Bond Bayern Landesbank 0.6% ( DE000BLB2850 ) in EUR

Issuer Bayern Landesbank
Market price 100 %  ⇌ 
Country  Germany
ISIN code  DE000BLB2850 ( in EUR )
Interest rate 0.6% per year ( payment 1 time a year)
Maturity 12/02/2025 - Bond has expired



Prospectus brochure of the bond Bayerische Landesbank DE000BLB2850 in EUR 0.6%, expired


Minimal amount /
Total amount /
Detailed description Bayerische Landesbank (BayernLB) is a German public-sector bank operating primarily in Bavaria, providing a wide range of financial services to corporate and public clients, including financing, investment banking, and asset management.

The Bond issued by Bayern Landesbank ( Germany ) , in EUR, with the ISIN code DE000BLB2850, pays a coupon of 0.6% per year.
The coupons are paid 1 time per year and the Bond maturity is 12/02/2025







Endgültige Bedingungen Nr. 18 vom 9. Februar 2015
zum Basisprospekt vom 13. November 2014
















Bayerische Landesbank


Endgültige Bedingungen

Öffentliche Pfandbriefe
(mit Kapitalschutz)

WKN: BLB285
ISIN: DE000BLB2850


Emissionstag: 12. Februar 2015










Die Endgültigen Bedingungen wurden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt und
werden auf Verlangen in gedruckter Form bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe an das Publikum zur
Verfügung gestellt. Zudem werden sie in elektronischer Form auf der Internet-Seite der Emittentin
(www.bayernlb.de) veröffentlicht.





Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen ist eine Serie von Pfandbriefen (die ,,Pfandbriefe", die
,,Schuldverschreibungen" oder in der Gesamtheit die ,,Anleihe"), die von der Bayerischen Landesbank unter
dem Basisprospekt für ,,Pfandbriefe und Standardschuldverschreibungen (mit Kapitalschutz)" vom 13.
November 2014 begeben werden.

Diese Endgültigen Bedingungen wurden im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (zuletzt geändert durch die
Richtlinien 2010/73/EU und 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. November 2010 (die ,,Prospektrichtlinie") erstellt und müssen zusammen mit dem Basisprospekt
vom 13. November 2014 wie nachgetragen durch den Nachtrag vom 17. November 2014
(einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis einbezogenen
Dokumente gelesen werden.

Vollständige Informationen zur Emittentin und zu dem Angebot der Schuldverschreibungen ergeben
sich nur aus einer Zusammenschau dieser Endgültigen Bedingungen mit dem Basisprospekt,
einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente.

Der Prospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form bei der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe an
das Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der
Emittentin veröffentlicht (www.bayernlb.de).

Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt.






Prospektpflichtiges Angebot im Europäischen Wirtschaftsraum

Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum können die Schuldverschreibungen im
Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts außerhalb des
Anwendungsbereichs des Artikel 3 (2) der Prospektrichtlinie in Österreich, Deutschland und Luxemburg (die
,,Angebotsstaaten") während des Zeitraums beginnend ab 12. Februar 2015 (einschließlich) bis zum Ablauf
der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG (einschließlich) (die ,,Angebotsfrist") öffentlich
angeboten werden.








Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen

Dieser Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen ist in Verbindung mit dem Abschnitt V.1
,,Anleihebedingungen für Pfandbriefe" (die ,,Anleihebedingungen") des Prospekts zu lesen.

Die Angaben in diesem Teil A ­ Angaben zu den Anleihebedingungen sind zusammen mit den
Bestimmungen der Anleihebedingungen zu lesen und stellen die für die Schuldverschreibungen
anwendbaren Bedingungen dar. Die nachfolgend angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den
entsprechenden Paragraphen in den Anleihebedingungen.

Form und Nennbetrag (§ 1)



Gesamtnennbetrag (Absatz (1))
Euro 250.000.000


Nennbetrag bzw. Stückelung (Absatz (1))
Euro 1.000


Pfandbriefgattung (Absatz (1))
Öffentliche Pfandbriefe


Verzinsung (§ 3)



X
Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung





Festzins-Zeitraum
entfällt




Zinslaufbeginn (Absatz (1))
12. Februar 2015




Zinsende
12. Februar 2025




Zinssatz (Absatz (1))
0,60% p. a.




Zinstermin(e) (Absatz (1))
12. Februar jährlich




Geschäftstagekonvention (Absatz (3))
Following




Anpassungsregelung (Absatz (3))
Unadjusted




Zinskonvention (Absatz (4))
act/act ICMA





Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung






Schuldverschreibungen
mit Stufenverzinsung


Nullkupon-Schuldverschreibungen



Rückzahlung, Vorzeitige Rückzahlung (§ 4)





Rückzahlungstag (Absatz (1))
12. Februar 2025




Vorzeitige Rückzahlung (Absatz (2))







Anwendbar






X
Nicht anwendbar









Bekanntmachungen (§ 7)





X
Elektronischer Bundesanzeiger (Absatz

(1))




X
Mitteilung über CBF (Absatz (2))





Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen

Die Angaben in diesem Teil B ­ Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den
Regelungen im Kapitel IV. ,,Al gemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts zu lesen. Die
nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV.
,,Al gemeine Beschreibung der Wertpapiere" des Prospekts.


1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot
beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1)


Abgesehen von den Angaben in Kapitel II ,,Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen" des
Basisprospekts bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine
Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der
Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind.




2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2)


ISIN Code
DE000BLB2850


WKN
BLB285



3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3)




Rendite über Gesamtlaufzeit
0,60 % p. a.




Ermächtigung
Beschluss des Vorstands vom
17. Dezember 2014




Emissionstag
12. Februar 2015





4. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.4)




Bedingungen






Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf









Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf







X
Abverkauf ohne Zeichnungsfrist





Verkaufsbeginn
12. Februar 2015













Preisfestsetzung






Ausgabepreis zu Verkaufsbeginn
100 %






Platzierung






Platzierungsstelle
Sämtliche Banken und Sparkassen




Zeichnungen über die Börse
entfällt

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Übernahme
nein






Übernehmer
entfällt






Angaben zur Übernahmevereinbarung
entfällt






Übernahmeprovision
entfällt






Platzierungsprovision
entfällt






Datum des Übernahmevertrags
entfällt





5. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.5)





Zulassung zum Handel
Regulierter Markt der Börse München


Einführungsdatum
Frühestens am Emissionstag



6. Sonstige Angaben (Abschnitt IV.6)



Rating der Schuldverschreibungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Endgültigen
Bedingungen liegt noch kein Rating für die
Schuldverschreibungen vor.




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Emissionsspezifische Zusammenfassung

Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten ,,Punkten".
Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A ­ E enthalten und nummeriert (A.1 ­ E.7).

Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von
Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu
berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken
kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in
die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes
keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der
entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis ,,Nicht anwendbar".

Punkt
Abschnitt A ­ Einleitung und Warnhinweise

A.1
Warnhinweise
Warnhinweise
Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom 13.
November 2014 wie nachgetragen durch den Nachtrag vom 17.
November 2014 (inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der
Bayerischen Landesbank (die ,,BayernLB", die ,,Bank" oder die
,,Emittentin", und zusammen mit ihren konsolidierten Toch-
tergesellschaften die ,,BayernLB-Gruppe") zu verstehen.
Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die
Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts,
einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente,
etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in
einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten,
etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen
Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden,
könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften
der
Staaten
des
Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung
des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente,
etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen vor
Prozessbeginn zu tragen haben.
Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht,
können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich
der Übersetzung hiervon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für
den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder
widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen
des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den
anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle
erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.

A.2
-- Zustimmung des
Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre
Emittenten oder der für
allgemeine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die
die Erstellung des
spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
Prospekts
Schuldverschreibungen.
verantwortlichen Person
zur Verwendung des

Prospekts für die spätere

Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung

von Wertpapieren durch

Finanzintermediäre


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--
Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
Angabe der
Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in den
Angebotsfrist, innerhalb
Angebotsstaaten und während der Angebotsfrist erfolgen,
der die spätere Weiter-
vorausgesetzt der Prospekt ist weiterhin gemäß § 9 WpPG gültig.
veräußerung oder end-
gültige Platzierung von
,,Angebotsstaat" ist jeder der folgenden Staaten: Deutschland
Wertpapieren durch
sowie Österreich und Luxemburg.
Finanzintermediäre
erfolgen kann und für die
,,Angebotsfrist" bezeichnet den Zeitraum beginnend ab 12.
die Zustimmung zur Ver-
Februar 2015 (einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des
wendung des Prospekts
Basisprospekts gemäß § 9 WpPG (einschließlich).
erteilt wird

-- Alle sonstigen klaren
Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten
und objektiven Be-
Finanzintermediäre nicht von der Einhaltung der für die jeweilige
dingungen, an die die
Emission geltenden Verkaufsbeschränkungen und al er jeweils
Zustimmung gebunden
anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär
ist und die für die Ver-
ist verpflichtet, den Prospekt potenziellen Anlegern nur zusammen
wendung des Prospekts
mit etwaigen Nachträgen zu diesen Dokumenten auszuhändigen.
relevant sind

--
Deutlich
hervor- Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser
gehobener Hinweis für Finanzintermediär
Anlegern
Informationen
über
die
die
Anleger,
dass Bedingungen
des
Angebots
zum
Zeitpunkt
der
Informationen über die Angebotsvorlage zur Verfügung stellen.
Bedingungen des An-
gebots
eines
Finanz-
intermediärs von diesem
zum
Zeitpunkt
der
Vorlage des Angebots zur
Verfügung zu stellen sind



9



Punkt
Abschnitt B ­ Emittentin
B.1
Juristische und kommer-
Juristische Bezeichnung
zielle Bezeichnung des

Emittenten.
Bayerische Landesbank

Kommerzielle Bezeichnung

BayernLB

B.2
Sitz und Rechtsform des
Sitz
Emittenten, das für den

Emittenten geltende
München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner
Recht und Land der
Straße 18, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland (Tel.:
Gründung der Gesell-
+49 (0)89 2171-01).
schaft.

Rechtsform

Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsordnung

Deutsches Recht

Ort der Registrierung

Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRA 76030 eingetragen.

B.4b
Alle bereits bekannten
Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die
Trends, die sich auf den
Branche, in der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere das
Emittenten und die
anhaltende, historisch niedrige Zinsniveau, die weiterhin
Branchen, in denen er
zunehmenden und komplexer werdenden regulatorischen
tätig ist, auswirken.
Vorgaben
und
Anforderungen,
eine
intensive
Wettbewerbssituation bei sinkender Kreditnachfrage, der
konjunkturelle Aufwärtstrend in Deutschland und die zwar nicht
überwundene, aber in den Hintergrund tretende europäische
Schuldenkrise sowie, in Bezug auf die Geschäftsaktivitäten der
Bayerischen Landesbank in Ungarn, das schwache Wachstum
der ungarischen Wirtschaft, eine steigende Anzahl von
Insolvenzen und die Auswirkungen einer nicht planbaren
Wirtschaftspolitik in Ungarn.
B.5
Ist der Emittent Teil einer
Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines
Gruppe, Beschreibung
Konzerns, der zum 30. Juni 2014 23 vollkonsolidierte
der Gruppe und Stellung
Tochterunternehmen umfasste, darunter die Deutsche Kreditbank
des Emittenten innerhalb
Aktiengesel schaft, Berlin (DKB).
dieser Gruppe.


B.9
Liegen Gewinnprognosen Nicht anwendbar. Es liegen keine Gewinnprognosen oder
oder ­schätzungen vor,
Gewinnschätzungen im Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der
ist der entsprechende
Prospektverordnung vor.
Wert anzugeben.


B.10
Art etwaiger Be-
Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten
schränkungen im
keine Beschränkungen.
Bestätigungsvermerk zu

den historischen
Finanzinformationen.


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