedes
in Mio. Euro
in Mio. Euro
Geschäftsjahr des
(geprüft)
von den
(geprüft)
historischen Finanz-
informationen abge-
Zinsüberschuss
1.908
1.964
deckten Zeitraums
und für jeden
Risikovorsorge im
-459
-548
nachfolgenden
Kreditgeschäft
Zwischenberichts-
zeitraum vorgelegt
Provisionsüberschuss
260
262
werden, sowie
Vergleichsdaten für
Ergebnis aus der
299
341
den gleichen
Fair Value Bewertung
Zeitraum des
Ergebnis aus
3
106
vorangegangenen
Sicherungsgeschäften
Geschäftsjahres, es
sei denn, diese
Ergebnis aus
-2
-143
Anforderung ist
Finanzanlagen
durch die Vorlage
Ergebnis aus at-Equity
-38
-44
der Bilanzdaten zum
bewerteten Unternehmen
Jahresende erfüllt.
Sonstiges Ergebnis
421
-37



Verwaltungsaufwand
-1.601
-1.456


Aufwand für
-53
-74

Bankenabgaben

Restrukturierungsergebnis
-62
-16


Ergebnis vor Steuern
676
354


Ertragsteuern
79
-268

Ergebnis nach Steuern
755
86


Ergebnisanteil
7
39
Konzernfremder



Konzernergebnis
762
125















10